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Am 11. Januar 2023 wurde ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen deutlich vereinfacht und beschleunigt. Diese Neuerung markiert einen klaren Schritt hin zu einer umweltbewussten und wirtschaftlich tragfähigen Energiezukunft. Gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 8 BauGB gelten nun Freiflächen entlang von Autobahnen und mehrspurigen Schienenwegen als privilegiert für die Errichtung von Solarparks.

Gemäß der Einführung der Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch am 7. Juli 2023 sind Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar privilegiert, wenn sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen.

Privilegierung von Flächen an Autobahnen und Bahnstrecken

Die Privilegierung bedeutet, dass Solarparks auf diesen Flächen errichtet werden können, ohne dass ein aufwendiger Bebauungsplan erforderlich ist. Diese Regelung erstreckt sich auf Flächen, die sich maximal 200 Meter vom Fahrbahnrand entfernt befinden. Das Fernstraßen-Bundesamt hat zudem klargestellt, dass im Einzelfall eine Aufhebung der allgemeinen Verbotszone für den Bau von Solarparks entlang der Autobahnen möglich ist.

Die Vorteile dieser Privilegierung sind vielfältig: Sie ermöglicht eine effiziente Nutzung von Flächen, fördert erneuerbare Energien und eröffnet neue wirtschaftliche Chancen für Landbesitzer und Investoren. Darüber hinaus trägt sie maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele bei.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Privilegierung von Agri-Photovoltaikanlagen

Ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger Energie ist die Privilegierung von Agri-Photovoltaikanlagen. Gemäß der Einführung der Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch am 7. Juli 2023 sind Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar privilegiert, wenn sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Dies bedeutet, dass der Bauantrag für solche Anlagen ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigt werden kann.
Die Privilegierung von Agri-PV-Anlagen eröffnet neue Möglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, erneuerbare Energien und gleichzeitig ihre Flächen wirtschaftlich zu nutzen. Diese Privilegierung ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um besondere Solaranlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes handelt und bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

Was bedeutet eine Privilegierung für die Projektentwicklung

Die baurechtliche Grundlage für diese Privilegierung bildet der neue § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB, der eine vereinfachte Genehmigung und Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass trotz der Privilegierung ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das Projekt im Einklang mit öffentlichen Interessen und Zielen der Raumordnung steht.

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Innerhalb von 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand können Photovoltaikanlagen ohne Bebauungsplan errichtet werden. Diese gelten als sogenannte privilegierte Flächen.

Flächen bis zu 500 Meter sind für die EEG-Förderungen geeignet und erfordern eine Bebauungsplanung.

Sie sind Eigentümer einer solchen Fläche? Dann prüfen Sie jetzt, wieviel Pacht Sie potentiell für Ihre Fläche erhalten können:

Privilegiertes Bauen innerhalb von 200m an Autobahn und Bahnstrecke

Das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht“ sieht vor, dass PV-Freiflächenanlagen bevorzugt werden, wenn sie entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken errichtet werden. Zusätzlich zu Photovoltaikanlagen können auf diesen Flächen auch Einrichtungen zur Wasserstoffherstellung sowie Energiespeicherung gebaut werden.

Die Privilegierung gilt nur für Flächen, die maximal 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt liegen. Dies bedeutet, dass für Projekte auf diesen Flächen kein spezifischer Bebauungsplan erforderlich ist. Im Genehmigungsverfahren wird jedoch geprüft, ob öffentliche Interessen oder raumordnerische Ziele berührt sind. Das kürzlich im § 2 EEG eingeführte herausragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien dürfte hierbei stark berücksichtigt werden.

Das Bundesamt für Straßenwesen hat bereits auf das hohe öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien reagiert. Das bisherige Verbot von Bauten in einem Abstand von 40 Metern zur Fahrbahn wird nicht mehr pauschal angewendet, sondern kann nach Einzelfallprüfung entfallen. Dadurch könnte, laut §9 Abs. 2c des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), die gesamte Fläche im Abstand von 200 Metern zur Fahrbahn für Photovoltaikanlagen genutzt werden.

In der Gesetzesbegründung zur Vorzugsbehandlung wird darauf hingewiesen, dass die Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen durch optische und akustische Belastungen geprägt sind, weshalb die Errichtung von PV-Anlagen dort ohne Planverfahren ermöglicht werden soll.

EEG-Förderfähigkeit innerhalb von 500m an Autobahn und Bahnstrecke

Flächen, die innerhalb von 500 Metern entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken errichtet werden, sind EEG-vergütungsfähig nach erfolgreicher Ausschreibung. Diese Flächen gelten jedoch nicht als privilegiert (mit Ausnahme der ersten 200 Meter) und müssen daher den Bebauungsplan durchlaufen.

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Die Vermietung von Freiflächen für die Errichtung von Solarparks hat sich in den letzten Jahren zu einer äußerst lukrativen Option entwickelt. Diese Form der Landnutzung bietet nicht nur hohe Pachteinnahmen, sondern bringt auch eine Vielzahl weiterer Vorteile mit sich. Im Folgenden beleuchten wir die Schlüsselfaktoren und Mehrwerte, die mit der Vermietung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen einhergehen.

Lukrative Pachteinnahmen

Im Vergleich zur konventionellen Freiflächenvermietung eröffnet die Vermietung für Solarparks die Möglichkeit, deutlich höhere Pachteinnahmen zu erzielen. Der erzeugte Ertrag durch einen Solarpark übersteigt dabei in der Regel die Einnahmen aus landwirtschaftlicher Nutzung erheblich. Obwohl die Gestehungskosten höher sind, amortisieren sie sich über die Laufzeit und bieten sowohl dem Eigentümer als auch dem Projektentwickler ein gewinnbringendes Win-Win-Geschäft.

Aufwertung der Freifläche

Die Vermietung Ihrer Freifläche für die Errichtung eines Solarparks geht über die rein finanziellen Aspekte hinaus und bringt eine nachhaltige Aufwertung des Grundstücks mit sich. Dieser Mehrwert zeigt sich nicht nur in monetären Gewinnen, sondern erstreckt sich auf verschiedene Ebenen.

  • Umweltschutz und Biodiversität: Durch die Förderung erneuerbarer Energien leisten Sie einen direkten Beitrag zum Umweltschutz. Die Installation von Photovoltaikanlagen schafft nicht nur sauberen Strom, sondern bietet auch Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität. Bei der Planung von Solarparks kann auf die Integration von natürlichen Elementen wie blühenden Pflanzen oder Grünflächen geachtet werden, um Lebensräume für Insekten und andere Tierarten zu schaffen.
  • Langfristige Werterhaltung: Die Entscheidung, Ihre Freifläche für einen Solarpark zu vermieten, trägt zur langfristigen Werterhaltung des Grundstücks bei. In Zeiten zunehmender Bedeutung erneuerbarer Energien wird eine Fläche mit einer etablierten Photovoltaikanlage als attraktiv und zukunftsweisend wahrgenommen. Dies kann sich positiv auf den Wiederverkaufswert oder mögliche Entwicklungen der Umgebung auswirken.
  • Imagegewinn für die Region: Die Installation eines Solarparks auf Ihrer Freifläche trägt nicht nur zu Ihrem persönlichen Erfolg bei, sondern kann auch das Image der gesamten Region verbessern. Als Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien setzen Sie ein positives Signal für nachhaltige Entwicklungen und können dazu beitragen, Ihre Gemeinde oder Region als umweltbewusst und zukunftsorientiert zu positionieren.

Insgesamt bietet die Vermietung Ihrer Freifläche für einen Solarpark somit nicht nur finanzielle Gewinne, sondern schafft einen umfassenden Mehrwert, der über die bloße Nutzung des Landes hinausgeht. Dieser nachhaltige Ansatz unterstreicht die Bedeutung von erneuerbaren Energien für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung.

Interessante Flächen in benachteiligten Gebieten

Besonders interessant ist die Vermietung von Freiflächen für Photovoltaik in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Anlagen mit einer Leistung über 750 kWp förderfähig. Dabei wird der Ausbau von PV-Freiflächen durch spezielle Verordnungen unterstützt. Die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ist entscheidend, und es gibt Einschränkungen hinsichtlich der Förderung für bestimmte Gebiete wie Naturschutz- oder Natura-2000-Gebiete.

Weitere Informationen zu Benachteiligten Gebieten

Langfristige Planungssicherheit

Die Vermietung von Freiflächen für Solarparks bietet langfristige Planungssicherheit und stabile Einnahmen über einen Zeitraum von bis zu 20-40 Jahren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Vermietungen gibt es keine Mieterwechsel mit möglichen Mietausfällen. Dies bedeutet nicht nur höhere Einnahmen, sondern auch weniger Verwaltungsaufwand für den Grundstückseigentümer.

Beitrag zum Umweltschutz

Die Entscheidung, Freiflächen für Solarparks zu vermieten, ermöglicht nicht nur finanzielle Vorteile, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Photovoltaikanlagen erzeugen umweltfreundlichen, CO2-freien Strom und tragen dazu bei, die Klimaziele zu erreichen. Diese nachhaltige Form der Energieerzeugung hilft, die Erderwärmung zu begrenzen und unsere Umwelt zu schützen.

Die Vermietung von Freiflächen für Solarparks stellt eine gewinnbringende und nachhaltige Option dar. Neben den finanziellen Vorteilen bietet sie die Möglichkeit, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Auswahl von benachteiligten Gebieten in Verbindung mit einer langfristigen Partnerschaft und einer sorgfältigen Planung sichert nicht nur stabile Einnahmen, sondern fördert auch die Entwicklung erneuerbarer Energien in Deutschland. Wenn Sie Interesse an der Vermietung Ihrer Freifläche für die Errichtung eines Solarparks haben, stehen Ihnen erfahrene Experten zur Seite, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.

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Die richtige Wahl für langfristige Partnerschaften in der Freiflächenentwicklung. Ein entscheidender Schritt für jeden Flächeneigentümer, der seine Flächen für erneuerbare Energien wie Freiflächen- oder Agri-PV-Anlagen nutzen möchte, ist die Auswahl des richtigen Projektentwicklers. Diese Entscheidung prägt nicht nur die nächsten Jahre, sondern möglicherweise Jahrzehnte. Daher ist es von essentieller Bedeutung, die Auswahl sorgfältig zu treffen, um langfristige und erfolgreiche Partnerschaften zu gewährleisten.

Der Pachtpreis sollte dabei nicht unbedingt der entscheidende Faktor sein. Mehr zum Thema Pachtpreis für Solarpark

Langfristige Vertragsbeziehungen

Die Verträge in der Freiflächenentwicklung erstrecken sich in der Regel über 20 Jahre, mit Optionen auf Verlängerung. Diese langfristigen Bindungen erfordern eine gründliche Prüfung der potenziellen Projektentwickler. Dabei ist nicht nur die fachliche Expertise entscheidend, sondern auch die Frage, ob die Interessen beider Seiten im Einklang sind. Es ist ratsam, auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu setzen, die auf Vertrauen und gemeinsamen Zielen basiert.

Finanzieller Hintergrund

Die Finanzierung von Freiflächen- oder Agri-PV-Anlagen geht oft in die Millionen. Daher ist es unerlässlich, den finanziellen Hintergrund des Projektentwicklers zu prüfen. Eine solide finanzielle Basis ist ein Indikator für die Zuverlässigkeit und Stabilität des Partners, insbesondere bei langfristigen Investitionen.

Auswahl des Betreibers

Die Frage, wer die Fläche später bewirtschaften wird, ist von großer Bedeutung. Die Auswahl zwischen großen Energiedienstleistern wie ENBW, BayWa, E.on oder RWE und kleineren Anbietern hängt von individuellen Präferenzen und Zielen ab. Größere Unternehmen bringen oft umfangreiche Ressourcen und Erfahrung mit, während kleinere Unternehmen flexibler sein und eher auf individuelle Anforderungen eingehen können.

Lokale vs. Deutschlandweite Projektentwickler

Die Entscheidung zwischen einem lokalen Projektentwickler und einem deutschlandweiten Anbieter ist abhängig von den Zielen des Flächeneigentümers. Lokale Projektentwickler können eine tiefgehende Kenntnis der regionalen Gegebenheiten bieten, während deutschlandweite Anbieter möglicherweise über eine breitere Expertise und Ressourcen verfügen.

Projektierung nach Wunsch

Die spezifischen Anforderungen und Wünsche des Flächeneigentümers sollten maßgeblich bei der Auswahl des Anbieters sein. Beispielsweise ist es wichtig zu klären, ob die Fläche weiterhin bewirtschaftet werden soll. In diesem Fall empfiehlt sich die Auswahl von spezialisierten Agri-PV-Anbietern.

FlächenMakler als Partner

Um den Auswahlprozess zu erleichtern, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem FlächenMakler an. FlächenMakler können bis zu drei erfahrene Anbieter aus der Region vermitteln, die bereits Erfolge in der Projektierung von Freiflächen- oder Agri-PV-Anlagen vorweisen können. Diese Vermittlung ermöglicht es, potenzielle Partner genauer zu prüfen und die beste Entscheidung für die langfristige Entwicklung der Flächen zu treffen.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Die Wahl des richtigen Projektentwicklers ist eine Schlüsselentscheidung für den Erfolg von Freiflächen- oder Agri-PV-Projekten. Sorgfältige Überlegungen zu langfristigen Vertragsbeziehungen, finanziellen Aspekten, Betreibern, geografischer Reichweite und individuellen Projektzielen sind entscheidend. In Zusammenarbeit mit einem FlächenMakler können Flächeneigentümer sicherstellen, dass sie die bestmöglichen Partner für ihre nachhaltigen Energieprojekte auswählen.

Entwicklung eines Solarparks

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Der Ausbau erneuerbarer Energien ist in Deutschland ein zentrales Thema, und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Projektierung von Solarparks. Im Gegensatz zur Windkraft liegt die Planungshoheit der Flächennutzung bei Solarparks in den Händen der Kommunen. Dies macht es unerlässlich, dass Solarparks nicht nur ökologisch und ökonomisch, sondern auch gemeindeverträglich geplant werden.

Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung, sich für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, ohne die Interessen der Bürger und die lokale Landschaft zu vernachlässigen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern nicht nur ein nationales, sondern auch ein regionales Ziel ist, das bis 2030 erreicht werden soll. Die Energiewende erfordert somit eine aktive Beteiligung auch der Gemeinden.

Ein zusätzlicher Anreiz für die Gemeinden, sich dem Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, liegt in den regionalen Ausbauzielen. Im Bereich der Windkraft gibt das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes klare Vorgaben bis 2032, die etwa 2 Prozent der deutschen Landesfläche für Windparks vorsehen. Im Bereich der Photovoltaik variieren die Ziele je nach Bundesland, liegen jedoch im Schnitt bei etwa 1,5 Prozent der Landesfläche.

Finanzielle Anreize können die Entscheidung der Gemeinden für Photovoltaik-Projekte weiter stärken. Durch die Gewerbesteuer und die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeistem Strom haben Gemeinden die Chance, nicht nur zur Energiewende beizutragen, sondern auch finanzielle Mittel für lokale Entwicklungsprojekte zu generieren oder entstandene Defizite auszugleichen.

Es ist wichtig, dass Gemeinden eine ganzheitliche Perspektive einnehmen und die Chancen und Herausforderungen des Photovoltaikausbaus sorgfältig abwägen. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Energieunternehmen, Projektentwicklern und einer transparenten Kommunikation mit den Bürgern können Gemeinden eine Vorreiterrolle beim nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland einnehmen. So können sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch die lokale Wirtschaft stärken und neue Einnahmequellen erschließen.

Einfluss der Gemeinden auf die Planung

Gemeinden in Deutschland haben einen erheblichen Einfluss auf die Planung von Photovoltaikanlagen. Der Prozess der Planung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten ist oft stark von den lokalen Gegebenheiten, Vorschriften und Entscheidungen auf Gemeindeebene geprägt. Hier sind einige Aspekte, die den Einfluss von Gemeinden bei der Planung von Photovoltaikanlagen verdeutlichen:

  1. Flächennutzungsplanung: Die Planungshoheit über die Flächennutzung liegt in den Händen der Gemeinden. Sie legen fest, welche Gebiete für welche Zwecke genutzt werden können. Dies schließt auch die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen ein. Die Erstellung oder Anpassung des Flächennutzungsplans ermöglicht es Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien strategisch zu lenken.
  2. Genehmigungsverfahren: Photovoltaikanlagen unterliegen Genehmigungsverfahren, die von den Gemeinden in enger Abstimmung mit den lokalen Bau- und Umweltbehörden durchgeführt werden. Gemeinden können durch ihre Stellungnahmen und Entscheidungen erheblichen Einfluss darauf nehmen, ob eine Photovoltaikanlage genehmigt wird oder nicht.
  3. Bürgerbeteiligung: Gemeinden können Bürgerbeteiligungsmodelle fördern oder vorschreiben, um die lokale Bevölkerung in den Planungsprozess von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Dies ermöglicht es den Bürgern, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern und fördert gleichzeitig die Akzeptanz und Unterstützung von Photovoltaikprojekten.
  4. Kommunale Energiekonzepte: Viele Gemeinden entwickeln eigene Energiekonzepte, in denen sie ihre Ziele und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien festlegen. Photovoltaik kann hier einen zentralen Platz einnehmen, und Gemeinden können Anreize schaffen, um Investitionen in lokale Photovoltaikanlagen zu fördern.
  5. Finanzielle Anreize: Durch kommunale Instrumente wie Steuererleichterungen oder Beteiligungsmodelle können Gemeinden finanzielle Anreize für den Bau von Photovoltaikanlagen setzen. Dies kann lokale Investitionen fördern und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung auf kommunaler Ebene unterstützen.
  6. Beratung und Information: Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen und Beratung für Bürger und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen planen. Durch Workshops, Informationsveranstaltungen oder Beratungsdienste können Gemeinden dazu beitragen, das Verständnis für Photovoltaik zu fördern und potenzielle Investoren zu unterstützen.

Insgesamt haben Gemeinden in Deutschland durch ihre Planungshoheit, die Gestaltung von Genehmigungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die Schaffung von Anreizen einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten. Ihr Engagement und ihre Entscheidungen tragen maßgeblich dazu bei, wie und wo Photovoltaikanlagen in der lokalen Gemeinde realisiert werden können.

Einnahmen für die Gemeinde

Gemeindebeteiligung nach §6 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Der Paragraph 6 des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Beteiligung von Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Gemäß diesem Paragraphen haben Kommunen die Möglichkeit, eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom aus Freiflächenanlagen zu erhalten.

Nach den Bestimmungen des Paragraphen 6 sind betroffene Gemeinden diejenigen, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Falls die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten liegen, gilt der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Gemeinden, die die physischen Auswirkungen von Freiflächenanlagen tragen, auch entsprechend an den finanziellen Vorteilen teilhaben können.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Potenzial dieser finanziellen Beteiligung für Gemeinden: Angenommen, eine Kommune mit einer Größe von 10.000 Hektar soll etwa 1,5% der Landesfläche für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen, was 150 Hektar entspricht. Unter optimalen Bedingungen könnte eine 150 Megawatt Anlage auf dieser Fläche (bzw. mehreren Teilstücken) betrieben werden, die etwa 142.500 Megawattstunden Strom pro Jahr produziert. Bei einer Vergütung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde ergäbe dies jährliche Zusatzeinnahmen von beeindruckenden 285.000 Euro für die betroffene Gemeinde.

Diese finanzielle Beteiligung schafft nicht nur Anreize für Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, sondern stärkt auch ihre finanzielle Basis. Die Einnahmen können für lokale Entwicklungsprojekte, Infrastrukturbau und andere gemeinnützige Initiativen genutzt werden. Damit trägt die Gemeindebeteiligung nach §6 EEG nicht nur zur dezentralen Energieerzeugung bei, sondern fördert auch die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene.

Gewerbesteuer

Seit dem 01.01.2021 wird die Verteilung der Gewerbesteuer für Solarparks und Windenergieanlagen neu geregelt. Seither erfolgt die Verteilung zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung zwischen Standort- und Sitzgemeinde.

Grundsatz: Zerlegung nach Arbeitslöhnen

Für Unternehmen mit Betriebsstätten in verschiedenen Kommunen wird der Gewinn für die Gewerbesteuer grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne in diesen Betriebsstätten zu den gesamten Arbeitslöhnen des Unternehmens zerlegt, der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag.

Sachanlagevermögen bei Windrädern und PV-Anlagen maßgeblich

Im Bereich der Strom- und Energieträgererzeugung aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie werden die Anlagen vor Ort in der Regel ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern betrieben. Um dennoch Standortkommunen zu beteiligen, wird der Messbetrag nach zwei Komponenten zerlegt: 30 Prozent nach dem Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne und 70 Prozent nach dem Verhältnis des maßgebenden Sachanlagevermögens.

Zukünftige Verteilung nach installierter Leistung

Das Fondstandortsicherungsgesetz sieht vor, das Zerlegungsverhältnis zu Gunsten der Standortkommunen auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu ändern. Zusätzlich wird der Zerlegungsmaßstab des maßgebenden Sachanlagevermögens durch den Maßstab der installierten Leistung ersetzt. Dieser unterliegt im Gegensatz zum Sachanlagevermögen, das sich nach dem Buchwert richtet, grundsätzlich keinen jährlichen Veränderungen.

Diese Neuregelung zielt darauf ab, Standortkommunen stärker an der Gewerbesteuer zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden zu erhöhen.

 

Fazit

Die Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgt nach dem Baugesetzbuch, und die erfolgreiche Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit von Projektentwicklern, Grundstückseigentümern und Gemeinden. Eine frühzeitige Einbindung und Information der Gemeinden im Planungsprozess kann die Akzeptanz erhöhen.

Aktuell wird die Gewerbesteuer, die der Erzeuger von Solarstrom zahlt, zwischen Standort- und Ansässigkeitsgemeinde aufgeteilt. Es gibt Forderungen nach einer Änderung des Aufteilungsmaßstabs zugunsten der Standortgemeinde, basierend auf der installierten Leistung. Dies würde die Akzeptanz von Solarparks in Standortkommunen erhöhen und die finanzielle Beteiligung stärken. Photovoltaik-Unternehmen setzen sich dafür ein, transparente und rechtssichere Zahlungen an Standortgemeinden zu ermöglichen und fordern einen klaren rechtlichen Rahmen dafür.

Eine aktuelle Studie betont die Bedeutung von Dezentralität für die Energiewende, da sie den Netzausbau reduziert und gleichzeitig die Systemkosten nicht zwangsläufig erhöht. Die Umsetzung erneuerbarer Energien erfordert eine stärkere kommunale Beteiligung und transparente, rechtssichere Regelungen für finanzielle Zuwendungen an Standortgemeinden.

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Die Bedeutung erneuerbarer Energien ist in den letzten Jahren stark gestiegen, und als Flächeneigentümer spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Energieproduktion. In diesem Artikel werden wir uns mit der faszinierenden Möglichkeit befassen, Ihre Fläche für Photovoltaik (PV) anzubieten, insbesondere durch die innovative Kombination von Landwirtschaft und erneuerbarer Energie, bekannt als Agri-PV.

Vorteile von Agri-PV

Agri-PV, die innovative Verbindung von Landwirtschaft und Photovoltaik, birgt eine Vielzahl von Vorteilen, die für Flächeneigentümer äußerst attraktiv sind. Diese nachhaltige Lösung ermöglicht nicht nur die Produktion von sauberer Energie, sondern optimiert auch die Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Fläche.

Ein zentraler Vorteil von Agri-PV ist die intelligente Kombination von Landwirtschaft und erneuerbarer Energieproduktion. Durch die Installation von Solarmodulen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bleibt der Boden weiterhin für landwirtschaftliche Aktivitäten zugänglich. Dies schafft eine Win-Win-Situation, bei der Sie sowohl erneuerbare Energie erzeugen als auch Ihre landwirtschaftliche Produktion aufrechterhalten können.

Ein weiterer bedeutender Pluspunkt ist die Dezentralisierung der Energieproduktion. Agri-PV ermöglicht es, Energie dort zu erzeugen, wo sie benötigt wird, und reduziert damit den Bedarf an überregionalen Stromtransporten. Dies trägt nicht nur zur Versorgungssicherheit bei, sondern minimiert auch Verluste während des Transports.

Die Optimierung des Landverbrauchs ist ein weiterer Aspekt, der Agri-PV besonders attraktiv macht. Statt zusätzliche Flächen ausschließlich für die Energieerzeugung zu verwenden, können Sie Ihre vorhandene Fläche effizient für beide Zwecke nutzen. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern steigert auch die wirtschaftliche Rentabilität Ihrer Fläche.

Ein bedeutender Anreiz für Flächeneigentümer, sich für Agri-PV zu entscheiden, ist die EEG-Förderung. Unabhängig von der Bodenbeschaffenheit sind Agri-PV-Anlagen förderfähig, was finanzielle Unterstützung und Planungssicherheit bietet. Die EEG-Förderung schafft somit eine stabile Grundlage für Ihr Agri-PV-Projekt.

Zusammengefasst bieten die Vorteile von Agri-PV eine innovative Möglichkeit, Ihre Fläche nachhaltig zu nutzen, sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Diese intelligente Verbindung von Landwirtschaft und erneuerbarer Energie eröffnet neue Perspektiven für eine nachhaltige Zukunft.

Prüfung der Eignung des Landes

Die Integration von Agri-PV auf Ihrer landwirtschaftlich genutzten Fläche ist unabhängig von der Bodenbeschaffenheit möglich und bietet eine vielversprechende Perspektive für Flächeneigentümer. Bevor Sie sich jedoch für dieses nachhaltige Abenteuer entscheiden, ist es entscheidend, die Eignung Ihres Landes zu prüfen.

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Agri-PV ermöglicht die Installation von Solarmodulen über landwirtschaftlichen Flächen, ohne die eigentlichen landwirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen. Unabhängig davon, ob Ihr Boden fruchtbar oder weniger ertragreich ist, kann die vielseitige Natur dieser Technologie genutzt werden, um sowohl saubere Energie zu erzeugen als auch die landwirtschaftliche Produktivität zu erhalten.

Bei der Prüfung der Eignung ist es wichtig, die optimale Flächennutzung zu berücksichtigen. Ein angemessener Abstand zwischen den Solarmodulen ermöglicht nicht nur eine effiziente Energieerzeugung, sondern auch eine ungehinderte Luftzirkulation und den Zugang zu Pflanzen. Dadurch bleibt die landwirtschaftliche Produktion aufrecht, und die Agri-PV-Anlage integriert sich harmonisch in die bestehenden Aktivitäten.

Um die optimale Flächennutzung zu erreichen, ist eine gründliche Analyse Ihrer landwirtschaftlichen Praktiken erforderlich. Es gilt sicherzustellen, dass die Agri-PV-Installation nicht nur ökologisch nachhaltig ist, sondern auch die Rentabilität Ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigt. Die Eignung des Landes ist somit ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Agri-PV-Integration.

Insgesamt bietet die Eignungsprüfung die Möglichkeit, die Synergien zwischen Landwirtschaft und erneuerbarer Energie bestmöglich zu nutzen. Agri-PV eröffnet die Tür zu einer nachhaltigen Zukunft, in der saubere Energieerzeugung und landwirtschaftliche Tätigkeiten Hand in Hand gehen können.

Anforderungen und Voraussetzungen

Bevor Sie Ihr Land für die innovative Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik (Agri-PV) anbieten, ist es wichtig, die notwendigen Anforderungen und Voraussetzungen zu verstehen. Dieser Abschnitt bietet einen Leitfaden für die ersten Schritte auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Agri-PV-Integration.

Der erste entscheidende Schritt besteht darin, sich mit regionalen Energieunternehmen oder Betreibern von Photovoltaikanlagen in Verbindung zu setzen. Diese Experten können Ihnen Informationen über den Bedarf an erneuerbarer Energie in Ihrer Region geben und möglicherweise Interesse an der Nutzung Ihrer Fläche für Agri-PV bekunden.

Es ist unerlässlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu klären, die für die Installation von Agri-PV-Anlagen gelten. Jedes Land hat unterschiedliche Vorschriften, und ein gründliches Verständnis der lokalen Gesetze ist entscheidend, um rechtliche Hürden zu vermeiden. Hierbei können örtliche Behörden und Experten für erneuerbare Energien wertvolle Unterstützung bieten.

Technische Anforderungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Ein Fachmann wird Ihr Land auf seine Tauglichkeit für eine Agri-PV-Anlage überprüfen und sicherstellen, dass technische Aspekte wie Neigung, Ausrichtung und Schattenfreiheit optimal berücksichtigt werden. Machbarkeitsstudien sind dabei entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Land optimal für die Energieerzeugung genutzt wird.

Die Zusammenarbeit mit Fachleuten gewährleistet nicht nur eine reibungslose Umsetzung, sondern schafft auch Transparenz hinsichtlich der finanziellen Aspekte. Klären Sie, welche Investitionen und Kosten mit der Installation einer Agri-PV-Anlage verbunden sind. Dies schafft eine solide Grundlage für Verhandlungen und künftige Partnerschaften.

Insgesamt sind eine genaue Kenntnis der Anforderungen und Voraussetzungen sowie die Zusammenarbeit mit Experten entscheidend für den Erfolg Ihres Agri-PV-Projekts. Der sorgfältige Umgang mit diesen Aspekten legt den Grundstein für eine nachhaltige und effiziente Nutzung Ihrer Fläche für die Produktion sauberer Energie.

EEG-Förderung von Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Die Integration von Agri-PV auf Ihrer Fläche bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Chancen. Dieser Abschnitt beleuchtet die verschiedenen Aspekte der wirtschaftlichen Überlegungen, die bei der Entscheidung für Agri-PV eine Rolle spielen.

Ein zentraler wirtschaftlicher Anreiz ist die EEG-Förderung, die für Agri-PV-Anlagen unabhängig von der Bodenbeschaffenheit gilt. Diese staatliche Unterstützung bietet eine festgelegte Einspeisevergütung für den produzierten Strom und schafft somit Planungssicherheit und finanzielle Anreize. Dies ist besonders relevant, da es Flächeneigentümern ermöglicht, einen stabilen Ertrag aus der erzeugten erneuerbaren Energie zu generieren.

Langfristig bieten Agri-PV-Anlagen die Möglichkeit, Ihre landwirtschaftlichen Einnahmen zu diversifizieren. Die Kombination von traditioneller Landwirtschaft und erneuerbarer Energie schafft eine nachhaltige Einkommensquelle, die unabhängig von saisonalen Schwankungen ist. Zusätzlich können potenzielle Partnerschaften und Kooperationen mit Energieunternehmen die wirtschaftliche Tragfähigkeit weiter stärken.

Es ist wichtig, die langfristigen wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen. Agri-PV bietet nicht nur eine stabile Einnahmequelle, sondern trägt auch dazu bei, Betriebskosten zu senken. Durch die Nutzung Ihrer Fläche für die gleichzeitige Produktion von Nahrungsmitteln und erneuerbarer Energie maximieren Sie die Effizienz und Rentabilität.

Potenzielle Investitionen in die Installation von Agri-PV sollten im Kontext der langfristigen wirtschaftlichen Gewinne betrachtet werden. Fachleute können dabei helfen, eine realistische Einschätzung der Investitionskosten und der erwarteten Renditen zu erstellen. Dies schafft eine solide Grundlage für eine informierte Entscheidung hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte von Agri-PV.

Zusammenfassend bieten die wirtschaftlichen Überlegungen von Agri-PV eine vielversprechende Perspektive für Flächeneigentümer. Die Kombination von ökologischen und finanziellen Vorteilen macht Agri-PV zu einer nachhaltigen und rentablen Option für die Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Fläche.

Umweltauswirkungen und Nachhaltigkeit

Die Entscheidung für Agri-PV geht über die reine Energieerzeugung hinaus und wirkt sich positiv auf die Umwelt und die Nachhaltigkeit Ihrer landwirtschaftlichen Aktivitäten aus. In diesem Abschnitt beleuchten wir die Umweltauswirkungen von Agri-PV und wie es zu einer nachhaltigen Landnutzung beiträgt.

Ein bedeutender Beitrag von Agri-PV liegt in der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Durch die Erzeugung von sauberer Energie aus Sonnenlicht wird der Bedarf an fossilen Brennstoffen reduziert, was direkt zur Verringerung der CO2-Emissionen beiträgt. Dieser umweltfreundliche Ansatz fördert den Klimaschutz und trägt zur globalen Anstrengung bei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren.

Gleichzeitig trägt Agri-PV dazu bei, die landwirtschaftliche Produktivität zu erhalten. Durch die Installation von Solarmodulen über landwirtschaftlichen Flächen wird der Boden vor intensiver Sonneneinstrahlung geschützt und bietet gleichzeitig Schatten für Pflanzen. Dies fördert die Schaffung eines günstigen Mikroklimas und trägt dazu bei, den Wasserbedarf der Pflanzen zu optimieren.

Die Kombination von Landwirtschaft und erneuerbarer Energie schafft eine nachhaltige Form der Landnutzung. Statt sich für eine ausschließliche Nutzung des Landes für landwirtschaftliche oder energetische Zwecke zu entscheiden, ermöglicht Agri-PV eine synergistische Verbindung beider Aktivitäten. Dies trägt zur Erhaltung der Biodiversität und ökologischen Balance bei.

Der ökologische Fußabdruck von Agri-PV erstreckt sich über den Erzeugungsprozess hinaus. Die Wiederverwendung von Land für sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Zwecke minimiert den Bedarf an zusätzlichen Flächen und schützt so vor weiterer Flächenversiegelung.

Insgesamt bietet Agri-PV eine nachhaltige und umweltfreundliche Lösung für die Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Fläche. Die positiven Umweltauswirkungen gehen Hand in Hand mit den wirtschaftlichen Vorteilen und machen Agri-PV zu einer ganzheitlichen Option für Flächeneigentümer, die auf eine nachhaltige Zukunft setzen möchten.

Schritte zur Umsetzung

Die Umsetzung von Agri-PV erfordert eine sorgfältige Planung und koordinierte Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Land optimal für die Produktion von erneuerbarer Energie und landwirtschaftlichen Erträgen genutzt wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um die erfolgreiche Integration von Agri-PV auf Ihrer Fläche zu gewährleisten.

Der erste Schritt besteht darin, Anfragen und Abstimmungen mit Interessenten durchzuführen. Kontaktaufnahme mit regionalen Energieunternehmen oder PV-Betreibern ermöglicht es Ihnen, potenzielle Partner zu identifizieren, die an der Nutzung Ihrer Fläche für Agri-PV interessiert sind. Dieser Dialog ist entscheidend, um die Bedürfnisse und Erwartungen beider Seiten zu klären.

Nach der Identifikation von Interessenten folgen Verhandlungen und die Ausarbeitung eines klaren Vertrags. Der Vertrag sollte alle relevanten Details abdecken, einschließlich der Dauer der Nutzung, finanzieller Vereinbarungen, Verantwortlichkeiten bezüglich Installation und Wartung der Anlagen sowie Regelungen für den Rückbau am Ende der Nutzungsdauer.

Um die Umsetzung reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu beachten. Klären Sie, ob Genehmigungen erforderlich sind, und halten Sie sich an alle lokalen Vorschriften. Dies schafft rechtliche Klarheit und verhindert potenzielle Probleme im späteren Verlauf des Projekts.

Technische Umsetzungsaspekte sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Ein erfahrener Fachmann wird Ihr Land auf seine Eignung überprüfen und sicherstellen, dass die Solarmodule optimal platziert sind, um die bestmögliche Energieerzeugung zu gewährleisten. Hierbei spielen Faktoren wie Neigung, Ausrichtung und Schattenfreiheit eine entscheidende Rolle.

Die erfolgreiche Umsetzung von Agri-PV erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Sorgfältige Planung und die Einhaltung aller notwendigen Schritte tragen dazu bei, eine nachhaltige und reibungslose Integration von Agri-PV auf Ihrer landwirtschaftlichen Fläche zu gewährleisten.

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Benachteiligte Gebiete, definiert als Regionen mit erschwerten landwirtschaftlichen Bedingungen, werden im Kontext des Solarparksbaus zu potenziellen Nutzflächen. Diese Gebiete, die oft unter schwächeren landwirtschaftlichen Erträgen aufgrund ungünstiger Klima- oder Bodenverhältnisse leiden, könnten einen bislang ungenutzten Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung leisten. In diesem Artikel wird beleuchtet, wie genau benachteiligte Gebiete zu einem überraschenden Pluspunkt für den Solarparkbau werden.

Der voranschreitende Ausbau erneuerbarer Energien ist ein essenzieller Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft. Jedoch steht dieser Fortschritt vor einem zentralen Problem – dem begrenzten Raumangebot. Um die Anlagen zur Energieerzeugung zu installieren, müssen geeignete Flächen gefunden werden. Hierbei spielt die Raumplanung eine entscheidende Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Gesetze, die den Bau von Solarparks regeln. Der Fokus dieses Artikels liegt auf der Frage: Welche Rolle spielen benachteiligte Gebiete und Freiflächen in diesem komplexen Kontext?

Die rechtlichen Grundlagen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert sind, beeinflussen maßgeblich die Auswahl und Nutzung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Insbesondere § 48 des EEG legt fest, dass für Solarstromanlagen bestimmte Gebietskulissen eingehalten werden müssen, um die entsprechende Vergütung zu erhalten. Hierbei obliegt es den Bundesländern, zu entscheiden, welche Flächen für die Errichtung von Solarparks freigegeben werden.

Diese Einleitung vermittelt einen Überblick über die Herausforderungen, vor denen die Raumplanung im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien steht. Im weiteren Verlauf des Artikels werden wir die Begriffe Raumplanung und Gebietskulissen näher beleuchten, um ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den sogenannten benachteiligten Gebieten und deren Bedeutung im Kontext der Energiewende.

Rechtliche Grundlagen und EU-Regelungen

Die Definition von „benachteiligten Gebieten“ basiert auf EU-Recht, insbesondere der Richtlinie 86/465/EWG. Diese legt die Kriterien fest, anhand derer Gebiete als benachteiligt eingestuft werden, darunter Berggebiete und Regionen, in denen ungünstige Standort- oder Produktionsbedingungen die Landbewirtschaftung gefährden. In Deutschland erfolgt die Abgrenzung benachteiligter Gebiete durch die Bundesländer im Rahmen ihrer Gebiets- und Flächenkulissen.

Die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für die Förderung von Solarparks in benachteiligten Gebieten sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert, insbesondere in § 3 Nr. 7 EEG 2017/EEG 2021/EEG 2023. Dieser Gesetzabschnitt regelt die Voraussetzungen, unter denen Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Solaranlagen freigegeben werden können.

Die Reform des EEG 2017 hat den Bundesländern die Entscheidungsbefugnis übertragen, ob sie solche Flächen für den Bau von Solarparks freigeben möchten. Diese Länderöffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Einblicke in diese Entscheidungsbefugnis und die bereits ergriffenen Maßnahmen von Bayern und Baden-Württemberg werden in diesem Abschnitt näher beleuchtet.

Die Rechtsgrundlagen und EU-Regelungen sind entscheidend für die Festlegung von Flächenkulissen und die Freigabe von benachteiligten Gebieten für Solaranlagen. Die daraus resultierenden Regelungen beeinflussen maßgeblich, welche Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien genutzt werden können und inwiefern diese Nutzung gefördert wird.

Fördermöglichkeiten für Solarparks in benachteiligten Gebieten gemäß EEG

Die Fördermöglichkeiten für Solarparks in benachteiligten Gebieten stellen einen zentralen Aspekt im Bereich erneuerbarer Energien dar und sind von großer Bedeutung für die Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte. Die Ausschreibungen, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden, bieten eine detaillierte Einsicht in die Förderpraktiken und verdeutlichen, wie benachteiligte Gebiete in Bayern und Baden-Württemberg davon profitieren.

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gelten PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 1 MWp und bis maximal 20 MWp förderfähig. Für das Jahr 2023 wurde die Fördergrenze sogar auf bis zu 100 MWp erhöht. Die Förderung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Bayern hat beispielsweise mit der „Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen“ bereits Regelungen geschaffen, um den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen zu unterstützen.

Die jährliche Begrenzung auf maximal 200 geförderte PV-Projekte in Bayern verdeutlicht, dass die Nutzung dieser Flächen gezielt gesteuert wird, um einen zu starken Flächenverbrauch zu vermeiden. Zugleich müssen die ausgewiesenen Flächen bestimmte Kriterien erfüllen und dürfen beispielsweise nicht Teil von Natura 2000-Gebieten oder Biotopen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sein.

Die Definition von „benachteiligten Gebieten“ nach EU-Recht, insbesondere der Richtlinie 86/465/EWG und die Einbindung in das EEG, legt den Grundstein für die Fördermöglichkeiten. Die Kombination aus gezielter Ausschreibung, staatlicher Regulierung und der Berücksichtigung spezifischer Flächenkategorien gewährleistet eine ausgewogene Nutzung und Entwicklung erneuerbarer Energie in benachteiligten Gebieten.

Benachteiligte Gebiete: Definition, Raumplanung und Flächenkulissen

Für den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Solarstromerzeugung, spielt die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen eine entscheidende Rolle. Diese Flächen müssen in einem definierten Rahmen liegen, der durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben wird. Dieser Abschnitt beleuchtet die übergeordneten Begriffe der Raumplanung, insbesondere den Zusammenhang zwischen Raumplanung, Flächenkulissen und benachteiligten Gebieten.

Die Raumplanung in Deutschland umfasst verschiedene Maßstabsebenen, von der Bauleitplanung auf Gemeindeebene bis zur Raumordnung auf regionaler und Landesebene. Hierbei dient der Begriff „Gebietskulisse“ oder auch „Flächenkulisse“ als Instrument, um begrenzte Gebiete mit ähnlichen geografischen und naturschutzfachlichen Eigenschaften zu identifizieren. Diese Gebietskulissen sind grafisch aufbereitete Karten, in denen rechtliche Vorgaben und Fachdaten, beispielsweise zum Naturschutz, eingearbeitet werden. Unterschiedliche Kulissen, wie diejenige für Konversionsflächen oder benachteiligte Gebiete, ermöglichen eine gezielte Planung und Nutzung bestimmter Flächen.

Im Kontext der benachteiligten Gebiete, die sich aus der Definition der EU-Richtlinie 86/465/EWG ergeben, setzen die deutschen Bundesländer eigene Gebietskulissen fest. Diese Kulissen legen fest, welche Flächen als benachteiligt gelten und somit in den Genuss spezifischer Förderungen, sowohl in der Agrarförderung als auch im EEG, kommen können. Berggebiete und Flächen mit ungünstigen Standort- oder Produktionsbedingungen fallen dabei unter die Kategorie benachteiligter Gebiete.

Die Flächenkategorie „benachteiligtes Gebiet“ ist somit nicht nur ein Begriff aus der Agrarförderung, sondern spielt auch eine zentrale Rolle im EEG, insbesondere hinsichtlich der Förderung von Photovoltaik-Anlagen in diesen Gebieten. Diese gezielte Nutzung und Förderung tragen nicht nur zur nachhaltigen Energieerzeugung bei, sondern berücksichtigen auch ökologische und soziale Aspekte in der Raumplanung.

Freiflächen: Rolle, Definition und Herausforderungen im Kontext der Photovoltaik

Im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, speziell der Solarstromerzeugung, spielt die Verfügbarkeit von geeigneten Freiflächen eine entscheidende Rolle. Dieser Abschnitt widmet sich der Bedeutung von Freiflächen, ihrer Definition sowie den Herausforderungen, die mit ihrer Nutzung für Photovoltaik-Anlagen einhergehen.

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Was sind Freiflächen?

Freiflächen sind unbebaute Flächen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von Siedlungsgebieten existieren. Im Kontext der Energieerzeugung beziehen sich Freiflächen auf Gebiete, die nicht durch Gebäude oder andere Bauwerke genutzt werden. Typischerweise befinden sich Freiflächen an den Rändern von Siedlungsgebieten oder zwischen verschiedenen Siedlungen.

Verschiedene Funktionen von Freiflächen

Freiflächen erfüllen verschiedene Funktionen, die sowohl stadt- und raumplanerische als auch ökologische Aspekte berücksichtigen. Stadt- und raumplanerisch dienen sie als gestaltende Elemente, indem sie dicht bebaute Gebiete auflockern und für Freizeitaktivitäten sowie zur sozialen und psychischen Erholung der Bevölkerung genutzt werden. Ökologisch betrachtet gleichen Freiflächen natürliche ökologische Prozesse aus, da sie ungestörte Flächen bieten, auf denen Wasserspeicherung und Verdunstung auf natürliche Weise ablaufen können.

Herausforderungen bei der Nutzung von Freiflächen

Die steigende Bautätigkeit und der erhöhte Bedarf an Wohnflächen erhöhen den Druck auf noch vorhandene Freiflächen. Gleichzeitig wird der ökologische und stadtplanerische Nutzen von Freiflächen immer höher bewertet. Dies führt zu einer zunehmenden Beanspruchung von Freiflächen, nicht nur durch städtische Entwicklungen, sondern auch durch Erzeuger erneuerbarer Energien.

Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) spielen Freiflächen eine entscheidende Rolle für die Installation von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere Solarparks. Die Kategorien für solche Flächen umfassen versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen sowie Ackerland und Grünland in benachteiligten Gebieten.

Benachteiligte Gebiete als Freiflächen für Photovoltaik

Die Definition von „benachteiligten Gebieten“ und ihre Zuordnung zu Freiflächenkulissen ermöglichen eine gezielte Nutzung für Photovoltaik-Projekte. Bundesländer können durch Verordnungen bestimmte Flächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen freigeben. Diese gezielte Nutzung unterstützt nicht nur die Energieerzeugung, sondern auch die ökologische Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung dieser Gebiete.

Die Nutzung von Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen erfordert somit eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Bedarf an Energieerzeugung, städtebaulichen Anforderungen und ökologischen Belangen.

Freiflächenkulissen und ihre Bedeutung für Photovoltaik-Projekte

Dieser Abschnitt beleuchtet die Konzepte von Freiflächenkulissen im Zusammenhang mit Photovoltaik-Projekten. Dabei wird erläutert, wie Freiflächenkulissen definiert sind, welche Funktionen sie erfüllen und welchen Beitrag sie zur nachhaltigen Entwicklung von Photovoltaik-Anlagen leisten.

Was sind Freiflächenkulissen?

Der Begriff „Freiflächenkulissen“ bezieht sich auf spezifisch festgelegte Gebiete, die für die Installation von Photovoltaik-Anlagen vorgesehen sind. Diese Kulissen sind in der Regel grafisch auf Karten dargestellt und können verschiedene Kategorien umfassen, wie versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Autobahn- oder Schienenrandstreifen sowie Ackerland und Grünland in benachteiligten Gebieten.

Funktionen von Freiflächenkulissen

Freiflächenkulissen erfüllen mehrere Funktionen im Kontext von Photovoltaik-Projekten. Erstens dienen sie als räumliche Vorgaben oder Planungsgrundlagen, die es ermöglichen, bestimmte Gebiete gezielt für die Errichtung von Solaranlagen zu nutzen. Zweitens bieten sie eine Möglichkeit, verschiedene Anforderungen und Kriterien zu berücksichtigen, darunter naturschutzfachliche Aspekte, landschaftliche Gegebenheiten und städtebauliche Planungen.

Bedingungen und Kriterien für Freiflächenkulissen

Die Festlegung von Freiflächenkulissen erfolgt auf Grundlage bestimmter Bedingungen und Kriterien. Dazu gehören neben landschaftlichen Gegebenheiten auch ökologische Aspekte sowie gesetzliche Vorgaben. Die Karten, auf denen Freiflächenkulissen abgebildet sind, enthalten oft Informationen zu Naturschutzgebieten, landschaftlichen Gegebenheiten und anderen relevanten Daten.

Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Freiflächenkulissen tragen zur nachhaltigen Entwicklung von Photovoltaik-Projekten bei, indem sie eine gezielte und gut durchdachte Nutzung von Flächen ermöglichen. Durch die Festlegung dieser Kulissen werden ökologische Belange in die Planung einbezogen, und es entsteht ein Gleichgewicht zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Schutz von Natur und Landschaft.

Herausforderungen und Potenziale

Trotz ihrer Bedeutung und positiven Aspekte können Freiflächenkulissen auch auf Herausforderungen stoßen. Hierzu gehören mögliche Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen, insbesondere wenn Flächen bereits anderweitig genutzt werden. Es ist wichtig, bei der Festlegung von Freiflächenkulissen auf eine umfassende Abwägung der Interessen und eine partizipative Planung zu setzen.

Die Verwendung von Freiflächenkulissen ist somit ein Instrument zur gezielten Steuerung und Planung von Photovoltaik-Projekten, das einen nachhaltigen und effizienten Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.

Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen: Nutzung und Herausforderungen

Dieser Abschnitt vertieft das Verständnis über die Nutzung von Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen und beleuchtet dabei die Herausforderungen, die mit dieser spezifischen Form der Energiegewinnung verbunden sind.

Potenzial und Nutzung von Freiflächen für Photovoltaik

Freiflächen gelten als wesentliche Ressource für den Ausbau der Photovoltaik (PV). Dieser Abschnitt betrachtet das Potenzial von Freiflächen für PV-Anlagen und erläutert, warum diese Art der Nutzung von großer Bedeutung ist. Dabei werden sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Planung und Realisierung von PV-Freiflächenanlagen

Die Planung und Realisierung von PV-Freiflächenanlagen erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren. Hierzu gehören landschaftliche Gegebenheiten, ökologische Auswirkungen, aber auch gesetzliche Vorgaben. Der Abschnitt gibt Einblicke in den Prozess der Planung und Umsetzung von PV-Anlagen auf Freiflächen.

Herausforderungen und Konflikte

Trotz des Potenzials von Freiflächen für PV-Anlagen stehen Projekte oft vor Herausforderungen und Konflikten. Diese können sich aus unterschiedlichen Nutzungsinteressen, Umweltauflagen oder gesellschaftlichen Bedenken ergeben. Der Abschnitt erörtert die gängigsten Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze.

Flächenkonkurrenz und Auswirkungen auf die Umwelt

Ein zentrales Thema bei der Nutzung von Freiflächen für PV ist die Flächenkonkurrenz. Dieser Abschnitt betrachtet, wie der Bedarf an Freiflächen für PV-Anlagen mit anderen Nutzungsinteressen konkurriert, insbesondere im Hinblick auf Landwirtschaft, Naturschutz und Stadtentwicklung. Dabei werden auch mögliche Umweltauswirkungen beleuchtet.

Integration von PV-Freiflächen in regionale Planungen

Die Integration von PV-Freiflächen in regionale Planungen ist ein Schlüsselelement für einen nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien. Hierbei spielen die Abstimmung mit regionalen Raumordnungsplänen, die Berücksichtigung von Flächennutzungszielen und die Einbindung der lokalen Gemeinschaft eine entscheidende Rolle. Dieser Abschnitt erklärt, wie eine erfolgreiche Integration erreicht werden kann.

Chancen für Innovation und Technologie

Trotz der Herausforderungen eröffnet die Nutzung von Freiflächen für PV-Anlagen auch Chancen für Innovation und Technologie. Neue Entwicklungen in der Photovoltaik-Technologie, intelligente Energiekonzepte und innovative Flächenkonzeptionen können dazu beitragen, die Akzeptanz von PV-Projekten auf Freiflächen zu steigern.

Die Nutzung von Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen ist somit nicht nur eine Frage der Energiegewinnung, sondern erfordert eine umfassende Betrachtung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte. Der Abschnitt gibt einen ganzheitlichen Einblick in die Nutzung von Freiflächen für die Photovoltaik und zeigt Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung auf.

Benachteiligte Gebiete und ihre Bedeutung für die Photovoltaik-Förderung

Dieser Abschnitt vertieft das Verständnis über benachteiligte Gebiete und ihre Rolle im Kontext der Photovoltaik-Förderung. Hierbei werden die rechtlichen Grundlagen, Fördermöglichkeiten und die Bedeutung für den Ausbau erneuerbarer Energien beleuchtet.

Rechtliche Grundlagen von benachteiligten Gebieten

Benachteiligte Gebiete basieren auf EU-Recht, insbesondere der Richtlinie 86/465/EWG. Im Detail erläutert dieser Abschnitt die rechtlichen Grundlagen, insbesondere § 3 Nr. 7 EEG 2017/EEG 2021/EEG 2023, und zeigt, wie diese die Förderung von Solarparks in den genannten Gebieten regeln.

Entscheidungsbefugnis der Bundesländer

Mit der Reform des EEG 2017 haben die Bundesländer die Befugnis, zu entscheiden, ob Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Solarparkbau freigegeben werden. Dieser Abschnitt gibt Einblicke in die Entscheidungsbefugnis der Bundesländer und beleuchtet die Maßnahmen von Bayern und Baden-Württemberg, die bereits entsprechende Verordnungen erlassen haben.

Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen

Die Fördermöglichkeiten für Solarparks in benachteiligten Gebieten gemäß EEG sind ein zentraler Aspekt dieses Abschnitts. Eine ausführliche Betrachtung der Ausschreibungen, durchgeführt von der Bundesnetzagentur, vermittelt ein umfassendes Bild darüber, wie benachteiligte Gebiete in Bayern und Baden-Württemberg davon profitieren.

Integration von benachteiligten Gebieten in die EEG-Förderung

Die Integration von benachteiligten Gebieten in die EEG-Förderung ist seit dem EEG 2023 erweitert worden. Dieser Abschnitt erklärt, wie diese Erweiterung für alle Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023 gilt und welche Auswirkungen sie auf die Ausschreibungspflicht hat.

Begriffliche Grundlagen und EU-Landwirtschaftsrecht

Um ein tieferes Verständnis für benachteiligte Gebiete zu schaffen, werden in diesem Abschnitt die begrifflichen Grundlagen und das EU-Landwirtschaftsrecht erläutert. Dabei wird verdeutlicht, dass benachteiligte Gebiete Zahlungen wegen naturbedingter Benachteiligungen in Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten erhalten, um die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und den Erhalt des ländlichen Lebensraums zu fördern.

Zusammenhänge zwischen Agrarförderung und EEG-Förderung

Ein benachteiligtes Gebiet kann sowohl bei der Agrarförderung als auch bei der EEG-Förderung berücksichtigt werden. Dieser Abschnitt zeigt auf, wie die Begriffe „landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet“ sowohl in der Agrarförderung als auch in der Photovoltaik-Förderung genutzt werden und welche Förderungen damit verbunden sind.

Chancen und Herausforderungen für die Photovoltaik

Abschließend werden in diesem Abschnitt die Chancen und Herausforderungen für die Photovoltaik in benachteiligten Gebieten reflektiert. Dabei werden sowohl die positiven Effekte auf den Ausbau erneuerbarer Energien als auch mögliche Konflikte und Lösungsansätze beleuchtet.

Die Bedeutung von benachteiligten Gebieten im Rahmen der Photovoltaik-Förderung wird somit in diesem Abschnitt ganzheitlich betrachtet, um ein umfassendes Verständnis für deren Rolle im Energieausbau zu vermitteln.

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Sie wollen die Bodenpunkte für eine Ackerflächer oder Grünlandfläche bestimmen? In diesem Artikel versuchen wir einen Überblick über die Bodenzahl zu schaffen und helfen Ihnen die Bodenzahl für Ihre Flurstücknummer zu bestimmen.

Was sind Bodenpunkte?

Die Ackerzahl (AZ), auch als Ackerwertzahl oder Bodenpunkte (BP) bekannt, ist ein Index in Deutschland, der die Qualität von Ackerflächen bewertet. Ausgehend von der Bodenzahl wird die Ackerzahl durch Zuschläge oder Abzüge aufgrund verschiedener Faktoren wie Klima und bestimmter Landschaftsmerkmale (z. B. Hangneigung und Waldschatten) ermittelt, sofern diese von den Standardwerten (u. a. 8 °C durchschnittliche Jahrestemperatur, 600 mm durchschnittlicher Jahresniederschlag, keine oder sehr geringe Hangneigung) abweichen. Die Ackerzahl fungiert dabei als Korrektur der Bodenzahl und berücksichtigt die natürlichen Bedingungen des spezifischen Standortes.

Die Skala der Ackerzahl erstreckt sich von 1 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). Ein Kartensystem, das die Ackerwertzahl visualisiert, ist die DGK 5 Bo, die im Rahmen der Reichsbodenschätzung von 1934 erstellt wurde. Aktuelle Daten werden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe bereitgestellt.

Eine Förderung nach Erneuerbarem Energien Gesetz für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV oder Solarpark) wird beispielsweise unter einer Bodenzahl von 35 gegeben.

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Wer bestimmt die Bodenpunkte?

Die Ackerzahl ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung der Bodengüte, was wiederum einen erheblichen Einfluss auf den Gesamtwert einer Ackerfläche hat. Eine hohe Ackerzahl weist auf eine ausgeprägte Ertragsfähigkeit hin, was neben Größe, Form und Lage der Ackerfläche von besonderer Bedeutung ist. Daher erfolgt oft die Berechnung der Ackerzahl durch die Gutachterausschüsse der Länder und Gemeinden für die jeweiligen Gemarkungen. Die Ackerzahl, als Verhältniszahl gemäß dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) ermittelt, wird somit zu einem maßgeblichen Kriterium in der Wertermittlung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.

Abhängig von der Rechtslage müssen für die Wertermittlung von Ackerland unterschiedliche Verfahren herangezogen werden, die sich nach dem Bewertungsanlass und dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb richten. In der Regel kommen entweder das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. Detaillierte Informationen zu den Unterschieden zwischen diesen drei Verfahren finden sich in unserem Ratgeber-Beitrag über Verfahren zur Immobilienbewertung. Es ist anzunehmen, dass eine sehr gute Ackerzahl in Verbindung mit einer vorteilhaften Lage und einem optimalen Zuschnitt wertsteigernde Aspekte für solche Grundstücke darstellt.

Wo finde ich die Bodenzahl für eine Flurstücknummer?

Die Bodenpunkte (bzw. Bodenzahl, Ackerzahl) finden Sie in dem jeweiligen Geoportal des Bundeslandes. Die Bedienung der Portale ist teilweise für Laien schwierig aber machbar. Eine Übersicht der Geoportale erhalten Sie hier:

Bundesland Link zu Geoportal
Baden-Württemberg https://www.geoportal-bw.de/
Bayern https://geodatenonline.bayern.de/
Berlin https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/geoportal-daten-und-dienste/
Brandenburg https://geoportal.brandenburg.de/de/cms/portal/start
Bremen https://geoportal.bremen.de/geoportal/
Hamburg https://geoportal-hamburg.de/geo-online/
Hessen https://www.geoportal.hessen.de/
Mecklenburg-Vorpommern https://www.geoportal-mv.de/portal/
Niedersachsen https://www.geodaten.niedersachsen.de/
Nordrhein-Westfalen (NRW) https://www.geoportal.nrw/
Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/
Saarland https://geoportal.saarland.de/
Sachsen-Anhalt https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/
Sachsen https://geoportal.sachsen.de/
Schleswig-Holstein https://www.gdi-sh.de/gdish/DE/Geoportal/geoportal_node.html
Thüringen https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/

Bodenzahl mit Boris-D bestimmen

Der Dienst Boris-D erstellt durch die Arbeitsgruppe Immobilienwertermittlung (AG ImmoWert) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), liefert einen einfachen Zugang zur Bodenzahl.

Dafür muss unter https://www.bodenrichtwerte-boris.de/ die Adresse der Fläche eingegeben werden. Leider ist eine Suche nach Gemarkung oder Flurstücknummer nicht vorgesehen.

Nachdem die gesuchte Fläche gefunden und markiert wurde, erscheinen auf der linken Seite weitere Informationen zu der Fläche, sowie eine Auswahl nach Flächenart (Gemischte Baufläche, Landwirtschaftliche Fläche, etc.):

Nach Fläche suchen und Flächentyp auswählen

Scrollt man nun in der Liste an Informationen weiter nach unten, findet man die Information zu „Grünlandzahl“, „Ackerzahl“ oder „Bodenzahl“.

Bis zum Punkt „Beschreibende Merkmale“ scrollen

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In Deutschland schreitet die Transformation der Energieversorgung voran, mit dem Fokus auf erneuerbare Energien als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Windkraft und Photovoltaik gelten derzeit als die wirtschaftlich und ökologisch effizientesten Optionen im Vergleich zur Öl, Gas und Atomenergie.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz sieht vor, bis 2032 etwa 2 Prozent der deutschen Landfläche für Windenergie vorzuhalten.

Die Ausbauziele für Photovoltaik werden auf Landesebene definiert und liegen im Schnitt aller Bundesländer etwa bei 1,5% der Landesfläche.

In diesem Zusammenhang eröffnet sich für Landeigentümer die Möglichkeit, durch die Verpachtung ihrer Flächen für Solarparks aktiv am Ausbau erneuerbarer Energien teilzuhaben. Dies nicht nur im Sinne der Energiewende, sondern auch als langfristig stabile Einnahmequelle für die nächsten 20-30 Jahre.

Land verpachten für Solarpark

Die Landverpachtung für Photovoltaikanlagen bietet Landbesitzern nicht nur die Chance, einen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung zu leisten, sondern auch von den wirtschaftlichen Vorteilen zu profitieren, die mit dieser Form der Energiegewinnung einhergehen. Es handelt sich um eine gewinnbringende Option, die nicht nur ökologische Verantwortung demonstriert, sondern auch ökonomische Stabilität auf lokaler Ebene fördert und den Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft ebnet.

Anders als von vielen Kritikern behauptet werden durch die Gesetzgebung (EEG) Anreize an Investoren gesetzt, Solarparks nicht auf fruchtbarem Land zu projektieren, sondern dafür benachteiligte Flächen (bereits verdichtete Flächen oder Flächen mit einer sehr geringen Bodenqualität) zu nutzen.

Daher eignet sich nicht jede Fläche für die Projektierung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV). Ob Ihre Fläche geeignet ist, und welchen Pachtpreis Sie erhalten können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Faktoren der Pachtpreisberechnung

Die Auswahl der optimalen Fläche für die Projektierung eines Solarparks ist entscheidend für den Erfolg des Vorhabens. Der Pachtpreis spielt dabei eine zentrale Rolle, da er die Eignung einer Fläche widerspiegelt. Flächen mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit und geringen Projektierungskosten erhalten dementsprechend höhere Pachteinnahmen.

Die regionale Lage ist ein weiterer Faktor bei der Pachtpreisberechnung. Regionen im Süden Deutschlands profitieren im Durchschnitt von mehr Sonnenstunden, was zu einer höheren Ausbeute von Photovoltaikanlagen über das Jahr führt. Diese klimatischen Unterschiede schlagen sich direkt in den Pachtpreisen nieder.

Zusätzlich beeinflusst der aktuelle Ausbaustatus von Solarparks und Windkraftanlagen die Nachfrage nach Flächen. Regionen, die bisher weniger stark durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sind, erfahren eine verstärkte Nachfrage, da sie als attraktive Standorte für neue Projekte gelten. Die Faktoren der Pachtpreisberechnung sind somit vielschichtig und berücksichtigen nicht nur die technische Eignung, sondern auch die klimatischen Bedingungen und den regionalen Ausbaustatus.

Förderfähigkeit durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet die rechtliche Grundlage für die Förderung von Solarparks in Deutschland. Eine zentrale Bestimmung des Gesetzes betrifft die Höhe der Vergütung, die in direktem Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme steht und über einen Zeitraum von 20 Jahren konstant gezahlt wird.

Die Festlegung der Vergütung erfolgt im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen der Bundesnetzagentur, die etwa alle 3 Monate stattfinden (alle Ausschreibungen im Überblick).
Diese Ausschreibungen dienen dazu, die Höhe der Förderung transparent und marktgerecht zu gestalten. Die Planbarkeit der Einnahmen über einen langen Zeitraum von 20 Jahren bietet Investoren eine risikolose Grundlage für die Entscheidung zur Investition in einen Solarpark.

Infolgedessen erfreut sich die EEG-Fähigkeit einer Anlage gegenwärtig großer Nachfrage. Flächen, die die Kriterien der Förderfähigkeit erfüllen, zeichnen sich durch klare Eigenschaften aus. Hierzu gehören Eigenschaften, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegt sind, und die eine optimale Eignung für die Realisierung von Solarparks gewährleisten.

  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern direkt an einer Autobahn oder Bahnschiene
  • Flächen auf bereits verdichteten Flächen (Konversionsflächen) wie z.B. alte Deponien, Militärflächen, Industriegebiete
  • Gebiete mit geringer Bodenzahl (Ackerzahl, Bodenpunkte) unter 35
  • Betrieb mittels Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Die Bewirtschaftung mittels Agri-PV bietet neben dem Vorteil, dass nahezu jede Fläche EEG-förderfähig ist, den Nachteil, dass die Stromausbeute durch die Beschaffenheit und die Ausrichtung der Anlage etwa die Hälfte gegenüber regulären Freiflächenanlagen beträgt. Damit ist auch der potentielle Pachtertrag geringer.

Investitionskosten

Die Investitionskosten eines Solarparks setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter die Kosten für Photovoltaikmodule, das Ständerwerk, Wechselrichter und nicht zuletzt den Netzanschluss. Der Anschluss an das öffentliche Netz stellt einen entscheidenden Faktor dar und beeinflusst maßgeblich die Rentabilität der Investition.

Die optimale Positionierung des Solarparks in Bezug auf den nächstmöglichen Netzeinspeispunkt ist von zentraler Bedeutung. Eine geringe Entfernung und leichte Erreichbarkeit tragen zur Wirtschaftlichkeit bei. Umgekehrt führen größere Entfernungen und eine höhere Anzahl von Flächeneigentümern, die am Anschluss des Solarparks beteiligt sind, zu Unwirtschaftlichkeit und niedrigeren Pachtpreisen.

Die Verfügbarkeit von Kapazität im betreffenden Netzabschnitt ist ein weiteres Kriterium. Nicht nur die Entfernung, sondern auch die Größe des Solarparks beeinflusst die Einspeisemöglichkeiten. In Deutschland existieren grundsätzlich drei verschiedene Netze – Hoch-, Mittel- und Niederspannung. Bei größeren Solarparks kann es erforderlich sein, ein Umspannwerk zu errichten, um den Anschluss ans Netz zu ermöglichen. Dieser Schritt rentiert sich jedoch nur bei sehr großen Parks, insbesondere ab etwa 40 Hektar.

Alle genannten Faktoren wirken sich direkt auf die Investitionskosten und somit auf die Höhe der möglichen Pachtpreise aus. Die sorgfältige Planung und Berücksichtigung dieser Aspekte sind entscheidend für eine wirtschaftlich erfolgreiche Realisierung eines Solarparks.

Zusatzvereinbarungen

Es ist auch üblich, dass neben dem Pachtvertrag weitere Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Darunter fallen beispielsweise:

  • langfristige Beteiligungen an der Gesellschaft
  • vorzeitige Abfindung derzeitiger Pächter
  • Vorteile für die Gemeinde
  • Vorbereitung der Pachtfläche (Bspw. Abriss, Schuttbeseitigung oder Munitionsräumung)

Diese Vereinbarungen können ebenfalls Auswirkungen auf den Pachtpreis haben.

Solarpark Pachtpreise 2024

Durch die höhere Profitabilität gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung liegen die Pachtpreise für eine Projektierung mittels Photovioltaik etwa 5-10 mal höher. Wie eingangs erwähnt, stehen diese Flächen ohnehin kaum in Konkurrenz mit klassischer Landwirtschaft, da sie durch die Gesetzgebung gefördert eher auf benachteiligten Gebieten errichtet werden.

Der Pachtpreis hängt stark von der Gegebenheit der Fläche und seiner Umgebung ab und liegt im Jahr 2024 durchschnittlich bei 3.000 bis 4.000 Euro je Hektar.

Wenn Sie Ihre Pachtfläche kostenfrei im Hinblick auf eine Solarpark Projektierung bewerten möchten, nutzen Sie bitte folgendes Formular:

anteil-erneuerbare-energien-eu

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Die Begriffe Gemarkung, Flur und Flurstück spielen eine zentrale Rolle im deutschen Grundbuch- und Katastersystem. Sie dienen dazu, die Flächen eines bestimmten Gebiets eindeutig zu identifizieren und zu verwalten.

Die Gemarkung repräsentiert dabei einen größeren Verwaltungsbereich, während der Flur eine Untereinheit innerhalb der Gemarkung darstellt. Schließlich ist das Flurstück die kleinste abgrenzbare Einheit und bildet die Grundlage für die genaue Identifikation und Dokumentation von Grundstücken.

Wo finde ich die Flurstücknummer eines Grundstücks?

Die Flurstücknummer ist eine entscheidende Information für Grundstückseigentümer, Behörden und Interessenten, die mit Immobilien arbeiten. Sie ermöglicht die eindeutige Identifikation eines bestimmten Grundstücks im Kataster und ist für rechtliche, administrative und planerische Zwecke unverzichtbar. Doch wo genau findet man diese wichtige Nummer?

  1. Grundbuchauszug: Eine der primären Quellen zur Ermittlung der Flurstücknummer ist der Grundbuchauszug. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Grundstücke eines bestimmten Bereichs enthält. In einem Grundbuchauszug sind neben Eigentumsverhältnissen auch Informationen zur Flurstücknummer zu finden.
  2. Katasteramt: Das Katasteramt ist eine weitere Anlaufstelle. Hier werden alle vermessenen Grundstücke erfasst und zugeordnet. Durch Einsichtnahme in die Katasterunterlagen oder durch eine Anfrage beim Katasteramt kann die Flurstücknummer ermittelt werden.
  3. Grundsteuerbescheid: Der Grundsteuerbescheid, den Grundstückseigentümer regelmäßig erhalten, enthält ebenfalls Informationen zur Flurstücknummer. Dieses Dokument wird von der Gemeinde ausgestellt und dient der Festsetzung der Grundsteuer.
  4. Bebauungsplan: In städtischen Gebieten kann der Bebauungsplan Aufschluss über die Flurstücknummer eines Grundstücks geben. Dieser Plan regelt, wie ein bestimmtes Gebiet genutzt werden darf, und verweist auf die entsprechenden Flurstücke.
  5. Gemeindeverwaltung: Die örtliche Gemeindeverwaltung ist oft eine zentrale Anlaufstelle für Informationen zu Grundstücken. Hier kann man nach der Flurstücknummer eines bestimmten Grundstücks fragen oder Informationen zu einem bestimmten Bereich erhalten.
  6. Online-Grundbuchportal: Einige Regionen bieten mittlerweile auch Online-Zugriff auf Grundbuchdaten an. Hier können Eigentümer und Interessierte die Flurstücknummer bequem von zu Hause aus abfragen.

Was ist Ihre Freifläche wert?

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Flurstücke online suchen und finden!

Die Online Geo-Portale der Bundesländer bieten in der Regel eine Suche nach Flurstücken. Eine Anleitung der jeweiligen Geo-Portale finden Sie unter den folgenden Links:

Bundesland Link zu Geoportal
Baden-Württemberg https://www.geoportal-bw.de/
Bayern https://geodatenonline.bayern.de/
Berlin https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/geoportal-daten-und-dienste/
Brandenburg https://geoportal.brandenburg.de/de/cms/portal/start
Bremen https://geoportal.bremen.de/geoportal/
Hamburg https://geoportal-hamburg.de/geo-online/
Hessen https://www.geoportal.hessen.de/
Mecklenburg-Vorpommern https://www.geoportal-mv.de/portal/
Niedersachsen https://www.geodaten.niedersachsen.de/
Nordrhein-Westfalen (NRW) https://www.geoportal.nrw/
Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/
Saarland https://geoportal.saarland.de/
Sachsen-Anhalt https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/
Sachsen https://geoportal.sachsen.de/
Schleswig-Holstein https://www.gdi-sh.de/gdish/DE/Geoportal/geoportal_node.html
Thüringen https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/