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Der Klimawandel macht den Ausbau erneuerbarer Energien immer dringlicher, da fossile Brennstoffe zur Erderwärmung beitragen und ihre Reserven begrenzt sind. Parallel dazu steht die Landwirtschaft vor Herausforderungen wie wachsender Nahrungsmittelbedarf und Klimafolgen wie Dürre und Bodenerosion.

Diese Situation führt zu einer vermeintlichen Flächenkonkurrenz von Landwirten und Photovoltaikbetreibern. Schaut man jedoch genauer hin, erkennt man, dass die Konkurrenz nicht so groß ist, wie es dargestellt wird und Landwirtschaft und Photovoltaik auch in Synergie statt Konkurrenz nebeneinander funktionieren können.

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Gesetzliche Rahmenbedingungen: EEG und Schutz der Agrarflächen

Damit die Energiewende in Deutschland erfolgreich voranschreiten kann, spielt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine zentrale Rolle. Dieses Gesetz fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, indem es Einspeisevergütungen und andere Anreize für die Produktion von grünem Strom bietet. Gleichzeitig stellt das EEG jedoch sicher, dass dieser Ausbau nicht auf Kosten wertvoller Agrarflächen erfolgt.

Das EEG und der Schutz von Agrarflächen

Das EEG regelt, welche Photovoltaikanlagen die begehrte EEG-Förderung erhalten. In den Richtlinien zur Förderung wird ganz bewusst darauf geachtet, dass kein fruchtbarer Boden der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird. Es ist geregelt, dass nur Flächen mit sehr geringer Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte) oder Flächen, die bereits verdichtet sind eine Förderung erhalten können.

Folgende Flächen sind für eine EEG-Förderung geeignet:

Beispiele

  • Flächen mit niedriger Bodenqualität:
    • Bodenwert: Flächen mit geringer Bodenfruchtbarkeit, also niedrigen Bodenwerten (Ackerzahl, Bodenpunkte), die für den Anbau von Nutzpflanzen wenig geeignet sind, gelten als benachteiligt. Diese Böden bieten weniger Ertrag und sind daher weniger wertvoll für die Landwirtschaft.
    • Warum?: Die Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik hat geringere Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da sie ohnehin weniger produktiv sind.
  • Bereits versiegelte oder industriell genutzte Flächen:
    • Beispiele: Konversionsflächen wie alte Industriegebiete, Parkplätze, Kies- oder Sandgruben, und andere Flächen, die bereits versiegelt oder stark genutzt sind.
    • Warum?: Diese Flächen sind bereits ökologisch oder landwirtschaftlich eingeschränkt nutzbar, sodass ihre Umnutzung für Photovoltaikprojekte als ökologisch sinnvoll und sozialverträglich gilt.
  • Flächen in der Nähe von Verkehrswegen:
    • Korridore: Flächen in einem Korridor von 500 Metern entlang von Autobahnen und mehrspurigen Bahnstrecken werden als benachteiligt eingestuft.
    • Warum?: Diese Flächen sind durch ihre Lage nahe stark befahrener Verkehrswege weniger attraktiv für andere Nutzungen und können durch Lärmbelastung und andere Faktoren eingeschränkt sein.
  • Minderwertige Agrarflächen:
    • Beispiele: Flächen, die sich nicht für den intensiven Ackerbau eignen, wie etwa Hanglagen, trockene oder steinige Böden.
    • Warum?: Diese Flächen bieten weniger landwirtschaftlichen Nutzen und können daher effizienter für erneuerbare Energien verwendet werden.

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Engagement von Gemeinden und Bundesbehörden

Die Hoheit in der Entscheidung ob eine Photovoltaikanlage an einem Standort gebaut werden darf oder nicht, liegt kommunal in den Gemeinden. Diese wurden aufgefordert einen Kriterienkatalog anzufertigen, der den Rahmen der Entscheidung für den Bau eines Solarparks bietet.

Durch die detaillierten Kriterienkataloge und Flächenanalysen wird genau geprüft, welche Agrarflächen sich für die Installation von Solaranlagen eignen, ohne dass dabei die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigt wird. Diese Kriterien berücksichtigen Faktoren wie Bodenqualität, Wasserverfügbarkeit und bestehende landwirtschaftliche Nutzung.

Beispiel Kriterien

  • das Land hat eine sehr niedrige Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)
  • es handelt sich bei der Anlage um eine Agri-PV Anlage
  • Solarpark fügt sich störfrei in die Landschaft ein
  • Solarpark ist nicht zu groß
  • Anlagenbetreiber führt den rechtlich möglichen Betrag von maximal 0,2 Cent je kWh an die Gemeinde ab

In vielen Gemeinden gibt es zudem lokale Projekte und Pilotvorhaben, die zeigen, wie Agri-Photovoltaik erfolgreich umgesetzt werden kann, ohne die landwirtschaftliche Nutzung zu gefährden. Diese lokalen Initiativen tragen dazu bei, dass die Potenziale von Agri-PV ausgeschöpft werden, während gleichzeitig die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt bleiben.

Anders als oft dargestellt, führt die Photovoltaik nicht zu einem unregulierten Flächenfrass, der die Nahrungsmittelproduktion gefährdet. Eher nutzt die Photovoltaik unbrauchbare Flächen für eine nachhaltige Energieproduktion aus.

 

Flächenbedarf: Ein Blick auf die Zahlen

Ein häufig diskutiertes Thema im Zusammenhang mit der Photovoltaik ist der Flächenbedarf. In den Medien wird oft die Sorge geäußert, dass große Teile der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Solaranlagen blockiert und somit der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden könnten. Doch ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt, dass diese Befürchtungen weitgehend unbegründet sind.

Tatsächlicher Flächenbedarf

Aktuelle Studien und Berichte zeigen, dass für die Installation von Photovoltaikanlagen nur ein sehr kleiner Teil der landwirtschaftlichen Flächen benötigt wird. Schätzungen gehen davon aus, dass maximal 3 % der gesamten Fläche in Deutschland für die Solarenergieproduktion genutzt werden könnten. Diese Zahl liegt weit unter den oft in der öffentlichen Debatte genannten Werten und zeigt, dass der Flächenverbrauch durch Photovoltaik weitaus geringer ist, als viele befürchten.

Dieser Anteil von 3 % stellt in der Praxis eine sinnvolle Ergänzung zur landwirtschaftlichen Nutzung dar, ohne diese ernsthaft zu beeinträchtigen. Zudem handelt es sich bei den betroffenen Flächen häufig um weniger ertragreiche Böden, die sich ohnehin nur bedingt für den Anbau von Nahrungsmitteln eignen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ertragreicheren Flächen weiterhin für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen.

Flächenpotenziale und deren Nutzung

Es ist wichtig zu verstehen, dass die potenziell nutzbaren Flächen für Photovoltaikanlagen oft überschätzt werden. In der Praxis wird jedoch sehr genau geprüft, welche Flächen sich tatsächlich für die Photovoltaik eignen. Dabei werden Faktoren wie die Bodenqualität, die bestehende landwirtschaftliche Nutzung und die ökologischen Bedingungen berücksichtigt. Diese sorgfältige Auswahl stellt sicher, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaikanlagen nicht wahllos, sondern gezielt und effizient erfolgt.

In Deutschland werden rund 50 % der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt. Ein erheblicher Anteil dieser Flächen wird für die Tierfuttermittelproduktion verwendet. Etwa 60 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen entfallen auf den Anbau von Futterpflanzen für die Tierhaltung, während nur etwa 20 % direkt für den Anbau von Nahrungsmitteln für den menschlichen Verzehr genutzt werden. Das Ausbauziel für Photovoltaik bis 2030 liegt bei etwa 2,35 % der Gesamtfläche Deutschlands.

Durch die geschickte Integration von Photovoltaikanlagen in die landwirtschaftliche Landschaft können diese Flächen optimal genutzt werden, ohne dass die landwirtschaftliche Produktion darunter leidet. Beispielsweise können Randflächen, die für den Anbau weniger geeignet sind, für Solaranlagen genutzt werden. Auch die Kombination von Solaranlagen mit bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen, die von den zusätzlichen Schattenbereichen profitieren, zeigt, wie vielseitig die Flächen genutzt werden können.

Quelle: Iqony Sustainable Energy Solutions

Bedenken zur Flächenkonkurrenz – Fakten und Lösungen

Im Zusammenhang mit der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird häufig die Sorge geäußert, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen die Nahrungsmittelproduktion beeinträchtigen könnte. Diese Bedenken basieren auf der Vorstellung, dass Solaranlagen große Flächen blockieren, die ansonsten für den Anbau von Lebensmitteln genutzt werden könnten. Doch ein genauerer Blick auf die Fakten und die bestehenden Lösungen zeigt, dass diese Sorgen größtenteils unbegründet sind.

Fakten zur Flächenkonkurrenz

Eine der häufigsten Befürchtungen ist, dass durch den Bau von Photovoltaikanlagen wertvolle Ackerflächen verloren gehen könnten. Allerdings wird bei der Planung von Agri-PV-Anlagen genau darauf geachtet, dass die landwirtschaftliche Nutzung so wenig wie möglich eingeschränkt wird. In den meisten Fällen werden Photovoltaikanlagen gezielt auf weniger fruchtbaren oder marginalen Böden errichtet, die für die intensive Landwirtschaft ohnehin weniger geeignet sind. Dadurch wird die Konkurrenz um fruchtbare Böden minimiert und die Flächenkonkurrenz erheblich reduziert.

Zusätzlich gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass fruchtbare Böden vorrangig für die landwirtschaftliche Produktion erhalten bleiben. Durch die Kombination von Solarenergieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung auf derselben Fläche wird der Boden effizient genutzt, ohne dass die Nahrungsmittelproduktion darunter leidet.

Innovative Lösungen zur Minimierung der Landkonflikte

Um den Landkonflikt weiter zu reduzieren, werden zunehmend innovative Ansätze entwickelt und erprobt. Einer dieser Ansätze ist die Installation von vertikalen Solaranlagen. Diese Anlagen bestehen aus hoch aufgeständerten Solarmodulen, die in vertikalen Reihen angeordnet sind. Der Vorteil dieser Bauweise liegt darin, dass sie weniger Bodenfläche beansprucht und dennoch eine effiziente Solarstromproduktion ermöglicht. Zwischen den Reihen kann weiterhin Landwirtschaft betrieben werden, was den Landnutzungskonflikt weiter entschärft.

Eine weitere vielversprechende Lösung ist die sogenannte „Floating PV“, bei der Solaranlagen auf Wasserflächen installiert werden. Diese schwimmenden Solarmodule nutzen Flächen, die für die Landwirtschaft ohnehin nicht zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel auf Stauseen oder Bewässerungsteichen. „Floating PV“ bietet eine attraktive Möglichkeit, Solarenergie zu erzeugen, ohne in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Flächennutzung zu treten.

Diese Ansätze zeigen, dass die Photovoltaik nicht zwangsläufig im Wettbewerb mit der Landwirtschaft stehen muss. Im Gegenteil, durch clevere Planung und innovative Technologien kann eine harmonische Koexistenz von Solarenergie und Landwirtschaft erreicht werden.

Potenziale und Vorteile für Flächenbesitzer

Landwirtschaftliche Flächen bieten ein enormes Potenzial für die Stromerzeugung durch Photovoltaik (PV-Anlagen). Diese Flächen sind in der Regel weitläufig und bieten ausreichend Platz für die Installation von Solarmodulen, ohne dass dies die primäre Nutzung für den Anbau beeinträchtigt. Der Einsatz von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerflächen oder Grünflächen) stellt eine vielversprechende Möglichkeit dar, um sowohl die Energie- als auch die Landwirtschaftssektoren zu stärken.

Zusätzliche Einnahmen für Landwirte

Eine der größten Attraktionen für Landwirte ist das zusätzliche Einkommen, das durch den Verkauf des erzeugten Stroms und durch staatliche Förderungen erzielt werden kann. In vielen Ländern gibt es attraktive Einspeisetarife und Förderprogramme, die den Einsatz von Photovoltaik wirtschaftlich interessant machen.

Beispielsweise können Landwirte durch den Verkauf des Solarstroms an das Netz stabile und langfristige Einnahmen generieren. Darüber hinaus gibt es häufig Förderungen, die die Investitionskosten für die Installation von PV-Anlagen erheblich senken. Diese zusätzlichen Einnahmen können helfen, wirtschaftliche Schwankungen in der Landwirtschaft abzufedern und finanzielle Sicherheit zu schaffen.

Beitrag zur Dekarbonisierung und Energiewende

Die Installation von Photovoltaikanlagen bzw. Solarparks auf Ackerland oder Grünland leistet einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Landwirtschaft und zur Energiewende insgesamt. Durch die Erzeugung von sauberem Solarstrom können Treibhausgasemissionen reduziert und der Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigt werden.

Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Energie teilweise oder vollständig aus Photovoltaikanlagen beziehen, können ihre CO₂-Bilanz deutlich verbessern. Dies trägt nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern kann auch das Image des Betriebs und seine Marktchancen verbessern, da Nachhaltigkeit und Klimaschutz für Verbraucher immer wichtiger werden.

Effiziente Landnutzung durch Agri-Photovoltaik

Ein innovatives Konzept zur effizienten Landnutzung ist die sogenannte Agri-Photovoltaik, bei der landwirtschaftliche Flächen gleichzeitig für die Stromerzeugung und den Anbau von Nutzpflanzen genutzt werden. Dies ermöglicht eine doppelte Nutzung der Flächen, was besonders in Regionen mit begrenzter Verfügbarkeit von Land von Vorteil ist.

Bei der Agri-Photovoltaik werden die Solarmodule in einer bestimmten Höhe über dem Boden installiert, sodass darunter weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann. Studien zeigen, dass diese Doppelnutzung zu einer Steigerung der Gesamteffizienz der Landnutzung führen kann. In manchen Fällen kann der Schatten, den die Module spenden, sogar das Mikroklima verbessern und den Wasserverbrauch der Pflanzen reduzieren.

Verbesserung des Mikroklimas

Photovoltaikanlagen können das Mikroklima auf den Feldern positiv beeinflussen. Durch die Schattenwirkung der Solarmodule wird die Bodenverdunstung verringert, was den Wasserbedarf der Pflanzen senken kann. Gleichzeitig kann der Schatten vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen und somit das Wachstum bestimmter Pflanzen fördern.

In heißen und trockenen Regionen kann diese Verbesserung des Mikroklimas besonders vorteilhaft sein. Die Temperatur unter den Modulen ist in der Regel niedriger, was nicht nur den Pflanzen zugutekommt, sondern auch die Bodenerosion verringern kann. Diese Effekte können dazu beitragen, die Produktivität der landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

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Die Bundesumweltministerin sagt, dass es wichtig ist, erneuerbare Energien auszubauen und gleichzeitig Natur- und Artenschutz zu berücksichtigen. Der Ausbau von Freiflächen- und Agri-PV soll daher naturverträglich gestaltet werden. Dies beinhaltet die Kopplung an Naturschutzkriterien, die Wiedervernässung von Mooren und eine Erweiterung der Flächen in benachteiligten Gebieten.

Chancen der Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Agri-Photovoltaik (APV oder auch Agri-PV) ist eine innovative Methode, die eine gleichzeitige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen ermöglicht. Diese Technologie bietet zahlreiche Vorteile und stellt eine effiziente und nachhaltige Nutzung der vorhandenen Ressourcen dar.

Flexible Systeme für unterschiedliche landwirtschaftliche Bedürfnisse

APV-Anlagen können so gestaltet werden, dass sie optimal an die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzung angepasst sind. Es gibt verschiedene Systeme, die je nach Art der Kulturpflanzen oder der landwirtschaftlichen Tätigkeit variieren.

  • Installation über Feldfrüchten: Hierbei werden die Solarmodule in einer Höhe angebracht, die das Wachstum von Feldfrüchten nicht beeinträchtigt. Der Schatten kann zudem das Mikroklima verbessern und den Wasserbedarf der Pflanzen reduzieren.
  • Über Obstbäumen: Solarmodule können über Obstplantagen installiert werden, um Schutz vor extremen Witterungsbedingungen zu bieten und gleichzeitig Strom zu erzeugen.
  • Weideflächen: Auf Weideflächen können die Module so angeordnet werden, dass sie ausreichend Platz für die Viehhaltung lassen. Tiere können sich im Schatten der Module aufhalten, was insbesondere in heißen Sommermonaten von Vorteil ist.

Vorteile der Agri-Photovoltaik

Höhere Biodiversität und effizienter Landverbrauch

Im Vergleich zu herkömmlichen Freiflächenanlagen bietet die Agri-Photovoltaik den Vorteil eines geringeren Landverbrauchs. Durch die doppelte Nutzung der Flächen kann die landwirtschaftliche Produktion aufrechterhalten und gleichzeitig die Stromproduktion gesteigert werden. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der verfügbaren Landressourcen.

Darüber hinaus kann APV die Biodiversität fördern. Durch die Schaffung unterschiedlicher Mikrohabitate unter den Solarmodulen können verschiedene Pflanzen- und Tierarten profitieren. Studien haben gezeigt, dass APV-Systeme die Biodiversität in landwirtschaftlich genutzten Gebieten erhöhen können, was zu einem gesünderen und stabileren Ökosystem beiträgt.

Schutz vor extremen Witterungsbedingungen

Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Agri-PV ist der Schutz der Pflanzen vor extremen Witterungsbedingungen. Die Solarmodule bieten Schutz vor Hagel, Starkregen und intensiver Sonneneinstrahlung. Dies kann dazu beitragen, Ernteverluste zu reduzieren und die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu verbessern.

Insbesondere in Zeiten des Klimawandels, wo extreme Wetterereignisse zunehmen, bietet APV eine wertvolle Lösung zur Anpassung der Landwirtschaft an die veränderten klimatischen Bedingungen. Der Schutz vor extremen Wetterbedingungen kann die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen und ihre langfristige Rentabilität sichern.

Möglichkeit der Viehhaltung

APV-Systeme bieten auch die Möglichkeit, Vieh unter den Solarmodulen zu halten. Die Tiere profitieren vom Schatten der Module, was besonders in heißen Sommermonaten von Bedeutung ist. Durch die Integration von Viehhaltung und Stromerzeugung können Landwirte ihre Betriebsabläufe optimieren und zusätzliche Einnahmen generieren.

Ein Beispiel hierfür ist die Haltung von Schafen auf Weideflächen mit Solarmodulen. Schafe können das Gras unter den Modulen kurzhalten, was gleichzeitig die Pflege der Fläche erleichtert und die Effizienz der Solaranlage erhöht. Diese symbiotische Beziehung zwischen Viehhaltung und Photovoltaik trägt zur Nachhaltigkeit und Effizienz der landwirtschaftlichen Betriebe bei.

Nachteile der Agri-Photovoltaik

Ein Nachteil der Agri-Photovoltaik ist, dass pro Hektar Land weniger Megawatt produziert werden können als mit herkömmlichen Freiflächenanlagen. Während eine herkömmliche Anlage etwa 1,2 Megawatt pro Hektar erzeugt, liegt die Leistung bei Agri-PV nur bei etwa 0,4 Megawatt pro Hektar. Diese geringere Leistung wirkt sich auch auf den potentiellen Pachtpreis für die Fläche aus, da die Einnahmen aus der Stromproduktion niedriger sind.

Allerdings kompensiert der Vorteil der Doppelnutzung diesen Nachteil teilweise. Landwirte können sowohl landwirtschaftliche Erträge erzielen als auch zusätzliche Einnahmen aus der Stromerzeugung generieren, was die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit ihrer Betriebe verbessert.

Herausforderungen von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen

Während Photovoltaikanlagen bzw. Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland oder Grünland) viele Vorteile bieten, gibt es auch einige Herausforderungen und rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Diese betreffen hauptsächlich die Konkurrenz um Flächen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Notwendigkeit, nachhaltige Landnutzung und Biodiversität sicherzustellen. Trotz dieser Herausforderungen gibt es Lösungsansätze, die eine erfolgreiche Implementierung von Photovoltaikanlagen ermöglichen können.

Konkurrenz um Flächen zwischen Landwirtschaft und Photovoltaikanlagen

Ein zentrales Problem bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist die Konkurrenz um die Nutzung dieser Flächen. Landwirtschaftliche Flächen sind begrenzt und werden intensiv für den Anbau von Nahrungsmitteln und Futterpflanzen genutzt. Die Einführung von PV-Anlagen auf diesen Flächen kann zu Spannungen führen, insbesondere in Regionen mit hoher landwirtschaftlicher Produktivität.

In Deutschland werden rund 47 % der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt. Ein erheblicher Anteil dieser Flächen wird für die Tierfuttermittelproduktion verwendet. Etwa 60 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen entfallen auf den Anbau von Futterpflanzen für die Tierhaltung, während nur etwa 40 % direkt für den Anbau von Nahrungsmitteln für den menschlichen Verzehr genutzt werden. Das Ausbauziel für Photovoltaik bis 2030 liegt bei etwa 2,35 % der Gesamtfläche Deutschlands. Ein sorgfältiges Abwägen zwischen landwirtschaftlicher Produktion und der Installation von PV-Anlagen ist notwendig, um die Nahrungsmittelproduktion nicht zu gefährden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Installation von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sind komplex und variieren je nach Region und Land. Genehmigungsverfahren können langwierig und bürokratisch sein, was die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten verzögern kann.

  • Genehmigungsverfahren: In vielen Ländern müssen umfangreiche Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, bevor PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen installiert werden können. Diese Verfahren beinhalten Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Zustimmung lokaler Behörden und die Einhaltung von Bauvorschriften.
  • Flächenkonkurrenz: Rechtliche Regelungen müssen die Konkurrenz um Flächen zwischen Landwirtschaft und PV-Anlagen ausgleichen. Hierzu wurden bereits spezielle Förderprogramme und Anreizsysteme wie das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) entwickelt, um Landwirte für die Nutzung von Photovoltaik-Systemen zu belohnen.
  • Naturschutzauflagen: PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen auch den Naturschutzauflagen entsprechen. Dies beinhaltet den Schutz von Flora und Fauna sowie die Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten. So dürfen Photovoltaikanlagen beispielsweise nicht in Gebieten der sogenannten Natura 2000 aufgestellt werden.

Nachhaltige Landnutzung und Biodiversität

Ein weiteres wichtiges Thema bei der Planung von PV-Anlagen und Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen ist die nachhaltige Landnutzung und die Erhaltung der Biodiversität. PV-Anlagen sollten so konzipiert und installiert werden, dass sie die landwirtschaftliche Nutzung und die natürliche Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen.

  • Nachhaltige Landnutzung: Agri-PV-Systeme ermöglichen eine doppelte Nutzung der Flächen, was zu einer effizienteren Landnutzung führt. Durch die richtige Platzierung der Solarmodule können landwirtschaftliche Aktivitäten weiterhin stattfinden, was die Nachhaltigkeit der Landnutzung erhöht.
  • Förderung der Biodiversität: PV-Anlagen können die Biodiversität fördern, indem sie unterschiedliche Mikrohabitate schaffen. Der Schatten der Module kann beispielsweise das Wachstum bestimmter Pflanzenarten begünstigen und Lebensräume für Insekten und Vögel bieten.

Ein positiver Lösungsansatz könnte die Entwicklung von Best-Practice-Richtlinien für die Installation und den Betrieb von PV-Systemen sein, die sicherstellen, dass nachhaltige Landnutzung und Biodiversität berücksichtigt werden. Diese Richtlinien könnten von Regierungen und Umweltorganisationen in Zusammenarbeit mit Landwirten und PV-Anlagenbetreibern entwickelt werden.

Wirtschaftlichkeit und Förderung

Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter die Größe und Lage der Anlage sowie die Art der Installation. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und andere Programme zur Verfügung stehen. Ein vielversprechender Ansatz für Landwirte ist der Zusammenschluss zu Energiegenossenschaften, um den Bau und Betrieb von PV-Anlagen zu erleichtern. In diesem Kapitel werden wir die wirtschaftlichen Aspekte und Fördermöglichkeiten von PV-Anlagen sowie häufig gestellte Fragen beleuchten.

Faktoren der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen

Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen wird maßgeblich durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  • Größe der Anlage: Größere PV-Anlagen können aufgrund von Skaleneffekten kosteneffizienter betrieben werden. Die Investitionskosten pro installierter Kilowattstunde (kWh) sinken mit zunehmender Anlagengröße.
  • Lage: Die geografische Lage beeinflusst die Sonneneinstrahlung und somit die Stromerzeugung. Regionen mit hoher Sonneneinstrahlung bieten bessere Voraussetzungen für wirtschaftlich rentable PV-Anlagen.
  • Art der Anlage: Unterschiedliche Anlagentypen (z.B. Freiflächenanlagen, Dachanlagen, Agri-Photovoltaik) haben unterschiedliche Investitions- und Betriebskosten. Agri-Photovoltaik bietet beispielsweise den Vorteil der Doppelnutzung von Flächen, was zusätzliche Einnahmequellen ermöglicht.

Fördermöglichkeiten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und andere Programme

Das EEG bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu verbessern:

  • Einspeisevergütung: Das EEG garantiert eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 20 Jahre. Diese Vergütung variiert je nach Anlagengröße und -typ.
  • Marktprämie: Neben der Einspeisevergütung können Betreiber von PV-Anlagen eine Marktprämie erhalten, die den Unterschied zwischen dem Marktpreis und der EEG-Vergütung ausgleicht.
  • Investitionszuschüsse: Verschiedene Programme auf Landes- und Bundesebene bieten Investitionszuschüsse für den Bau von PV-Anlagen. Diese Zuschüsse können einen erheblichen Teil der Anfangsinvestitionen abdecken.

Zusätzlich zum EEG gibt es weitere Förderprogramme, die Landwirte unterstützen können, wie beispielsweise das Programm „Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Energiegenossenschaften als Modell für Landwirte

Ein vielversprechender Ansatz für Landwirte ist der Zusammenschluss zu Energiegenossenschaften. Durch die Bündelung von Ressourcen und Know-how können Landwirte gemeinsam PV-Anlagen planen, finanzieren, bauen und betreiben. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Risikominimierung: Die Risiken und Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt, was die finanzielle Belastung für den einzelnen Landwirt reduziert.
  • Skaleneffekte: Größere Projekte können kosteneffizienter realisiert werden, was die Wirtschaftlichkeit erhöht.
  • Stärkung der lokalen Wirtschaft: Energiegenossenschaften fördern die regionale Wertschöpfung und stärken die lokale Gemeinschaft.

Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von PV-Anlagen eignen sich für landwirtschaftliche Flächen?

Für landwirtschaftliche Flächen eignen sich verschiedene Arten von PV-Anlagen, darunter:

  • Freiflächenanlagen: Diese Anlagen werden direkt auf dem Boden installiert und sind besonders für große Flächen geeignet.
  • Dachanlagen: PV-Anlagen können auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden installiert werden, um ungenutzte Flächen zu nutzen.
  • Agri-Photovoltaik: Diese Anlagen ermöglichen die gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung, indem sie über Pflanzen oder Weideflächen installiert werden.
Wie hoch sind die Investitionskosten für eine PV-Anlage auf dem Bauernhof?

Die Investitionskosten für PV-Anlagen variieren je nach Größe und Art der Anlage. Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine Freiflächenanlage bei etwa 800 bis 1.200 Euro pro Kilowattpeak (kWp). Eine typische 100 kWp-Anlage würde demnach zwischen 80.000 und 120.000 Euro kosten. Dachanlagen können aufgrund zusätzlicher Installationskosten etwas teurer sein.

Welche Genehmigungen benötige ich für den Bau einer PV-Anlage auf dem Land?

Für den Bau einer PV-Anlage auf landwirtschaftlichen Flächen sind in der Regel verschiedene Genehmigungen erforderlich:

  • Baugenehmigung: In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere für Freiflächenanlagen.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Je nach Größe und Standort der Anlage kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein.
  • Netzanschluss: Eine Anmeldung und Genehmigung beim lokalen Netzbetreiber ist erforderlich, um die PV-Anlage an das Stromnetz anzuschließen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für PV-Anlagen in der Landwirtschaft?

Neben den bereits erwähnten Fördermöglichkeiten durch das EEG gibt es weitere Programme, die Landwirte unterstützen können:

  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Investitionen in erneuerbare Energien.
  • Landesförderprogramme: Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme für erneuerbare Energien, die speziell auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft zugeschnitten sind.
Wie kann ich die Stromerzeugung meiner PV-Anlage mit der Landwirtschaft kombinieren?

Die Kombination von Stromerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung kann durch Agri-Photovoltaik erreicht werden. Dabei werden die PV-Module so installiert, dass sie die landwirtschaftliche Produktion nicht beeinträchtigen. Beispiele hierfür sind:

  • Pflanzenbau: PV-Module können in einer Höhe installiert werden, die den Anbau von Feldfrüchten ermöglicht. Der Schatten der Module kann das Mikroklima verbessern und den Wasserbedarf der Pflanzen reduzieren.
  • Viehhaltung: Auf Weideflächen können PV-Module so platziert werden, dass sie den Tieren Schatten spenden, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken.

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Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Grünland oder Wiese für Photovoltaik zu verpachten, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass der Ablauf der Verpachtung reibungslos verläuft. In diesem Artikel werden wir den Ablauf der Verpachtung Ihres Landes Schritt für Schritt durchgehen und auf die wichtigsten Punkte achten, die es zu beachten gilt.

Sie besitzen Grünland und wollen es für Photovoltaik verpachten? Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihren möglichen Pachtpreis:

Vorteile der Verpachtung von Grünflächen für Photovoltaik

Die Verpachtung von Grünflächen, Wiesen oder Weideflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen bietet für Grundstückseigentümer zahlreiche Vorteile. Diese Art der Nutzung ist nicht nur wirtschaftlich attraktiv, sondern trägt auch erheblich zum Umweltschutz bei. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile für Eigentümer vorgestellt.

Beitrag zum Umweltschutz

Die Nutzung von Grünflächen für Photovoltaikanlagen leistet einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz. Durch die Erzeugung von sauberer, erneuerbarer Energie wird der Ausstoß von CO₂ und anderen schädlichen Treibhausgasen reduziert. Dies hilft, die Klimaerwärmung zu verlangsamen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Eigentümer, die ihre Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stellen, tragen aktiv zur Energiewende bei und unterstützen damit die globale Herausforderung, den Klimawandel zu bekämpfen.

Bodenschutz und -regeneration

Ein weiterer wichtiger Vorteil der Verpachtung von Grünflächen für Photovoltaik ist der positive Effekt auf den Boden. Durch die Installation von Solarmodulen bleibt der Boden unter den Anlagen ungestört, was seine Regeneration fördert. Im Gegensatz zu intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, bei der der Boden häufig stark beansprucht und ausgelaugt wird, kann sich der Boden unter Photovoltaikanlagen erholen. Die natürliche Vegetation kann sich entfalten, was die Bodenstruktur verbessert und langfristig den Bodenwert steigert. Diese Regeneration kann auch die Biodiversität fördern, indem sie Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tierarten schafft.

Lange Pachtlaufzeiten und stabile Einnahmen

Ein wesentlicher Vorteil für Eigentümer ist die Sicherheit, die durch lange Pachtlaufzeiten geboten wird. Üblicherweise werden Pachtverträge für Photovoltaikanlagen über 30 Jahre abgeschlossen, mit der Option auf eine Verlängerung auf bis zu 40 Jahre. Diese langen Laufzeiten bieten Eigentümern eine stabile Einkommensquelle über Jahrzehnte hinweg. Die Photovoltaikmodule selbst sind relativ wartungsarm und können über die gesamte Pachtlaufzeit hinweg zuverlässig Strom produzieren, was das Risiko für den Eigentümer minimiert.

Hohe Pachteinnahmen

Finanziell betrachtet ist die Verpachtung von Grünflächen für Photovoltaik äußerst lukrativ. Die Pachteinnahmen für solche Flächen können bis zu zehnmal höher ausfallen als bei traditioneller landwirtschaftlicher Nutzung. Während bei herkömmlicher Verpachtung oft nur geringe Erträge erzielt werden, bieten Photovoltaikprojekte eine attraktive und konstante Einnahmequelle. Diese hohen Pachteinnahmen machen die Verpachtung von Grünflächen für Photovoltaik zu einer äußerst attraktiven Option für Grundstückseigentümer.

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Welche Grünflächen oder Wiesen kommen für die Verpachtung in Frage?

Die Verpachtung von Grünflächen und Wiesen für Photovoltaikanlagen kann für Eigentümer eine äußerst attraktive Option sein. Allerdings kommen nicht alle Flächen gleichermaßen infrage. Verschiedene Faktoren wie Schutzgebiete, Nähe zur Wohnbebauung, Bodenqualität, der Einsatz von Agri-PV, die Einstufung als privilegierte Fläche und die Entfernung zum Netzeinspeisepunkt spielen eine entscheidende Rolle bei der Auswahl geeigneter Flächen.

1. Ausschluss von Schutzgebieten

Nicht alle Grünflächen und Wiesen sind für Photovoltaikanlagen geeignet. Insbesondere Flächen, die in Schutzgebieten liegen, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete: Diese Gebiete dienen dem Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume und sind daher für die Installation von Photovoltaikanlagen nicht geeignet.
  • Landschaftsschutzgebiete: Auch in diesen Gebieten sind Eingriffe in die Natur stark reglementiert, was den Bau von Photovoltaikanlagen oft unmöglich macht.
  • Moorflächen und Überflutungsgebiete: Aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung und der potenziellen Gefahren durch Überschwemmungen sind diese Gebiete ebenfalls ungeeignet.

2. Flächen nahe an Wohnbebauung

Die Nähe zur Wohnbebauung ist ein weiterer entscheidender Faktor. Photovoltaikanlagen auf Grünflächen und Wiesen sollten so positioniert werden, dass sie die Lebensqualität in angrenzenden Wohngebieten nicht beeinträchtigen. Dies kann durch entsprechende Abstandsregelungen und Landschaftsarchitektur, die die Anlagen harmonisch in die Umgebung integriert, sichergestellt werden. In vielen Regionen gibt es spezifische Vorgaben, die vorschreiben, wie weit Photovoltaikanlagen von Wohnbebauungen entfernt sein müssen.

3. Bodenqualität und Agri-PV

Nicht alle landwirtschaftlichen Flächen sind gleichwertig. Für Photovoltaikprojekte werden häufig Flächen bevorzugt, die eine niedrige Bodenqualität aufweisen, da diese für die landwirtschaftliche Produktion weniger wertvoll sind. Höherwertige Flächen können dennoch für den Einsatz von Agri-Photovoltaik (Agri-PV) interessant sein. Agri-PV ermöglicht die gleichzeitige Nutzung der Fläche für Solarstromproduktion und Landwirtschaft, wodurch die Fläche weiterhin für den Anbau von Feldfrüchten oder die Weidewirtschaft genutzt werden kann. Dies bietet eine optimale Nutzung weniger fruchtbarer Böden, ohne die Nahrungsmittelproduktion einzuschränken.

4. Privilegierte Flächen

Einige Flächen gelten als privilegierte Flächen und sind besonders für Photovoltaikanlagen geeignet, weil sie von den kommunalen Planungshoheiten ausgenommen sind. Dazu zählen:

  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken: Diese Flächen sind aufgrund ihrer Lage häufig weniger für andere Nutzungen geeignet und bieten ideale Bedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen.
  • Konversionsflächen: Bereits versiegelte Flächen wie alte Industriegebiete, Kies- oder Sandgruben sind ebenfalls bevorzugte Standorte für Photovoltaikanlagen, da sie keine wertvollen Grünflächen in Anspruch nehmen.

5. Entfernung zum Netzeinspeisepunkt

Ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit eines Photovoltaikprojekts ist die Entfernung zum Netzeinspeisepunkt. Je näher die Photovoltaikanlage an einem Umspannwerk oder Trafostation liegt, desto niedriger sind die Kosten für den Netzanschluss. Idealerweise sollte die Entfernung nicht mehr als wenige hundert Meter betragen. Bei größeren Flächen kann die Entfernung auch bis zu 500 Meter betragen, ohne dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts leidet. In jedem Fall müssen die Kosten für den Netzanschluss in die Gesamtplanung einfließen, da sie sich direkt auf die Pachtzahlungen auswirken können.

Pachtpreise für Photovoltaik auf Grünland

Die Verpachtung von Grünland für Photovoltaikanlagen ist eine zunehmend attraktive Option für Grundstückseigentümer. Neben dem Beitrag zur Energiewende bietet diese Nutzung auch erhebliche finanzielle Vorteile. Die Pachtpreise für Photovoltaik auf Grünland liegen im Durchschnitt zwischen 3.000 und 4.000 Euro pro Hektar und Jahr. Doch dieser Betrag kann je nach spezifischen Gegebenheiten variieren. Mehrere Faktoren beeinflussen den endgültigen Pachtpreis erheblich, darunter die Entfernung zum Netzeinspeisepunkt, die Förderfähigkeit nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bestehende Pachtverträge sowie mögliche Altlasten auf dem Grundstück und die Komplexität der Projektierung.

1. Entfernung zum Netzeinspeisepunkt

Einer der entscheidendsten Faktoren für die Bestimmung des Pachtpreises ist die Entfernung zum Netzeinspeisepunkt, wie einem Umspannwerk oder einer Trafostation. Je näher das Grünland an einem solchen Punkt liegt, desto geringer sind die Kosten für den Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz. Geringere Anschlusskosten bedeuten, dass höhere Pachtpreise gezahlt werden können. Umgekehrt senkt eine größere Entfernung, die teure Verkabelung und Erdarbeiten erfordert, den möglichen Pachtpreis. Daher sollten Eigentümer in der Nähe von Netzeinspeisepunkten besonders hohe Pachtpreise erwarten können.

2. EEG-Förderfähigkeit

Die Förderfähigkeit nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spielt ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Festlegung des Pachtpreises. Grundstücke, die die Anforderungen des EEG erfüllen, erhalten in der Regel eine konstante Einspeisevergütung über 20 Jahre, was die Rentabilität des Projekts sichert. Nur bestimmte Flächenarten, wie beispielsweise benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität oder Flächen in der Nähe von Autobahnen und Bahnstrecken, kommen für die EEG-Förderung infrage. Flächen, die nicht förderfähig sind, bieten ein höheres Risiko für den Betreiber, was sich in niedrigeren Pachtpreisen widerspiegeln kann.

3. Auszahlung aktueller Pächter

Ein oft unterschätzter Aspekt sind bereits bestehende Pachtverträge auf dem Grünland. Wenn das Grundstück noch durch langfristige Pachtverträge gebunden ist, kann dies die sofortige Nutzung für Photovoltaik erschweren. In solchen Fällen muss der neue Betreiber möglicherweise eine Entschädigung an den aktuellen Pächter zahlen, um die Fläche vorzeitig zu übernehmen. Diese zusätzlichen Kosten können den Pachtpreis für das Grundstück drücken, da sie in die Kalkulation der Projektkosten einfließen.

4. Altlasten auf dem Grundstück

Auch Altlasten auf dem Grundstück können den Pachtpreis beeinflussen. Wenn sich auf dem Grünland alte Gebäude, Schutt oder gar kontaminierte Flächen befinden, müssen diese vor der Installation der Photovoltaikanlage beseitigt werden. Diese Aufräumarbeiten können teuer sein und den Wert des Grundstücks mindern. Infolgedessen könnte der mögliche Pachtpreis reduziert werden, um die zusätzlichen Kosten für die Räumung und Sanierung auszugleichen.

5. Komplexität der Projektierbarkeit

Schließlich spielt die Komplexität der Projektierbarkeit eine entscheidende Rolle. Flächen, die leicht zugänglich sind und wenig Hindernisse für die Installation der Photovoltaikanlagen bieten, sind für Betreiber attraktiver und erzielen daher höhere Pachtpreise. Umgekehrt können topographische Herausforderungen, fehlende Erschließung oder notwendige Genehmigungen die Projektierung komplizierter und teurer machen, was sich negativ auf den Pachtpreis auswirken kann.

Ablauf der Verpachtung

Bevor die Fläche von einem Investor oder Projektentwickler gepachtet wird, müssen zunächst Prüfungen und Genehmigungen durch den Projektentwickler eingeholt werden um sicher zu gehen, dass dem Bauprojekt nicht im Wege steht.

Ablauf

  • Vorbereitung und Prüfung
    • Flächenbewertung: Überprüfen, ob die Fläche für Photovoltaik geeignet ist (Bodenqualität, Schutzgebiete, Nähe zu Netzeinspeisepunkten).
    • Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen: Sicherstellen, dass keine Schutzgebietsregelungen oder andere rechtliche Einschränkungen gegen die Nutzung sprechen.
    • EEG-Förderfähigkeit prüfen: Überprüfen, ob die Fläche für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) infrage kommt.
  • Marktanalyse
    • Marktforschung: Ermitteln der aktuellen Pachtpreise für ähnliche Flächen in der Region.
    • Wirtschaftlichkeitsanalyse: Bewertung der finanziellen Vorteile der Verpachtung im Vergleich zu anderen Nutzungsmöglichkeiten.
  • Kontaktaufnahme mit Investoren
    • Angebot einholen: Kontakt zu Solarprojektentwicklern oder Investoren aufnehmen und Angebote für die Verpachtung einholen.
    • Verhandlungen führen: Verhandlungen über Pachtkonditionen, Laufzeiten und andere vertragliche Details führen.
  • Vertragsvorbereitung
    • Pachtvertrag erstellen: Erstellung eines detaillierten Pachtvertrags, der alle relevanten Punkte abdeckt, wie Pachtbetrag, Laufzeit, Rechte und Pflichten.
    • Rechtsberatung: Sicherstellen, dass der Vertrag rechtlich abgesichert ist (z. B. durch einen Notar oder Anwalt).
  • Genehmigungen und Planungen
    • Genehmigungsanträge: Einreichen der erforderlichen Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden (Bau- und Umweltbehörden).
    • Projektplanung: Erstellung eines detaillierten Planungs- und Zeitplans für die Installation der Photovoltaikanlage.
  • Durchführung
    • Pachtvertrag unterzeichnen: Abschluss und Unterzeichnung des Pachtvertrags durch beide Parteien.
    • Projektumsetzung: Beginn der Installation der Photovoltaikanlage nach den vertraglichen Vereinbarungen und behördlichen Genehmigungen.
  • Überwachung und Wartung
    • Projektüberwachung: Überwachung der Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.
    • Regelmäßige Wartung: Sicherstellen, dass die Anlage regelmäßig gewartet wird, um eine lange Betriebsdauer zu gewährleisten.
  • Abrechnung und Anpassungen
    • Pachtzahlungen: Überwachung und Durchführung der Pachtzahlungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
    • Anpassungen: Bei Bedarf Anpassungen im Vertrag oder der Projektplanung vornehmen.

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Direkt zum Thema

Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Flächen, die nicht als landschaftlich oder naturschutzfachlich besonders wertvoll eingestuft werden, grundsätzlich geeignet zur Bebauung mit Photovoltaikanlagen und förderfähig. Dazu gehören beispielsweise Agrarflächen, Dächer von Gebäuden und Brachflächen (Konversionsflächen). Es gibt jedoch auch Einschränkungen, wie z.B. die Verlegung von Anlagen auf Flächen mit hohen Bodenschätzen, auf Naturschutzgebieten, Wohngebieten, Gewässerschutzgebieten und anderen geschützten Bereichen. Diese Einschränkungen sollen dazu beitragen, dass die natürliche Umwelt und die Landschaft erhalten bleiben und nicht beeinträchtigt werden.

Weiter gibt es auch Regelungen zu Mindestabstand zu Wohngebäuden und Straßen, sowie zur Flächennutzungsplanung. Eine wichtige Rolle spielt auch die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Anlage. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Flächen sich besonders für eine Photovoltaik Förderung eignen.

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Benachteiligte Gebiete

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden benachteiligte Gebiete als solche Gebiete definiert, in denen Landwirtschaft besonders schwierig oder teuer ist. Dazu gehören vor allem Gebiete, mit besonders schwierigen geographischen oder klimatischen Bedingungen.

Das EEG enthält besondere Förderregelungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in benachteiligten Gebieten. Dazu gehören insbesondere höhere Vergütungen für den erzeugten Strom, sowie eine höhere Förderung bei der Realisierung von Projekten.

Es gibt auch Regelungen die dazu beitragen sollen, dass die Energiewende in benachteiligten Gebieten beschleunigt wird. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit, dass in benachteiligten Gebieten die Anlagenbetreiber einen höheren Anteil des selbst erzeugten Stroms selbst verbrauchen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von benachteiligten Gebieten und die damit verbundenen Förderregelungen sich im Laufe der Zeit ändern können und es wichtig ist, sich über die aktuellen Regelungen und Vorschriften zu informieren.

Beispiele

  • Flächen mit niedriger Bodenqualität:
    • Bodenwert: Flächen mit geringer Bodenfruchtbarkeit, also niedrigen Bodenwerten (Ackerzahl, Bodenpunkte), die für den Anbau von Nutzpflanzen wenig geeignet sind, gelten als benachteiligt. Diese Böden bieten weniger Ertrag und sind daher weniger wertvoll für die Landwirtschaft.
    • Warum?: Die Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik hat geringere Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da sie ohnehin weniger produktiv sind.
  • Bereits versiegelte oder industriell genutzte Flächen:
    • Beispiele: Konversionsflächen wie alte Industriegebiete, Parkplätze, Kies- oder Sandgruben, und andere Flächen, die bereits versiegelt oder stark genutzt sind.
    • Warum?: Diese Flächen sind bereits ökologisch oder landwirtschaftlich eingeschränkt nutzbar, sodass ihre Umnutzung für Photovoltaikprojekte als ökologisch sinnvoll und sozialverträglich gilt.
  • Flächen in der Nähe von Verkehrswegen:
    • Korridore: Flächen in einem Korridor von 500 Metern entlang von Autobahnen und mehrspurigen Bahnstrecken werden als benachteiligt eingestuft.
    • Warum?: Diese Flächen sind durch ihre Lage nahe stark befahrener Verkehrswege weniger attraktiv für andere Nutzungen und können durch Lärmbelastung und andere Faktoren eingeschränkt sein.
  • Minderwertige Agrarflächen:
    • Beispiele: Flächen, die sich nicht für den intensiven Ackerbau eignen, wie etwa Hanglagen, trockene oder steinige Böden.
    • Warum?: Diese Flächen bieten weniger landwirtschaftlichen Nutzen und können daher effizienter für erneuerbare Energien verwendet werden.

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Photovoltaik auf Konversionsflächen

Die Begriff Konversionsfläche (auch Umnutzungsfläche) hat eine wichtige Bedeutung im Zusammenhang mit Photovoltaik. Um dies zu verstehen, muss zunächst der Begriff definiert werden. Umnutzung bedeutet beispielsweise eine Veränderung der Nutzung. Folglich ist eine Konversionsflächen eine Fläche, die früher anders genutzt wurde als heute. Beispiele für Konversionsflächen sind Flächen, die heute für ein Freiflächen-PV-System genutzt werden, aber früher von der Armee, Handwerkern oder Industrie genutzt wurden.

Wenn diese Fläche brachliegt, also nicht bewirtschaftet wird, kann sie für andere Zwecke genutzt werden. Der Bau einer PV-Anlage macht in diesem Fall Sinn und das EEG spricht auch von Konversionsflächen. Anlagen, die darauf errichtet werden, erhalten eine Einspeisevergütung. Es sollte jedoch vor der Nutzung einer brachliegenden Fläche als neuer Standort für eine PV-Anlage überprüft werden, ob sie auch gemäß EEG als solche anerkannt wird.

Beispiele

  • Ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen: Alte Fabrikgelände, aufgegebene Gewerbeparks oder stillgelegte Bergbaugebiete.
  • Ehemalige militärische Flächen: Konversionsflächen aus der militärischen Nutzung, wie alte Kasernen, Truppenübungsplätze oder Militärflugplätze, die nicht mehr militärisch genutzt werden.
  • Aufgelassene Deponien und Altlastenflächen: Ehemalige Mülldeponien oder Altlastenflächen, die für andere Nutzungen ungeeignet sind.
  • Aufgelassene Bergbauflächen: Stillgelegte Tagebaugebiete, Kies- oder Sandgruben.
  • Brachen und versiegelte Flächen: Brachliegende städtische Flächen, ungenutzte Verkehrsflächen wie Parkplätze oder Rangierbahnhöfe.

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Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Agri-PV-Anlagen sind spezielle Photovoltaikanlagen, die so konzipiert sind, dass sie die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Zwecke und die Erzeugung von Solarstrom ermöglichen. Diese Technologie basiert auf der Installation von Solarmodulen über oder neben landwirtschaftlichen Flächen, wobei die Anordnung und Bauweise der Module die landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigen.

Es gibt verschiedene Bauformen von Agri-PV-Anlagen:

  • Aufgeständerte Systeme: Solarmodule werden in einer Höhe aufgeständert, die den Anbau von Feldfrüchten oder die Beweidung durch Nutztiere darunter ermöglicht. Diese Konstruktion kann sogar Schatten spenden und so die Pflanzen vor intensiver Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
  • Vertikale Solarmodule: Hierbei werden die Module senkrecht oder schräg aufgestellt, sodass sie nur einen geringen Teil der Fläche beanspruchen. Diese Anordnung ermöglicht es, zwischen den Modulen landwirtschaftliche Tätigkeiten wie Pflügen, Säen oder Ernten durchzuführen.
  • Dachanlagen über Kulturen: Bei dieser Variante werden die Solarmodule wie ein Dach über den Pflanzen aufgestellt, was einen doppelten Nutzen bietet: Schutz der Kulturen vor extremen Wetterbedingungen und gleichzeitige Stromerzeugung.

Förderung von Agri-PV-Anlagen durch das EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Agri-PV-Anlagen als Teil der Bestrebungen, erneuerbare Energien auszubauen, ohne dabei die Landwirtschaft zu benachteiligen. Flächen, die für Agri-PV genutzt werden, gelten als förderfähig, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sicherstellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist.

Photovoltaik Flächen an Autobahnen und Bahnstrecken

Der Klimaschutz ist unsere dringendste gesellschaftliche Aufgabe in den nächsten Jahren und nicht nur in den trockenen Sommermonaten. Die Landwirtschaft hat hierbei einen erheblichen Anteil. Es ist daher sehr positiv, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene die Möglichkeit geschaffen hat, dass nach den 110 m, die früher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen waren, jetzt 220 m und nun sogar 500 m beidseitig entlang von Autobahnen und Bahnstrecken für die Nutzung von Solarenergie genutzt werden können und für diese Nutzung eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden kann.

Durch die Erweiterung wird die Fläche entlang von Autobahnen, die bisher potentiell für eine Vergütung in Frage kam, um etwa 127 Prozent erhöht, da sie von 220 m Breite auf 500 m Breite wächst. Auch entlang von Bahnstrecken wächst die Fläche auf 500 m beidseitig.

Es sollte betont werden, dass die Kommunen letztendlich darüber entscheiden und im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung bestimmen, wo ein Solarpark als sogenannter „besonderer Freiflächen-PV-Anlagen“ oder auch „besonderer Freiflächen-Solarnutzung“ ausgewiesen wird und wo nicht. Insbesondere entlang von Autobahnen und Bahnstrecken sollten die Kommunen jedoch dem Klimaschutzziel und den Erweiterungsmöglichkeiten, die bald möglich sein könnten, folgen und diese Bereiche als Solarpark ausweisen.

Einschränkungen bei Schutzgebieten

Schutzgebiete sind besondere Gebiete, die durch gesetzliche Regelungen vor Eingriffen geschützt werden, um die Natur, Landschaften und biologische Vielfalt zu bewahren. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Schutzgebieten, darunter: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und Gebiete nach dem Natura 2000-Netzwerk, das auf EU-Ebene eingerichtet wurde. Diese Gebiete sind oftmals Lebensraum für seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten oder besitzen besondere landschaftliche oder ökologische Merkmale, die es zu schützen gilt.

Beispiele

  • Naturschutzgebiete (NSG):
    • Erläuterung: Naturschutzgebiete sind Gebiete, die unter besonderem Schutz stehen, um die Natur und die darin lebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten. Eingriffe wie Bebauung oder wirtschaftliche Nutzung sind stark eingeschränkt oder verboten.
  • Landschaftsschutzgebiete (LSG):
    • Erläuterung: Diese Gebiete dienen dem Schutz und der Erhaltung von Landschaften, die von besonderem ästhetischen, ökologischen oder kulturellen Wert sind. Während in diesen Gebieten Nutzungen erlaubt sein können, dürfen sie das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt nicht beeinträchtigen.
  • Vogelschutzgebiete (SPA):
    • Erläuterung: Diese Schutzgebiete sind speziell für den Schutz von Vogelarten und ihren Lebensräumen ausgewiesen. Sie sind Teil des EU-weiten Natura 2000-Netzwerks und zielen darauf ab, gefährdete Vogelarten und ihre Brut- und Rastgebiete zu schützen.
  • Biosphärenreservate:
    • Erläuterung: Biosphärenreservate sind großflächige Gebiete, die von der UNESCO anerkannt werden und sowohl den Schutz der Natur als auch die nachhaltige Nutzung durch den Menschen in Einklang bringen sollen. Sie bestehen aus Kernzonen (streng geschützt), Pflegezonen und Entwicklungszonen.
  • Natura 2000-Gebiete:
    • Erläuterung: Dieses Netzwerk umfasst sowohl Vogelschutzgebiete als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), die nach EU-Richtlinien ausgewiesen werden. Es zielt darauf ab, den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa zu sichern.
  • Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete):
    • Erläuterung: FFH-Gebiete sind Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ausgewiesen werden. Sie sollen die natürliche Lebensräume und die darin lebenden Arten schützen.
  • Nationalparks:
    • Erläuterung: Nationalparke sind großflächige Gebiete, in denen die Natur weitgehend sich selbst überlassen wird. Menschliche Eingriffe sind stark eingeschränkt, um die natürlichen Prozesse ungestört ablaufen zu lassen.

Unterschiedliche Regelungen je Region und Bundesland

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen für Schutzgebiete in Deutschland je nach Region und Bundesland unterschiedlich sein können. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils eigene Naturschutzgesetze und Verordnungen, die den Schutzstatus und die Nutzungsbeschränkungen für diese Gebiete festlegen. Diese Unterschiede können sich in den Kriterien für die Ausweisung von Schutzgebieten, den erlaubten Nutzungen und den spezifischen Schutzmaßnahmen widerspiegeln. Daher ist es möglich, dass in einigen Regionen strengere Vorschriften gelten als in anderen.

Insgesamt dient der Schutz von Gebieten in Deutschland dem Erhalt der natürlichen Vielfalt und Schönheit unserer Umwelt. Während Photovoltaik eine wichtige Rolle in der Energiewende spielt, muss sie im Einklang mit dem Naturschutz stehen. Daher sind Schutzgebiete grundsätzlich von der Nutzung für Photovoltaikanlagen ausgeschlossen, um ihre ökologischen Funktionen zu bewahren.

Abstand Solarparks zur Wohnbebauung

In Deutschland gibt es Vorschriften in Bezug auf den Abstand von Solarparkanlagen zu Wohngebäuden. Diese Vorschriften variieren jedoch je nach Bundesland und können sich auch im Laufe der Zeit ändern. In der Regel müssen Solarparkanlagen jedoch einen Mindestabstand zu Wohngebäuden einhalten, um die Privatsphäre und das Wohlbefinden der Anwohner zu schützen.

Die gesetzliche Grundlage für den Abstand von Solarparkanlagen zu Wohngebäuden in Deutschland findet sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Hier wird geregelt, welche Abstände bei der Errichtung von Freiflächenanlagen einzuhalten sind. Diese Abstände können sich z.B. auf die Entfernung zu Nachbargrundstücken, Wohngebäuden, Straßen, etc. beziehen.

Jedes Bundesland oder Kommune hat andere Kriterien aufgestellt. In den Kriterienkatalogen der Gemeinden finden sich unterschiedliche Abstände. In der Regel von 100 Metern bis 500 Metern Entfernung. Wie die Auslegung konkret für Ihre Gemeinde aussieht lässt sich in dem jeweiligen Kriterienkatalog nachlesen, der öffentlich verfügbar gemacht werden muss.

 

Solarpark

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Im Bereich der erneuerbaren Energien tut sich in den letzten Jahren sehr viel. Der Ausbau von Photovoltaik erreicht wieder Höchststände und sorgt für fallende Energiepreise. Kein Wunder, dass immer mehr Eigentümer von Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) mit dem Gedanken spielen, einen Teil ihrer Flächen für einen Solarpark zu verpachten.

Die Verpachtung für Photovoltaik verspricht lange Pachtlaufzeiten von 30-40 Jahren sowie ein 10-faches der üblichen Pachtpreise für eine landwirtschaftliche Nutzung. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Flächen sich besonders für Photovoltaik eignen und welche Pachtpreise erzielt werden können.

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Welche Flächen eignen sich für eine Verpachtung?

Grundsätzlich ist jede Fläche für Photovoltaik geeignet, sofern Sie nicht in einem Schutzgebiet wie bspw. einem Naturschutzgebiet nach Natura 2000, einem Landschaftsschutzgebiet oder Vogelschutzgebiet liegt. Auch Moorflächen und Überflutungsgebiete sind für eine Projektierung mit Photovoltaik ungeeignet.

Der Gesetzgeber sowie die Gemeinden und Kommunen ziehen jedoch Flächen für einen Solarpark vor, die benachteiligt und sozialverträglich sind.

Kriterienkatalog der Gemeinden

Die Steuerung, welche Flächen für Photovoltaik zugelassen werden liegt in kommunaler Hand. Die Gemeinden sind angehalten eine Flächenplanung für Ihr Einzugsgebiet zu erstellen und darin 3% der Fläche für Photovoltaik zur Verfügung zu stellen. Erfahrungsgemäß sind folgende Punkte entscheidende Kriterien für die Bewilligung eines Solarparks in der Gemeinde:

  • Solarpark fügt sich störfrei in die Landschaft ein
  • Solarpark ist nicht zu groß
  • Anlagenbetreiber führt den rechtlich möglichen Betrag von maximal 0,2 Cent je kWh an die Gemeinde ab
  • es handelt sich bei der Anlage um eine Agri-PV Anlage
  • das Land hat eine sehr niedrige Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)

Allerdings lässt sich dieser Kriterienkatalog nicht pauschal auf alle Gemeinden anwenden. Einige Gemeinden verstehen die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieversorgung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile ihrer klamme Haushaltskassen und sind positiver eingestellt als andere Gemeinden.

Privilegierte Flächen

Es gibt jedoch Flächen, die nicht in die Entscheidungshoheit einer Gemeinde fallen. Die sogenannten privilegierte Flächen sind Flächen, bei denen laut § 35 Abs. 1 BauGB kein Bebauungsplan erforderlich ist. Zu diesen Flächen gehören:

  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben Autobahnen
  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben mehrgleisigen Bahnstrecken
  • Bereits versiegelte Flächen (Konversionsflächen)
  • Agri-PV auf maximal 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Förderkatalog des Erneuerbares-Energien-Gesetz gibt einen sehr guten Überblick welche Anforderungen der Gesetzgeber an Land zur Verpachtung für einen Solarpark präferiert. Es ist natürlich nicht das Ziel, dass fruchtbares Land der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird. Daher achten Gesetzgeber und Kommunen sehr darauf, nur Flächen für Photovoltaik bereit zu stellen, die ohnehin benachteiligt für landwirtschaftliche Produktion sind.

Die EEG-Förderung hat folgende Anforderungen an Land für Photovoltaik:

  • benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)
  • bereits verdichtete Flächen (z.B. Parkplätze, Industriegebiete, Kies- oder Sandgruben und sonstige Konversionsflächen)
  • Flächen in einem Korridor von 500 Metern angrenzend an Autobahnen und mehrgleisige Bahnstrecken
  • Flächen projektiert mit Agri-PV-Anlagen

Kurz zusammengefasst

  • Allgemeine Eignung: Grundsätzlich eignen sich alle Flächen für Photovoltaik, außer Schutzgebiete wie Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Vogelschutzgebiete sowie Moor- und Überflutungsflächen.
  • Kriterien der Gemeinden: Gemeinden entscheiden über die Zulassung von Solarparks und bevorzugen benachteiligte Flächen, kleine Anlagen, und Agri-PV-Projekte. Es wird angestrebt, dass 3% der Gemeindefläche für Photovoltaik genutzt werden.
  • Privilegierte Flächen: Bestimmte Flächen, wie solche neben Autobahnen und Bahnstrecken oder bereits versiegelte Flächen, können ohne Zustimmung der Gemeinde für Photovoltaik genutzt werden.
  • Förderkriterien (EEG): Für eine EEG-Förderung kommen benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität, verdichtete Flächen und Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken in Frage.
  • Schutz landwirtschaftlicher Flächen: Der Gesetzgeber und die Kommunen vermeiden die Nutzung von fruchtbarem Ackerland für Photovoltaikanlagen, um die Nahrungsmittelproduktion nicht zu beeinträchtigen.

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Wie hoch ist der Pachtpreis für Solarparks?

Der Pachtpreis für die Verpachtung von Land für Solarparks ist um ein 10-faches höher als die herkömmliche Verpachtung für eine landwirtschaftliche Nutzung. Pachtpreise von 3.000 – 4.000 Euro pro Hektar Land und Jahr sind üblich.

Allerdings variiert der Pachtpreis stark in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Pachtfläche. Entscheidende Kriterien für einen hohen Pachtpreis sind:

  • Geringe Entfernung zum nächsten Netzeinspeispunkt (Umspannwerk oder Trafostation)
  • Förderfähigkeit im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • große nutzbare Flächen
  • frei von Altlasten
  • keine Schutzgebiete

Flächen mit einem idealen Profil können sogar bis zu 5.000 Euro pro Hektar (ha) und Jahr erwirtschaften. Lesen Sie mehr zum Thema Photovoltaik Pachtpreise.

Wie lang laufen die Pachtverträge?

Photovoltaikanlagen können wartungsarm über einen Zeitraum von 40 Jahren nachhaltig Energie produzieren. Anlagenbetreiber sind daher bestrebt langlaufende Pachtverträge zu verhandeln. In der Regel laufen Pachtverträge für Solarparks 30 Jahre, was die maximal zulässige Vertragslaufzeit laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 544 ist. Verträge werden jedoch nach Ablauf des Pachtzeitraums auf 40 Jahre oder mehr verlängert.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Pachtpreis berechnen

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Die Verpachtung einer Ackerfläche oder von Grünland für die Nutzung mittels Photovoltaik kann aktuell lukrative Pachtpreise erzielen. Diese liegen um mehr als ein 10-faches höher als die klassische Verpachtung für eine landwirtschaftliche Nutzung. Allerdings kann keine pauschale Aussage über den Pachtpreis für Solaranlagen getroffen werden, da dieser abhängig von gewissen Faktoren ist.

Flächen mit niedriger Bodenqualität, die in unmittelbarer Nähe zu einem Umspannwerk oder einer Trafostation liegen und eine gewisse Größe haben, erzielen in der Regel höhere Pachtpreise als sehr kleine Flächen mit einer großen Entfernung zum Netzeinspeisepunkt.

Grundsätzlich kann man jedoch festhalten, dass der durchschnittlich erzielbare Pachtpreis für Photovoltaik zwischen 3.000 bis 4.000 € pro Hektar (ha) und Jahr liegen kann. Das ist jedoch nur eine Momentaufnahme und kann mit weiter fallenden Strompreisen ebenfalls sinken.

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Wie ermittelt sich der Pachtpreis für Photovoltaik?

Die Auswahl der optimalen Fläche für die Projektierung eines Solarparks ist entscheidend für den Erfolg des Vorhabens. Der Pachtpreis spielt dabei eine zentrale Rolle, da er die Eignung einer Fläche widerspiegelt. Flächen mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit und geringen Projektierungskosten erhalten höhere Pachteinnahmen.

Die regionale Lage ist ein weiterer Faktor bei der Pachtpreisberechnung. Regionen im Süden Deutschlands profitieren im Durchschnitt von mehr Sonnenstunden, was zu einer höheren Ausbeute von Photovoltaikanlagen über das Jahr führt. Diese klimatischen Unterschiede schlagen sich direkt in den Pachtpreisen nieder.

Netzanschlusskosten

Der Pachtpreis für Photovoltaik auf einer Freifläche (Ackerland oder Grünland) ermittelt sich durch die potentiellen Entwicklungskosten der Anlage. Dabei spielen jedoch nicht nur die Kosten der Module und Wechselrichter eine Rolle, sondern auch die Kosten für den Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz.

Daher ist es sehr entscheidend, in welcher Entfernung das nächstgelegene Umspannwerk oder, je nach Größe der Anlage, die nächste Trafostation liegt. Ideal sind wenige Kilometer bis hin zu wenigen hundert Metern. Kupfer ist als Rohstoff sehr teuer und daher lässt jeder weitere Meter Entfernung zum öffentliche Netz die Anschlusskosten der Anlage steigen. Auch müssen für das Verlegen der Kabeltrassen weitere Grundstückseigentümer kontaktiert, deren Einverständnis eingeholt werden und eine Entschädigungszahlung für die erfolgte Dienstbarkeit auf dem Grundstück wird ggf. fällig.

Generell kann man sagen, dass je größer das Flurstück desto weiter darf ein Umspannwerk oder Trafostation entfernt liegen. Grob kann man folgende Faustformel anwenden:

  • pro Hektar sind 500 Meter Entfernung zum Umspannwerk oder Trafostation tolerierbar

Förderfähigkeit durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Ermittlung eines für beide Seiten fairen Pachtpreises ist die Vermarktbarkeit des auf der Photovoltaikanlage produzierten Stroms.

Das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine über 20 Jahre konstante Vergütung des produzierten Stroms für den Anlagenbetreiber vor. Der Betreiber kann sein Investment daher sicher über 20 Jahre berechnen und mit stabilen Einnahmen rechnen.

Allerdings ist nicht jede Photovoltaikanlage für eine Erneuerbare-Energien Förderung geeignet. Nur Flächen, die eine gewisse Benachteiligung vorweisen können, sind für eine solche Förderung geeignet. Benachteiligt sind Flächen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie:

  • bereits verdichtet sind (wie z.B. Parkplätze, Industriegebiete, Kies- oder Sandgruben und sonstige Konversionsflächen)
  • einen niedrigen Bodenwert (Ackerzahl, Bodenpunkte) aufweisen und damit eine schlechte Bodenqualität für den Anbau von Nahrungsmitteln haben
  • unmittelbar angrenzend an einer Autobahn oder mehrspurigen Bahnstrecke liegen
  • mit sogenannten Agri-PV Anlagen bestückt werden und damit weiterhin zum Nahrungsmittelanbau eingesetzt werden können

Flächen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, erhalten keine EEG-Förderung und sind somit weniger berechenbar für Anlagenbetreiber. Dieses erhöhte Risiko für den Investoren in die Photovoltaik spiegelt sich entsprechend im Pachtpreis wider.

Anlagen, die für eine EEG-Förderung geeignet sind, erhalten einen höheren Pachtpreis als Anlagen, die dafür ungeeignet sind.

Pachtpreise für Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Der Pachtpreis berechnet sich generell ausgehend von dem auf einer Fläche produzierten Strom. Grob kann ma sagen, dass pro Hektar (ha) Land etwa 1,2 Megawatt Strom produziert werden können.

Anders sieht das jedoch bei sogenannten Agri-Photovoltaik (Agri-PV) Anlagen aus. Dabei handelt es sich um Anlagen, die eine gleichzeitige Bewirtschaftung der Fläche und eine Stromproduktion zulassen. Das wird in der Regel dadurch erreicht, dass die Anlagen entweder vertikal aufgeständert oder als eine Art Dach weit über den Flächen gebaut werden.

Dadurch reduziert sich jedoch der produzierbare Strom einer solchen Anlage. Man geht davon aus, dass nur etwa 0,4 Megawatt Strom pro Hektar (ha) Land mit Agri-PV produziert werden kann.

Entsprechend kann auch nur etwa die Hälfte an Pachtzahlung für eine solche Fläche geleistet werden.

Beteiligungen und andere Zusatzvereinbarungen

Weitere Faktoren, die sich negativ auf den Pachtpreis auswirken können, sind individuelle Eigenschaften der Fläche.

Beispielsweise lang laufende, aktive Pachtverträge mit derzeitigen Pächtern. Der Anlagenbetreiber hat in der Regel ein hohes Interesse die Anlage möglichst schnell an das Netz anzuschliessen. Sollte die Fläche jedoch noch über mehrere Jahre durch einen aktiven Pachtvertrag gebunden sein, kann es vorkommen, dass eine Entschädigungszahlung für den aktuellen Pächter als Ausgleich geleistet werden muss. Dies könnte den Wert der Fläche entsprechend mindern und zu einer Reduzierung des Pachtpreises führen.

Ein weiteres Beispiel wären die Entsorgung odder der Abriss von Altlasten auf der Pachtfläche wie z.B. Abriss von Altgebäuden, Schuttbeseitigung oder Munitionsräumung. Auch hier muss der Anlagenbetreiber in die Fläche investieren, was zu einem niedrigeren Pachtpreis führen kann.

 

Alle genannten Faktoren wirken sich direkt auf die Investitionskosten und somit auf die Höhe der möglichen Pachtpreise aus. Die sorgfältige Planung und Berücksichtigung dieser Aspekte sind entscheidend für eine wirtschaftlich erfolgreiche Realisierung eines Solarparks. Stimmen alle Faktoren perfekt für den Investor überein, dann sind auch Pachtpreise von bis zu 5.000 Euro pro Hektar (ha) für Photovoltaik möglich.

Renditerechner für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Kurz zusammengefasst

  • Flächenwahl und regionale Lage: Die Auswahl geeigneter Flächen, insbesondere in sonnenreichen Regionen, beeinflusst die Pachtpreise für Solarparks. Günstige Lage und hohe Sonneneinstrahlung führen zu höheren Pachteinnahmen.
  • Netzanschlusskosten: Die Nähe zum Umspannwerk oder zur Trafostation beeinflusst die Pachtpreise, da höhere Anschlusskosten bei größeren Entfernungen entstehen. Faustregel: Pro Hektar sind 500 Meter Entfernung akzeptabel.
  • Förderfähigkeit (EEG): Flächen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig sind, erhalten höhere Pachtpreise. Dies betrifft insbesondere benachteiligte Flächen, wie z.B. solche mit schlechter Bodenqualität oder in der Nähe von Autobahnen.
  • Agri-Photovoltaik (Agri-PV): Agri-PV-Anlagen, die sowohl landwirtschaftliche Nutzung als auch Stromproduktion ermöglichen, erzielen geringere Pachtpreise aufgrund der reduzierten Stromproduktion pro Hektar.
  • Individuelle Faktoren: Bestehende Pachtverträge, Altlasten und andere spezifische Eigenschaften der Fläche können die Pachtpreise senken, da zusätzliche Investitionen erforderlich sind.

Sie besitzen eine geeignete Fläche und wollen diese für einen Solarpark verpachten? Berechnen Sie jetzt ganz einfach Ihren potentiellen Pachtpreis:

Laufzeit des Pachtvertrags für Photovoltaik

Die Verpachtung einer Freifläche für Photovoltaik hat neben dem vergleichsweise hohen Pachtpreis jedoch noch einen anderen großen Vorteil. Eine Photovoltaikanlage kann bis zu 40 Jahre wartungsarm Strom produzieren. Der Anlagenbetreiber hat daher ein hohes Interesse einen möglichst langfristigen Pachtvertrag mit dem Flächeneigentümer abzuschließen. Die Pachtverträge laufen in der Regel 30 Jahre, was die maximal zulässige Vertragslaufzeit laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 544 ist, und werden auf bis zu 40 Jahre und mehr verlängert.

Land verpachten für Solarpark

Die Landverpachtung für Photovoltaikanlagen bietet Landbesitzern nicht nur die Chance, einen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung zu leisten, sondern auch von den wirtschaftlichen Vorteilen zu profitieren, die mit dieser Form der Energiegewinnung einhergehen. Es handelt sich um eine gewinnbringende Option, die nicht nur ökologische Verantwortung demonstriert, sondern auch ökonomische Stabilität auf lokaler Ebene fördert und den Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft ebnet.

Anders als von vielen Kritikern behauptet werden durch die Gesetzgebung (EEG) Anreize an Investoren gesetzt, Solarparks nicht auf fruchtbarem Land zu projektieren, sondern dafür benachteiligte Flächen (bereits verdichtete Flächen oder Flächen mit einer sehr geringen Bodenqualität) zu nutzen.

Daher eignet sich nicht jede Fläche für die Projektierung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV). Ob Ihre Fläche geeignet ist, und welchen Pachtpreis Sie erhalten können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist Ihre Freifläche wert?

Sie möchten wissen, wie hoch der Pachtpreis für Ihr Ackerland oder Grünland ist? Unser Pachtrechner berechnet einen möglichen Pachtpreis für Ihre landwirtschaftliche Fläche.

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Solarpark Pachtpreise 2024

Durch die höhere Profitabilität gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung liegen die Pachtpreise für eine Projektierung mittels Photovioltaik etwa 5-10 mal höher. Wie eingangs erwähnt, stehen diese Flächen ohnehin kaum in Konkurrenz mit klassischer Landwirtschaft, da sie durch die Gesetzgebung gefördert eher auf benachteiligten Gebieten errichtet werden.

Der Pachtpreis hängt stark von der Gegebenheit der Fläche und seiner Umgebung ab und liegt im Jahr 2024 durchschnittlich bei 3.000 bis 4.000 Euro je Hektar, können unter anderem aber auch höher liegen.

Wenn Sie Ihre Pachtfläche kostenfrei im Hinblick auf eine Solarpark Projektierung bewerten möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Entwicklung eines Solarparks

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Der Ausbau erneuerbarer Energien ist in Deutschland ein zentrales Thema, und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Projektierung von Solarparks. Im Gegensatz zur Windkraft liegt die Planungshoheit der Flächennutzung bei Solarparks in den Händen der Kommunen. Dies macht es unerlässlich, dass Solarparks nicht nur ökologisch und ökonomisch, sondern auch gemeindeverträglich geplant werden.

Vorteile für Gemeinden

Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung, sich für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, ohne die Interessen der Bürger und die lokale Landschaft zu vernachlässigen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern nicht nur ein nationales, sondern auch ein regionales Ziel ist, das bis 2030 erreicht werden soll. Die Energiewende erfordert somit eine aktive Beteiligung auch der Gemeinden.

Ein zusätzlicher Anreiz für die Gemeinden, sich dem Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, liegt in den regionalen Ausbauzielen. Im Bereich der Windkraft gibt das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes klare Vorgaben bis 2032, die etwa 2 Prozent der deutschen Landesfläche für Windparks vorsehen. Im Bereich der Photovoltaik variieren die Ziele je nach Bundesland, liegen jedoch im Schnitt bei etwa 1,5 Prozent der Landesfläche.

Finanzielle Anreize können die Entscheidung der Gemeinden für Photovoltaik-Projekte weiter stärken und gleichzeitig die teils angespannte Haushaltslage entschärfen. Durch die Gewerbesteuer und die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro KW eingespeistem Strom (§ 6 Abs. 2 EEG 2023) haben Gemeinden die Chance, nicht nur zur Energiewende beizutragen, sondern auch finanzielle Mittel für lokale Entwicklungsprojekte zu generieren oder entstandene Defizite auszugleichen.

Es ist wichtig, dass Gemeinden eine ganzheitliche Perspektive einnehmen und die Chancen und Herausforderungen des Photovoltaikausbaus sorgfältig abwägen. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Energieunternehmen, Projektentwicklern und einer transparenten Kommunikation mit den Bürgern können Gemeinden eine Vorreiterrolle beim nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland einnehmen. So können sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch die lokale Wirtschaft stärken und neue Einnahmequellen erschließen.

Einfluss der Gemeinden auf die Planung

Gemeinden in Deutschland haben einen erheblichen Einfluss auf die Planung von Photovoltaikanlagen. Der Prozess der Planung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten ist oft stark von den lokalen Gegebenheiten, Vorschriften und Entscheidungen auf Gemeindeebene geprägt. Hier sind einige Aspekte, die den Einfluss von Gemeinden bei der Planung von Photovoltaikanlagen verdeutlichen:

  1. Flächennutzungsplanung: Die Planungshoheit über die Flächennutzung liegt in den Händen der Gemeinden. Sie legen fest, welche Gebiete für welche Zwecke genutzt werden können. Dies schließt auch die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen ein. Die Erstellung oder Anpassung des Flächennutzungsplans ermöglicht es Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien strategisch zu lenken.
  2. Genehmigungsverfahren: Photovoltaikanlagen unterliegen Genehmigungsverfahren, die von den Gemeinden in enger Abstimmung mit den lokalen Bau- und Umweltbehörden durchgeführt werden. Gemeinden können durch ihre Stellungnahmen und Entscheidungen erheblichen Einfluss darauf nehmen, ob eine Photovoltaikanlage genehmigt wird oder nicht.
  3. Bürgerbeteiligung: Gemeinden können Bürgerbeteiligungsmodelle fördern oder vorschreiben, um die lokale Bevölkerung in den Planungsprozess von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Dies ermöglicht es den Bürgern, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern und fördert gleichzeitig die Akzeptanz und Unterstützung von Photovoltaikprojekten.
  4. Kommunale Energiekonzepte: Viele Gemeinden entwickeln eigene Energiekonzepte, in denen sie ihre Ziele und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien festlegen. Photovoltaik kann hier einen zentralen Platz einnehmen, und Gemeinden können Anreize schaffen, um Investitionen in lokale Photovoltaikanlagen zu fördern.
  5. Finanzielle Anreize: Durch kommunale Instrumente wie Steuererleichterungen oder Beteiligungsmodelle können Gemeinden finanzielle Anreize für den Bau von Photovoltaikanlagen setzen. Dies kann lokale Investitionen fördern und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung auf kommunaler Ebene unterstützen.
  6. Beratung und Information: Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen und Beratung für Bürger und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen planen. Durch Workshops, Informationsveranstaltungen oder Beratungsdienste können Gemeinden dazu beitragen, das Verständnis für Photovoltaik zu fördern und potenzielle Investoren zu unterstützen.

Insgesamt haben Gemeinden in Deutschland durch ihre Planungshoheit, die Gestaltung von Genehmigungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die Schaffung von Anreizen einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten. Ihr Engagement und ihre Entscheidungen tragen maßgeblich dazu bei, wie und wo Photovoltaikanlagen in der lokalen Gemeinde realisiert werden können.

Einnahmen für die Gemeinde

Gemeindebeteiligung nach §6 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Der Paragraph 6 des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Beteiligung von Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Gemäß diesem Paragraphen haben Kommunen die Möglichkeit, eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom aus Freiflächenanlagen zu erhalten.

Nach den Bestimmungen des Paragraphen 6 sind betroffene Gemeinden diejenigen, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Falls die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten liegen, gilt der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Gemeinden, die die physischen Auswirkungen von Freiflächenanlagen tragen, auch entsprechend an den finanziellen Vorteilen teilhaben können.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Potenzial dieser finanziellen Beteiligung für Gemeinden: Angenommen, eine Kommune mit einer Größe von 10.000 Hektar soll etwa 1,5% der Landesfläche für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen, was 150 Hektar entspricht. Unter optimalen Bedingungen könnte eine 150 Megawatt Anlage auf dieser Fläche (bzw. mehreren Teilstücken) betrieben werden, die etwa 142.500 Megawattstunden Strom pro Jahr produziert. Bei einer Vergütung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde ergäbe dies jährliche Zusatzeinnahmen von beeindruckenden 285.000 Euro für die betroffene Gemeinde.

Diese finanzielle Beteiligung schafft nicht nur Anreize für Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, sondern stärkt auch ihre finanzielle Basis. Die Einnahmen können für lokale Entwicklungsprojekte, Infrastrukturbau und andere gemeinnützige Initiativen genutzt werden. Damit trägt die Gemeindebeteiligung nach §6 EEG nicht nur zur dezentralen Energieerzeugung bei, sondern fördert auch die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene.

Gewerbesteuer

Seit dem 01.01.2021 wird die Verteilung der Gewerbesteuer für Solarparks und Windenergieanlagen neu geregelt. Seither erfolgt die Verteilung zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung zwischen Standort- und Sitzgemeinde.

Grundsatz: Zerlegung nach Arbeitslöhnen

Für Unternehmen mit Betriebsstätten in verschiedenen Kommunen wird der Gewinn für die Gewerbesteuer grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne in diesen Betriebsstätten zu den gesamten Arbeitslöhnen des Unternehmens zerlegt, der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag.

Sachanlagevermögen bei Windrädern und PV-Anlagen maßgeblich

Im Bereich der Strom- und Energieträgererzeugung aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie werden die Anlagen vor Ort in der Regel ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern betrieben. Um dennoch Standortkommunen zu beteiligen, wird der Messbetrag nach zwei Komponenten zerlegt: 30 Prozent nach dem Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne und 70 Prozent nach dem Verhältnis des maßgebenden Sachanlagevermögens.

Zukünftige Verteilung nach installierter Leistung

Das Fondstandortsicherungsgesetz sieht vor, das Zerlegungsverhältnis zu Gunsten der Standortkommunen auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu ändern. Zusätzlich wird der Zerlegungsmaßstab des maßgebenden Sachanlagevermögens durch den Maßstab der installierten Leistung ersetzt. Dieser unterliegt im Gegensatz zum Sachanlagevermögen, das sich nach dem Buchwert richtet, grundsätzlich keinen jährlichen Veränderungen.

Diese Neuregelung zielt darauf ab, Standortkommunen stärker an der Gewerbesteuer zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden zu erhöhen.

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Fazit

Die Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgt nach dem Baugesetzbuch, und die erfolgreiche Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit von Projektentwicklern, Grundstückseigentümern und Gemeinden. Eine frühzeitige Einbindung und Information der Gemeinden im Planungsprozess kann die Akzeptanz erhöhen.

Aktuell wird die Gewerbesteuer, die der Erzeuger von Solarstrom zahlt, zwischen Standort- und Ansässigkeitsgemeinde aufgeteilt. Es gibt Forderungen nach einer Änderung des Aufteilungsmaßstabs zugunsten der Standortgemeinde, basierend auf der installierten Leistung. Dies würde die Akzeptanz von Solarparks in Standortkommunen erhöhen und die finanzielle Beteiligung stärken. Photovoltaik-Unternehmen setzen sich dafür ein, transparente und rechtssichere Zahlungen an Standortgemeinden zu ermöglichen und fordern einen klaren rechtlichen Rahmen dafür.

Eine aktuelle Studie betont die Bedeutung von Dezentralität für die Energiewende, da sie den Netzausbau reduziert und gleichzeitig die Systemkosten nicht zwangsläufig erhöht. Die Umsetzung erneuerbarer Energien erfordert eine stärkere kommunale Beteiligung und transparente, rechtssichere Regelungen für finanzielle Zuwendungen an Standortgemeinden.

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Batteriegroßspeicher (auch BESS genannt) sind eine Schlüsseltechnologie für die Energiewende und die Stabilität des Stromnetzes. Mit ihrer Fähigkeit, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne zu speichern und bei Bedarf schnell wieder abzugeben, bieten sie eine Lösung für die Herausforderungen der schwankenden Energieerzeugung. Angesichts der zunehmenden Bedeutung erneuerbarer Energien wird der Ausbau von Batteriegroßspeichern immer dringlicher, um eine nachhaltige und stabile Energiezukunft zu sichern.

Was sind Batterie-Großspeicher?

Batteriegroßspeicher sind große Energiespeichersysteme, die darauf ausgelegt sind, signifikante Mengen an elektrischer Energie zu speichern und bei Bedarf ins Stromnetz einzuspeisen. Diese Speicher haben typischerweise eine Kapazität von mehreren Megawattstunden (MWh) bis hin zu mehreren Gigawattstunden (GWh) und werden oft in Containern oder modularen Einheiten gebaut, die in der Nähe von Energieerzeugungsanlagen oder Lastzentren installiert werden.

Unterschiede zu herkömmlichen Batteriespeichern:

  1. Skalierung und Kapazität: Herkömmliche Batteriespeicher, wie sie in Haushalten oder kleineren Betrieben verwendet werden, haben eine viel geringere Kapazität (meistens im Kilowattstunden-Bereich). Batteriegroßspeicher sind wesentlich größer und können deutlich mehr Energie speichern und abgeben.
  2. Anwendungsbereich: Während herkömmliche Batteriespeicher oft zur Eigenverbrauchsoptimierung, Notstromversorgung oder für kleine dezentrale Anwendungen genutzt werden, dienen Batteriegroßspeicher zur Stabilisierung des gesamten Stromnetzes. Sie helfen, kurzfristige Schwankungen auszugleichen, bieten Frequenzregulierung und können große Mengen überschüssiger erneuerbarer Energie speichern.
  3. Technologie und Infrastruktur: Batteriegroßspeicher erfordern spezialisierte Infrastruktur, einschließlich leistungsfähiger Transformatoren, Wechselrichter und Netzanschlüsse, um die gespeicherte Energie effizient ins Netz einzuspeisen. Herkömmliche Batteriespeicher benötigen oft weniger komplexe Anschlüsse und sind leichter in bestehende Gebäudestrukturen integrierbar.
  4. Wirtschaftlichkeit und Einsatzgebiete: Großspeicher sind für den Einsatz in groß angelegten Energieprojekten konzipiert und bieten wirtschaftliche Vorteile auf Systemebene, z.B. durch die Teilnahme an Regelenergiemärkten. Herkömmliche Batteriespeicher sind kostengünstiger für individuelle Anwendungen und bieten unmittelbare Vorteile für Endverbraucher durch Einsparungen bei Stromkosten und erhöhte Versorgungssicherheit

Aufgaben der Batterie-Großspeicher

© Fraunhofer ISE

Batteriegroßspeicher sind sehr effizient (über 90 Prozent) und können sehr schnell reagieren, indem sie innerhalb von Sekunden ihre volle Leistung bereitstellen. Diese Eigenschaften machen sie ideal, um kurzfristige Schwankungen im Stromnetz auszugleichen.

Laut einer Studie des Fraunhofer ISE muss Deutschland bis 2030 seine Batteriespeicherkapazität auf 83 Gigawattstunden erhöhen, fast 200-mal mehr als derzeit. Dies ist notwendig, um mehr erneuerbare Energien ins Netz zu integrieren und das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Integration und Stabilisierung durch Batteriespeicher

Batteriegroßspeicher sind essenziell für die Stabilität des Stromnetzes, insbesondere durch ihre Fähigkeit, flexibel auf Schwankungen in Angebot und Nachfrage zu reagieren. Überschussproduktion tritt häufig bei starker Sonneneinstrahlung und starkem Wind auf, wenn Solar- und Windkraftanlagen mehr Energie erzeugen, als verbraucht wird. In solchen Zeiten können Batteriespeicher den überschüssigen Strom speichern und bei Bedarf wieder ins Netz einspeisen.

Bewältigung von Dunkelflauten

Dunkelflauten sind Phasen, in denen wenig bis keine erneuerbare Energie aus Wind und Sonne zur Verfügung steht, wie an windstillen, bewölkten Tagen oder in den Wintermonaten. Während solcher Perioden können Batteriegroßspeicher den gespeicherten Strom nutzen, um die Nachfrage zu decken und so die Netzstabilität zu gewährleisten. Diese Funktionalität verringert die Abhängigkeit von fossilen Backup-Kraftwerken we Gas- oder Kohlekraftwerke und unterstützt die kontinuierliche Versorgung mit sauberer Energie.

Netzdienlichkeit von Batteriegroßspeicher

Zusätzlich bieten Batteriespeicher wichtige netzdienliche Dienstleistungen wie Frequenzregulierung und Spannungsstabilisierung. Sie können kurzfristige Energie bereitstellen, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen, und damit die Effizienz und Zuverlässigkeit des gesamten Energiesystems erhöhen. Durch diese Funktionen tragen Batteriespeicher wesentlich zur Stabilisierung des Stromnetzes bei und ermöglichen eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Kosteneinsparung

Der Ein weiterer Vorteil von Batteriespeichern ist die potenzielle Entlastung des EEG-Kontos um bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr. Durch den Ausbau von Netzspeichern können Kosten für Netzeingriffe und Redispatch-Maßnahmen erheblich reduziert werden, was die finanzielle Belastung des EEG-Kontos senkt und somit die Gesamtwirtschaftlichkeit des Energiesystems verbessert.

Förderungen für Batteriespeicher

Innovationsausschreibungen gehören zu den öffentlichen Ausschreibungen, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durchgeführt werden. Sie fördern innovative Projekte, die erneuerbare Energien und Speicher wie Batteriegroßspeicher kombinieren.

Vorteile für Betreiber von Batteriegroßspeichern:

  1. Erhöhte Vergütung: Betreiber profitieren von einer höheren Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt wird.
  2. Marktzugang: Erleichterte Integration in den Energiemarkt.
  3. Technologische Entwicklung: Förderung effizienter und nachhaltiger Technologien.

Diese Ausschreibungen machen Investitionen in Batteriegroßspeicher attraktiver und unterstützen die Modernisierung des Stromnetzes.

Die Bundesnetzagentur hat im März 2024 den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen der nächsten zwölf Monate auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG).

Kosten der Anlagen

Die Kosten für Batteriegroßspeicher sind in den letzten Jahren massiv gesunken. Dies liegt vor allem an technischen Fortschritten und der skalierten Produktion.

So hat sich der Preis pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität in den letzten zehn Jahren um mehr als 80% reduziert.

Der Trend sinkender Preise setzt sich fort. Experten gehen davon aus, dass die Kosten für Batteriegroßspeicher in den nächsten Jahren weiter sinken werden.

Dies macht den Betrieb von Batteriegroßspeichern immer rentabler.

Die Kombination von Photovoltaikanlage und Batteriespeicher ermöglicht es Hausbesitzern und Unternehmen, ihren eigenen Solarstrom zu speichern und selbst zu nutzen.

Dies kann zu einer deutlichen Reduzierung der Stromkosten führen und trägt gleichzeitig zur Energiewende und zum Klimaschutz bei.

Zudem können Batteriegroßspeicher auch zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt werden.

Welche Flächen eignen sich für PV-Großspeicher?

Die Wahl der geeigneten Fläche für einen PV-Großspeicher ist ein wichtiger Faktor für die Rentabilität der Anlage.

Grundsätzlich eignen sich viele Flächen für die Installation von PV-Großspeichern.

Wichtig ist jedoch:

  • Die Nähe zu einem Umspannwerk: Der Speicher sollte möglichst nah an einem Umspannwerk liegen, um die Verluste bei der Einspeisung des Stroms in das Netz zu minimieren. Idealerweise sollte die Entfernung wenige hundert Meter betragen.
  • Ausreichende Größe: Die Fläche muss nicht allzu groß sein. 1 bis 2 Hektar sind in der Regel ausreichend, um einen Großspeicher mit einer Leistung von mehreren Megawattstunden zu installieren.
  • Geeigneter Untergrund: Der Untergrund sollte tragfähig sein und ausreichend Platz für die Installation der Speichermodule und der zugehörigen Technik bieten.
  • Zugänglichkeit: Die Fläche muss gut zugänglich sein, damit die Speichermodule und die Technik problemlos transportiert und installiert werden können.
  • Umgebungsbedingungen: Die Umgebungsbedingungen sollten für die Installation und den Betrieb des Speichers geeignet sein.

Neben diesen allgemeinen Kriterien können auch spezifische Anforderungen an die Fläche gestellt werden, z. B. wenn der Speicher in einem Gewerbegebiet oder in einem Wohngebiet installiert werden soll.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Eine der wichtigsten und nachhaltigsten Energiequellen ist heutzutage die Solarenergie. Die Bundesregiserung hat bis zum Jahr 2030 einen ambitionierten Plan zum Ausbau erneuerbarer Energien entwickelt.

In diesem Artikel beschreiben wir, welche Schritte für den Bau eines Solarparks notwendig sind. Wir geben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und die Anforderungen an die Fläche sowie eine Aufschlüsselung der aktuellen Kosten.

Sie besitzen selbst Ackerland oder Grünland? Dann lassen Sie sich jetzt in wenigen Minuten einen potentiellen Pachtpreis für die Verpachtung Ihrer Fläche an einen Solarpark berechnen:

Warum lohnt sich der Bau eines Solarparks?

Ein Solarpark in Deutschland vereint Umweltfreundlichkeit mit wirtschaftlicher Rentabilität. Angesichts der Energiewende spielt Solarenergie eine zunehmend wichtige Rolle im Energiemix des Landes. Die Nutzung der Sonnenenergie bietet nicht nur eine attraktive Rendite, sondern kann auch durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich gefördert werden.

Die Kosten für den Bau und Betrieb eines Solarparks variieren je nach Größe und Standort. In den letzten Jahren sind die Preise für Solarmodule deutlich gesunken, was die Investitionskosten gesenkt hat. Gleichzeitig sinken jedoch auch die Energiepreise weiter, was eine Herausforderung darstellt.

Zusätzlich unterstützt das EEG Solarparks durch Einspeisevergütungen, die einen garantierten Abnahmepreis für den erzeugten Strom über einen bestimmten Zeitraum hinweg festlegen. Diese staatliche Förderung trägt dazu bei, die Investitionskosten zu senken und die Rendite des Projekts zu steigern.

Zusammengefasst: Solarparks in Deutschland bieten eine nachhaltige und umweltfreundliche Energiequelle mit langfristigen Kosteneinsparungen und attraktiven Renditen, unterstützt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Trotz gesunkener Solar-Modulpreise und anhaltend niedriger Energiepreise bleibt die Rentabilität solcher Projekte durch staatliche Förderungen gewährleistet.

Vorteile eines Solarparks:

  • Finanzielle Förderung durch Erneuerbare Energien Gesetzt (kurz EEG)
  • Für Eigentümer von Freiflächen hohe Pachtzahlungen
  • Langfristige Einnahmen über mindestens 30 Jahre
  • Gesicherte Einnahmen über die EEG Förderung

Wenn Sie eine Fläche zur Verfügung haben, die für einen Solarpark geeignet ist, oder eine solche erwerben wollen, um einen Solarpark zu bauen, sollten Sie diesen Artikel vollständig lesen. Er zeigt Ihnen alles Wichtige, was Sie von der Planung über den Bau bis zur endgültigen Nutzung wissen müssen.

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Voraussetzungen für den Bau eines Solarparks

Die Entscheidung, einen Solarpark zu bauen, wird natürlich nicht einfach so getroffen. Viele Faktoren müssen bedacht und geprüft werden. Neben den finanziellen Aspekten spielen auch die zur Verfügung stehenden Flächen und deren Eignung eine große Rolle.

Und nicht zuletzt geht es um die Frage, ob Ihr geplanter Solarpark unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen würde. Bei allen Vorüberlegungen, der konkreten Planung und der Umsetzung stehen wir Ihnen gerne mit unserem kompetenten Netzwerk zur Seite. Doch zunächst möchten wir Ihnen noch einige notwendige Informationen geben, um Ihnen die Entscheidung für einen Solarpark zu erleichtern.

Ist ein Solarpark förderfähig?
Ein Solarpark ist eine sogenannte Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Freiflächenanlage oder FFPV oder Photovoltaik-Freilandanlage). Dabei handelt es sich um sehr leistungsstarke, mittlere bis sehr große Photovoltaikanlagen. Natürlich sind solche Freiflächenanlagen auch in kleiner Form auf privaten Grundstücken möglich, aber wir wollen uns hier mehr mit Solarparks, also Großanlagen ab 5 Hektar Fläche, beschäftigen.

Prinzipiell ist es möglich, seinen Solarpark nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördern zu lassen. Allerdings sind dabei einige Voraussetzungen zu erfüllen, die wir uns nun näher ansehen. Es gibt Arten von Gebieten, für die eine EEG – Förderung in Frage kommt. Diese sind:

  • Flächen entlang eines 500 Meter Streifens von Autobahnen oder Bahnstrecken
  • Konversionsflächen (bereits verdichtete Flächen wie Deponien, Industriegebiete, Militäranlagen)
  • Benachteiligte Flächen (Flächen mit sehr niedrigen Bodenpunkten unter 35)
  • Agri-PV Anlagen, die weiterhin landwirtschaftlich betrieben werden

Flächen entlang Autobahnen oder Bahnstrecken

Die Bundesregierung hat im Januar 2023 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Nutzung von Randstreifen entlang von Autobahnen. Gemäß den neuen Vorschriften kann das Fernstraßen-Bundesamt nun das bisherige Verbot, diese Randstreifen innerhalb eines Abstands von 40 Metern zur Autobahn zu bebauen, mit Ausnahmegenehmigungen aufheben.

Darüber hinaus wurden Flächen innerhalb eines Abstands von 200 Metern zur Autobahn als privilegierte Flächen für den Bau von Photovoltaikanlagen erklärt. Dies bedeutet, dass kein aufwändiges Bebauungsplanverfahren mehr erforderlich ist, sondern nur noch ein Bauantrag gestellt werden muss. Diese Änderungen sollen den Bau beschleunigen und die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung entfällt.

Unser Artikel zum Thema: Photovoltaik an Autobahnen und Bahnstrecken

Konversionsflächen

Konversionsflächen sind Flächen, die ursprünglich wirtschaftlich oder militärisch genutzt wurden. In den meisten Fällen sind hier Schadstoffe, Kampfmittel oder andere Probleme zu finden, die die Flächen unbrauchbar machen.

Versiegelte Flächen sind solche, die durch menschliche Bebauung so stark versiegelt wurden, dass nicht einmal mehr Regenwasser in den Boden eindringen kann. Dadurch finden keine natürlichen Prozesse mehr statt und das Gebiet ist für andere Nutzungen unbrauchbar. Bei förderfähigen Flächen handelt es sich in der Regel um Flächen, die für jede andere nützliche Nutzung unbrauchbar sind.

Unser Artikel zum Thema: Konversionsflächen

Benachteiligte Flächen

Eine Ausnahme bilden landwirtschaftliche Flächen, die im Allgemeinen für den Anbau von Nahrungsmitteln oder die Viehzucht genutzt werden. Sollte die Bodenqualität (Bodenpunkte, Ackerzahl, Bodenzahl) jedoch nicht ausreichend hoch sein, um ökonomisch Landwirtschaft betreiben zu können, so können diese Flächen ebenfalls in die Nutzung für Photovoltaik übergehen. Die Bodenqualität bemisst sich über die sogenannten Bodenpunkte einer Fläche. Die Bodenzahl lässt sich in der Regel über die Geoportale der Bundesländer abfragen.

Wenn Sie wissen wollen ob sich Ihre Freifläche für Photovoltaik eignet, nutzen Sie gern das folgende Formular:

Unser Artikel zum Thema: Benachteiligte Gebiete

Agri-PV Anlagen

Agri-PV Anlagen sind Photovoltaik Anlagen, die parallel zur Landwirtschaft auf einer Freifläche betrieben werden können. Das trägt zu einer effizienteren Landnutzung bei, verringert die Flächenkonkurrenz und treibt die Energiewende voran. Wenn die Voraussetzungen stimmen, kann Agri-PV damit landwirtschaftlichen Betrieben eine verlässliche Einkommensergänzung bieten und zur Energiewende beitragen

Agri-PV-Anlagen sind über das EEG grundsätzlich auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig (ausgenommen Moorböden und Naturschutzgebiete).

Unser Artikel zum Thema: Agri-PV Anlagen

Anforderungen an Flächen für den Bau eines Solarparks

Zunächst einmal müssen Sie herausfinden, ob Ihre Fläche grundsätzlich für den Bau eines Solarparks geeignet ist. In jedem Fall sollte die Fläche frei von Schatten und Hindernissen wie Gestrüpp, großen Steinen, Bäumen usw. sein. Befindet sich die Fläche an einem Hang, muss die Anlage in Richtung Süden ausgerichtet werden können.

Keine Schutzgebiete

Wichtig ist auch, dass die Fläche frei von Schutzgebieten jeglicher Art ist. Darunter zählen alle Gebiete die nach Natura 2000 als Schutzgebiet definiert sind:

  • Naturschutzgebiete
  • Wasserschutzgebiete
  • Artenschutzgebiete

Große Flächengröße

Generell sind größere Anlagen ab 5 Hektar interessanter für Investoren als kleinere Anlagen. Grund dafür sind die Investitionskosten, die bei kleinen Anlagen ins Missverhältnis geraten können. Gerade der Netzanschluss spielt hier eine große Rolle. Sollte die Fläche direkt neben einem Umspannwerk oder anderen Solarparks liegen, können auch kleinere Flächen interessant sein.

Benachteiligte Gebiete

Anders als von vielen Kritikern behauptet werden Solarparks (FFPV) vorzugsweise auf benachteiligten Gebieten errichtet. Grund dafür ist zum einen der moralische Aspekt, andererseits aber auch die Fördermaßnahmen der Gesetzgebung durch das Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG).

Benachteiligte Gebiete sind bereits verdichtete Gebiete oder Flächen mit geringer Bodenqualität.

Akzeptanz in der Gemeinde

Da Gemeinden beim Bau von Solarparks bzw. Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) ein erhebliches Mitspracherecht haben, ist eine generelle Offenheit und Akzeptanz in der Gemeinde wünschenswert.

Außerdem müssen Sie bedenken, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen genehmigungspflichtig sind. Sie stellen eine bauliche Maßnahme dar und unterliegen daher dem Bauplanungsrecht. Das Problem ist, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zulässig ist. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf eine Änderung des Bebauungsplans.

Wenn die Gemeinde zustimmt, kann sie Ihnen bestimmte Auflagen machen. Das kann unter anderem die Höhe der Gestelle betreffen, es kann aber auch sein, dass Sie verpflichtet werden, eine Ausgleichsbegrünung vorzunehmen. Eine geeignete Fläche zu haben, bedeutet also nicht automatisch, dass Sie Ihren Solarpark auch tatsächlich bauen können.

Unser Artikel zum Thema: Rolle von Gemeinden beim Ausbau von Photovoltaik

Sie verfügen über Ackerland, Grünland oder sonstige passende Flächen?

Als Flächeneigentümer haben Sie sicherlich schon darüber nachgedacht, wie Sie Ihre Fläche optimal nutzen können. Eine Möglichkeit, die immer beliebter wird, ist die Errichtung einer Solaranlage. Diese Art der Energiegewinnung ist umweltfreundlich, zukunftsorientiert und kann für Sie als Flächeneigentümer auch finanziell lukrativ sein.

Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Pachtrechner an, mit dem Sie den Wert Ihrer Fläche schnell und unkompliziert ermitteln können. Dies gibt Ihnen eine Orientierung, zu welchen Konditionen eine Solaranlage auf Ihrem Grundstück errichtet werden könnte.

Neben dem Pachtrechner bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei der Suche nach einem solventen Investor an. Dieser kümmert uns um den gesamten Bauprozess und steht Ihnen während der gesamten Bauzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Also zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Fläche mit unserem Pachtrechner bewerten. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Errichtung einer Solaranlage auf Ihrem Grundstück zu unterstützen.

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Kosten eines Solarparks pro Hektar (ha)

Die Kosten für den Bau eines Solarparks hängen von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Solarparks, der Art der Photovoltaik-Module und der verwendeten Technologie. Ein wichtiger Faktor ist auch der Standort des Solarparks, da dies Auswirkungen auf die Stromproduktion und somit auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts hat.

Die Kosten für den Bau eines Solarparks können grob in zwei Kategorien unterteilt werden: die Investitionskosten und die Betriebskosten.

Die Investitionskosten umfassen alle Kosten, die anfallen, um den Solarpark zu errichten. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Photovoltaik-Module, den Wechselrichter, das Gleichstrom- und das Mittelspannungskabel, die Fundamente und die Inbetriebnahme. Die Investitionskosten können je nach Größe des Solarparks und der verwendeten Technologie stark variieren.

Die Betriebskosten umfassen alle Kosten, die anfallen, um den Solarpark zu betreiben und zu unterhalten. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Wartung und Reparaturen, die Stromabrechnung und die Kosten für das Personal.

Es ist schwierig, pauschale Aussagen über die Kosten eines Solarparks zu treffen, da diese von vielen Faktoren abhängen. Um eine realistische Kostenschätzung zu erhalten, sollten Sie sich von einem erfahrenen Anbieter beraten lassen und eine ausführliche Kosten-Nutzen-Analyse durchführen.

Ein Solarpark kostet durchschnittlich 1.000 Euro pro kWp. Für den Betrieb der Anlage fallen jährlich etwa 1% der Investitionskosten an.

Wenn ein Hektar durchschnittlich 0,9 MWp Strom erzeugt, würde der Bau einer Photovoltaikanlage auf einem Hektar etwa 900.000 Euro kosten verursachen. Jährlich würden dann etwa 9.000 Euro an Betriebskosten anfallen (1% der Investitionskosten von 900.000 Euro).

Die Kosten pro Hektar (ha) Solarpark betragen insgesamt etwa 1.000.000 Euro um eine Photovoltaikanlage zu bebauen und betreiben.

Wirtschaftlichkeit eines Solarparks

Ein jährlicher Stromertrag von 1.000.000 kWh pro Hektar ist der Normalfall. Bis zu einer Leistung von 10 MW wird für Solaranlagen eine Einspeisevergütung nach dem EEG gewährt. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anlage auf einer förderfähigen Fläche steht.

Je nach Ausbau liegt die Einspeisevergütung bei 6 Cent pro kWh. Damit ist die wirtschaftliche Nutzung eines Solarparks in jedem Fall gegeben. Hinzu kommt, dass die Preise für Module weiter sinken, während die Strompreise weiter steigen. Deshalb lohnt sich eine Investition heute auch ohne staatliche Förderung sehr.

Ein Hektar Solarpark hat einen jährlichen Ertrag von ca. 1.000.000 kWh (1.000 MWh) pro Hektar (ha) und erwirtschaftet ca. 60.000 Euro.

Nutzen Sie unseren Renditerechner für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Solarpark und Steuern  – Was ist zu beachten?

Wenn Sie einen Solarpark auf Ihrer Grünfläche installieren und betreiben möchten, gibt es einige steuerliche Aspekte, die Sie beachten sollten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Einkommensteuer: Die Einkünfte aus dem Betrieb eines Solarparks unterliegen der Einkommensteuer. Sie müssen die Einkünfte aus dem Solarpark in Ihrer Steuererklärung angeben und die entsprechenden Steuern zahlen.

Umsatzsteuer: Wenn Sie den erzeugten Strom verkaufen, müssen Sie auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Abschreibung: Sie können die Kosten für die Anlage als Wirtschaftsgüter abschreiben, das heißt, diese Kosten können über einen bestimmten Zeitraum auf die Einkünfte angerechnet werden, was Ihre Steuerbelastung verringert.

Investitionszulage: Sie können eventuell eine Investitionszulage beantragen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Gründung einer GmbH: Sie sind nicht zwingend dazu verpflichtet eine eigene GmbH zu gründen, um einen Solarpark zu betreiben. Sie können die Anlage auch als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft betreiben. Eine GmbH kann jedoch Vorteile bieten, z.B. eine bessere Haftungsbeschränkung oder die Möglichkeit, die Anlage als Wirtschaftsgut zu behandeln.

Es empfiehlt sich, sich vorab mit einem Steuerberater oder einem Experten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigen und um die bestmögliche Struktur für Ihr Unternehmen zu wählen.

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Konversionsflächen sind brachliegende Flächen, die durch eine Nutzungsänderung wieder in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf eingegliedert werden sollen. Diese Flächen, die in der Vergangenheit anderweitig genutzt wurden, bieten eine interessante Möglichkeit für Flächenbesitzer, nachhaltige Einnahmen zu erzielen, insbesondere durch den Bau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von diesem Trend profitieren können.

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Was sind Konversionsflächen?

Konversionsflächen sind vielfältig und können ehemalige Militärflächen, Industrieareale, Bergbaufolgelandschaften, stillgelegte Fabriken und mehr umfassen. Die Idee hinter der Konversion besteht darin, diese brachliegenden Areale wieder in den Wirtschafts- oder Naturkreislauf zu integrieren.

Beispiele

  • Ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen: Alte Fabrikgelände, aufgegebene Gewerbeparks oder stillgelegte Bergbaugebiete.
  • Ehemalige militärische Flächen: Konversionsflächen aus der militärischen Nutzung, wie alte Kasernen, Truppenübungsplätze oder Militärflugplätze, die nicht mehr militärisch genutzt werden.
  • Aufgelassene Deponien und Altlastenflächen: Ehemalige Mülldeponien oder Altlastenflächen, die für andere Nutzungen ungeeignet sind.
  • Aufgelassene Bergbauflächen: Stillgelegte Tagebaugebiete, Kies- oder Sandgruben.
  • Brachen und versiegelte Flächen: Brachliegende städtische Flächen, ungenutzte Verkehrsflächen wie Parkplätze oder Rangierbahnhöfe.

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Diese Konversionsflächen bieten eine wertvolle Gelegenheit zur Umnutzung und können zu nachhaltigen Investitionen führen.

Herausforderungen bei der Umnutzung von Konversionsflächen

Die Umnutzung von Konversionsflächen ist oft mit Herausforderungen verbunden. Die ursprüngliche Nutzung dieser Flächen, sei es für industrielle oder militärische Zwecke, führt zu technischen und finanziellen Problemen. Dazu gehören Rückbaumaßnahmen von baulichen Anlagen, Dekontamination von Bodenverunreinigungen und mehr. Dies erschwert die Planung und beeinflusst den Wert der Liegenschaft.

Photovoltaikanlagen als nachhaltige Lösung

Besonders auf stark belasteten Konversionsflächen bietet sich der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen an. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Anforderungen, die diese Flächen erfüllen müssen, um für PV-Anlagen genutzt zu werden. Dazu gehören frühere verkehrliche, wohnungsbauliche, wirtschaftliche oder militärische Nutzung und die Fortwirkung dieser Nutzung.

Für Strom aus PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen bietet das EEG gemäß § 48 eine Vergütung. Vorab sollten Sie jedoch sorgfältig prüfen, ob Ihre Fläche die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Verpachtung einer Konversionsfläche für eine Nutzung als Solarpark kann sich jedoch finanziell enorm lohnen. Für geeignete Flächen werden bis zu 3.500 – 5.000 Euro Pacht pro Hektar und Jahr gezahlt.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Die Verpachtung von Konversionsflächen für Photovoltaikanlagen bietet Landbesitzern eine Reihe von Vorteilen:

  1. Zusätzliche Einnahmequelle: Unproduktive oder brachliegende Flächen können so gewinnbringend genutzt werden. Die Pachteinnahmen liegen im Bereich von 3.500 bis 5.000 Euro pro Hektar und Jahr, abhängig von Standort, Sonneneinstrahlung und Netzanschluss. Eine einmalige Vorauszahlung der Pacht ist ebenfalls möglich.
  2. Lange Vertragslaufzeiten und Sicherheit: Verträge für die Nutzung von Konversionsflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Dadurch entsteht eine hohe Planungssicherheit für den Flächeneigentümer.
  3. Kein finanzielles Risiko: Die Investitionskosten für den Bau des Solarparks werden in der Regel vollständig vom Energieanbieter getragen. Dieser übernimmt auch die laufenden Kosten für Versicherung, Wartung und behördliche Angelegenheiten, sodass der Eigentümer weder Aufwand noch finanzielle Risiken hat (Quelle: Flaechenverpachtung).
  4. Erhöhung des Flächenwertes: Durch die Installation eines Solarparks kann der Wert der Fläche steigen. Bei einem späteren Verkauf des Grundstücks kann so ein höherer Verkaufspreis erzielt werden.
  5. Zusätzliche Einnahmen durch Dienstleistungen: Der Eigentümer kann zusätzliche Einnahmen generieren, indem er dem Pächter beispielsweise die Grünpflege der Fläche anbietet.

Fördermöglichkeiten für Photovoltaik auf Konversionsflächen

Bevor eine Photovoltaikanlage auf einer Konversionsfläche errichtet wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob diese Fläche laut EEG als förderfähig anerkannt wird. Nur wenn dies der Fall ist, können Anlagenbetreiber von der Einspeisevergütung profitieren. Eine individuelle Abklärung der Eignung ist daher erforderlich.

Die EEG-Vergütung spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen. Diese staatliche Vergütung stellt sicher, dass Betreiber von PV-Anlagen eine bestimmte Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Die Höhe der Vergütung und der Vergütungszeitraum hängen vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab.

Im EEG ist genau festgelegt, welche Flächen als Konversionsflächen gelten und förderfähig sind. Damit eine Photovoltaikanlage auf einer Konversionsfläche durch das EEG gefördert wird, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Es ist daher ratsam, die geplante Nutzung der Fläche frühzeitig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Die Förderfähigkeit ist ein entscheidender Aspekt, da sie die Rentabilität des Projekts erheblich beeinflusst.

Kann Photovoltaik auf Konversionsflächen gefördert werden?

Obwohl Konversionsflächen grundsätzlich förderfähig sind, kann es Ausnahmen geben. Die EEG-Vergütung wird nicht in allen Fällen gezahlt. Dennoch kann der Bau und Betrieb einer PV-Anlage auf Konversionsflächen lohnenswert sein. Dies liegt daran, dass die EEG-Vergütung in den letzten Jahren gesunken ist, während die Strompreise gestiegen sind. Das macht den Solarstrom aus Konversionsflächen auch ohne EEG-Vergütung wirtschaftlich attraktiv.

 

Die Umnutzung von Konversionsflächen bietet eine nachhaltige Möglichkeit für Flächenbesitzer, Einnahmen zu erzielen. Der Bau von Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen kann nicht nur zur Energieerzeugung beitragen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Trotz Herausforderungen und gegebenenfalls fehlender EEG-Vergütung sind Konversionsflächen eine interessante Option für Investoren.

Wenn Sie eine Konversionsfläche besitzen oder über den Erwerb einer solchen Fläche nachdenken, sollten Sie sich von erfahrenen Gutachtern und Experten beraten lassen, um das volle Potenzial dieser Flächen auszuschöpfen. Eine professionelle Wertermittlung und Planung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Nutzen Sie die Chancen, die Konversionsflächen bieten, und tragen Sie zur nachhaltigen Energieerzeugung bei, während Sie gleichzeitig von Ihren Investitionen profitieren.

Mit einer sorgfältigen Prüfung der EEG-Bestimmungen und einer klaren Strategie können Sie Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen zu einer gewinnbringenden Investition machen.

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Die Kauf- oder Pachtpreise für Grünland (Wiesen, Weideland) in Deutschland unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern und sogar innerhalb der Bundesländer. Laut einer europäischen Studie gehört Deutschland zu den Ländern in Europa mit den größten regionalen Preisunterschieden für Grünland.

Das statistische Bundesamt (Destatis) hat die Pachtpreise für Grünland in 2024 erhoben. Danach beträgt der durchschnittliche Pachtpreis für Grünland wie Wiesen oder Weideland 198 Euro pro Hektar.

Ortsübliche Pachtpreise 2024 für Grünland nach Bundesland

Die Pachtpreise für Grünland in Schleswig-Holstein sind mit 305 Euro pro Hektar die höchsten in Deutschland, obwohl sie im Vergleich zu 2016 „nur“ um 7 Euro gestiegen sind. In Niedersachsen, das den Nordlichtern dicht auf den Fersen ist, beträgt die Pacht für Grünland 296 Euro pro Hektar und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 26 Euro je Hektar erhöht. In Nordrhein-Westfalen kostet die Pacht pro Hektar Wiese oder Weideland derzeit 266 Euro je Hektar und in Bayern 257 Euro je Hektar. Im Vergleich zu 2016 sind die Pachtzahlungen für Grünland in diesen beiden Ländern um 35 Euro bzw. 36 Euro pro Hektar gestiegen.

Unter den ostdeutschen Ländern zahlen die Pächter in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die höchsten Preise pro Hektar Grünland – nämlich 158 Euro und 154 Euro je Hektar -, was ähnlich viel ist wie in Baden-Württemberg mit ebenfalls 154 Euro pro Hektar, aber deutlich mehr als in den übrigen ostdeutschen Ländern und in Rheinland-Pfalz. Der Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr betrug in den beiden genannten ostdeutschen Ländern 22 Euro bzw. 26 Euro pro Hektar.

Bundesland Pachtpreis in Euro pro Hektar Pachtpreis berechnen
Thüringen 93 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Schleswig Holstein 305 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Sachsen-Anhalt 154 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Sachsen 111 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Saarland 82 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Rheinland-Pfalz 110 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Nordrhein-Westfalen 266 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Niedersachsen 296 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Mecklenburg-Vorpommern 158 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Hessen 104 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Brandenburg 125 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Bayern 257 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Baden-Württemberg 154 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »
Deutschland 198 Euro / Hektar Jetzt Pacht berechnen »

Quelle: Destatis Landwirtschaftszählung 2020

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Pachtpreis berechnen

Solarprojekte als Treiber der Pachtpreise für Grünland

Die Pachtpreise für Grünflächen in Deutschland steigen weiterhin rasant an. Im Jahr 2024 haben die Pachtverträge für deutsche Landwirte mehr gekostet als je zuvor. Eine Ursache für diese Entwicklung sind neben der allgemeinen Inflation dieser Vermögensklasse auch Solarprojekte. Landbesitzer können durch die Verpachtung an Solarinvestoren bis zu zehnmal mehr Pacht pro Hektar erzielen als durch einen traditionellen Pachtvertrag.

Pachtpreise für landwirtschaftlich genutzter Flächen in Deutschland bis 2020 (Statista)

Wie errechnet sich der Pachtpreis für Grünland?

Der Pachtpreis für Grünland wird in der Regel auf der Grundlage von Flächenpreisen berechnet, die sich aus verschiedenen Faktoren ableiten. Dazu gehören unter anderem die geographische Lage und die Qualität des Landes, die Art der Nutzung und die damit verbundenen Ertragsaussichten, die Art und Qualität der Bewirtschaftung sowie die Marktlage für die betreffenden Produkte. Auch die Witterungsbedingungen, die Infrastruktur und die Zugänglichkeit des Landes spielen bei der Berechnung des Pachtpreises eine Rolle. In manchen Fällen werden auch andere Faktoren wie etwa der Zustand der Gebäude und Einrichtungen auf dem Land berücksichtigt.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Solarinvestoren in der Lage sind, höhere Pachtpreise zu zahlen als herkömmliche Landwirte. Ein wichtiger Faktor ist die hohe Nachfrage nach erneuerbaren Energien, die dazu führt, dass Solarprojekte für Investoren attraktiv sind und sie bereit sind, höhere Pachtpreise zu zahlen, um Zugang zu geeigneten Flächen zu erhalten. Solarprojekte können aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der staatlichen Förderung auch wirtschaftlich attraktiv sein, wodurch die Investoren in der Lage sind, höhere Pachtpreise zu zahlen. Zudem können Solarprojekte aufgrund ihrer längeren Laufzeiten und ihrer stabilen Ertragsaussichten für Landbesitzer auch auf lange Sicht attraktive Pachtverträge darstellen.

Solarinvestoren suchen Flächen, die EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) förderfähig sind. Dafür muss die Fläche entweder als Konversionsfläche (versiegelte Flächen, Kiesgruben, Halden, Militärgebiete) ausgewiesen sein, sehr niedrige Bodenpunkte aufweisen (unter 35) oder in der Nähe einer Autobahn oder Bahnstrecke gelegen sein.

Was versteht man unter Grünland?

Grünland ist ein Landtyp, der vor allem aus verschiedenen Arten von Gräsern, Kräutern und Wildblumen besteht und als Weideland für Nutztiere wie Rinder, Schafe und Ziegen genutzt wird. Grünland kann sowohl natürliche Wiesen als auch künstlich angelegtes Weideland umfassen.

Grünland ist in der Regel ein wichtiger Bestandteil der Agrarlandschaft, da es eine wichtige Rolle bei der Produktion von Futter für Nutztiere spielt. Es kann auch als Lebensraum für eine Vielzahl von Wildtieren dienen und wichtige ökologische Funktionen erfüllen, wie z.B. die Erosionskontrolle und die Verbesserung der Bodenqualität.

In einigen Gebieten wird Grünland auch für die Erzeugung von Biomasse zur Energieerzeugung genutzt, beispielsweise durch die Produktion von Biogas aus Gras oder das Verbrennen von Gras in Biomasseheizkraftwerken.