Bau eines Solarparks: Anleitung, Kosten und Förderung

Solarpark auf Ackerland mit Anleitung zum Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage
Das Wichtigste in Kürze

Der Bau eines Solarparks gliedert sich in fünf Phasen: Evaluierung, Vorplanung, Genehmigungsverfahren, Bau und Betrieb. Vom ersten Pachtvertrag bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise 10 bis 26 Monate, wobei das Genehmigungsverfahren mit 6 bis 18 Monaten den Großteil der Zeit ausmacht. Die Investitionskosten von rund 1,2 Mio. Euro pro Hektar trägt der Projektentwickler. Der Flächeneigentümer stellt nur die Fläche bereit und erhält eine jährliche Pacht.

Eine der wichtigsten und nachhaltigsten Energiequellen ist die Solarenergie. Die Bundesregierung hat bis zum Jahr 2030 einen ambitionierten Plan zum Ausbau erneuerbarer Energien entwickelt.

In diesem Artikel beschreiben wir aus Sicht des Flächeneigentümers, welche Schritte für den Bau eines Solarparks typischerweise notwendig sind, welche Zeiträume üblich sind und welche Rolle Sie als Eigentümer in den einzelnen Phasen einnehmen. Als unabhängiger Vermittler zwischen Flächeneigentümern und Projektentwicklern geben wir dabei einen allgemeinen Überblick; der konkrete Ablauf und die exakten Zeiten hängen immer vom jeweiligen Projektentwickler und den örtlichen Rahmenbedingungen ab.

Aus unserer Vermittlungspraxis

Der zeitaufwendigste Schritt im gesamten Projektablauf ist aktuell die Netzanfrage. Die deutschen Netze sind vielerorts überlastet, die Netzbetreiber arbeiten am Limit. Anfragen dauern häufig Monate, Zusagen kommen nicht selten nur bedingt oder werden abgelehnt. Die Gemeinde wird erst deutlich später im Prozess relevant, sobald die Fläche technisch und rechtlich grundsätzlich geeignet ist.

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Wann rechnet sich der Bau eines Solarparks?

Ein Solarpark in Deutschland vereint Umweltfreundlichkeit mit wirtschaftlicher Rentabilität. Die Nutzung der Sonnenenergie liefert eine attraktive Rendite und ist über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich abgesichert.

Die Kosten für den Bau und Betrieb eines Solarparks variieren je nach Größe und Standort. In den letzten Jahren sind die Preise für Solarmodule deutlich gesunken, was die Investitionskosten gesenkt hat.

Vorteile eines Solarparks

  • Finanzielle Förderung durch Erneuerbare Energien Gesetz (kurz EEG)
  • Für Eigentümer von Freiflächen hohe Pachtzahlungen
  • Langfristige Einnahmen über mindestens 30 Jahre
  • Gesicherte Einnahmen über die EEG Förderung

Ablauf in 5 Phasen – von der ersten Prüfung bis zur Inbetriebnahme

Ein Solarparkprojekt verläuft in fünf klar abgrenzbaren Phasen. Zwischen der ersten Flächenprüfung und der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage vergehen im Regelfall 10 bis 26 Monate. Den größten Anteil nimmt dabei das Genehmigungsverfahren ein.

Bau eines Solarparks: Ablauf in fünf Phasen, Evaluierung, Vorplanung, Genehmigung, Bau und Betrieb. Insgesamt 10 bis 26 Monate bis zur Inbetriebnahme.
Fünf Phasen vom ersten Gespräch bis zur Inbetriebnahme: Zwischen den Phasen stehen klare Meilensteine, Pachtvertrag, Bauantrag, Baugenehmigung und Inbetriebnahme.

Phase 1: Evaluierung (1 – 2 Monate)

Zu Beginn steht die Flächenprüfung. Der Projektentwickler prüft, ob sich die Fläche technisch, rechtlich und wirtschaftlich für einen Solarpark eignet: Größe, Zuschnitt, Bodenqualität, EEG-Förderfähigkeit, Schutzgebietsstatus sowie eine erste Einschätzung der Netzsituation. Parallel werden Leistungspotenzial und grobe Belegplanung abgeschätzt. Die Phase endet mit der Unterschrift des Pachtvertrags zwischen Flächeneigentümer und Projektentwickler.

Phase 2: Vorplanung und Netzantrag (2 – 3 Monate)

In der Vorplanung wird das Projekt bei Gemeinderat und Bürgermeister vorgestellt und das weitere Vorgehen mit der Gemeinde abgestimmt. Häufig wird ein städtebaulicher Vertrag verhandelt, in dem Ausgleichsmaßnahmen, kommunale Beteiligung und Rückbauverpflichtungen geregelt werden. Zeitgleich beginnt die Netzanschlussreservierung beim zuständigen Netzbetreiber und die Kabeltrassenplanung. Diese Phase endet mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan oder, bei privilegierten Flächen, direkt mit dem Bauantrag.

Phase 3: Genehmigungsverfahren (6 – 18 Monate)

Das Bebauungsplanverfahren ist der zeitintensivste Schritt. Ein lokales Planungsbüro erarbeitet die detaillierten Genehmigungsunterlagen und Pläne. Typische Bestandteile:

  • Öffentliche Beteiligung (frühzeitige Beteiligung und Offenlage)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzgutachten
  • Schall- und Blendgutachten (bei Nähe zu Wohnbebauung oder Verkehrswegen)
  • Abstimmung mit lokalen Fachabteilungen und Ämtern
  • Finanzierungs- und Beteiligungsplanung

Parallel läuft die Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber. Besonders in Regionen mit schwacher Netzinfrastruktur kann diese zum Engpass werden. Die Phase endet mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats und der erteilten Baugenehmigung.

Phase 4: Bau (1 – 3 Monate)

Mit der Baugenehmigung startet die Errichtung der Anlage. Zunächst werden Rammtest und Bodengutachten durchgeführt, um die Tragfähigkeit des Untergrunds und die Statik der Unterkonstruktion zu bestätigen. Anschließend folgen Bestellung und Anlieferung von Modulen, Wechselrichtern, Unterkonstruktionen, Kabeln und Trafostationen. Nach den Bodenvorarbeiten wird die PV-Anlage inklusive Nebenanlagen errichtet und die zuvor vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Am Ende steht die Inbetriebnahme und die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.

Phase 5: Betrieb (über 30 Jahre)

Mit Inbetriebnahme beginnt die Betriebsphase. Der Anlagenbetreiber übernimmt Vermarktung des erzeugten Stroms, Wartung, Monitoring und Kommunikation mit Behörden und Investoren. Für den Flächeneigentümer beginnt mit Flächenübergabe die laufende Pachtauszahlung, typischerweise über 30 bis 40 Jahre. Zum Ende der Laufzeit folgt entweder der Rückbau der Anlage (vertraglich gesichert) oder das Repowering mit einer neuen Anlagengeneration auf derselben Fläche.

Gut zu wissen

Auf privilegierten Flächen (200-Meter-Korridor entlang Autobahnen und Bahnstrecken, Konversionsflächen, Agri-PV bis 2,5 ha) entfällt das aufwändige Bebauungsplanverfahren aus Phase 3, die Gesamtdauer verkürzt sich dadurch oft um 6 bis 12 Monate.

Voraussetzungen für den Bau eines Solarparks

Ist ein Solarpark förderfähig?

Prinzipiell ist es möglich, seinen Solarpark nach dem EEG fördern zu lassen. Es gibt Arten von Gebieten, für die eine EEG-Förderung in Frage kommt:

  • Flächen entlang eines 500 Meter Streifens von Autobahnen oder Bahnstrecken
  • Konversionsflächen (bereits verdichtete Flächen wie Deponien, Industriegebiete, Militäranlagen)
  • Benachteiligte Flächen (Flächen mit sehr niedrigen Bodenpunkten unter 35)
  • Agri-PV Anlagen, die weiterhin landwirtschaftlich betrieben werden

Flächen entlang Autobahnen oder Bahnstrecken

Die Bundesregierung hat im Januar 2023 das EEG geändert. Flächen innerhalb eines Abstands von 200 Metern zur Autobahn wurden als privilegierte Flächen für den Bau von Photovoltaikanlagen erklärt. Dies bedeutet, dass kein aufwändiges Bebauungsplanverfahren mehr erforderlich ist, sondern nur noch ein Bauantrag gestellt werden muss.

Konversionsflächen

Konversionsflächen sind Flächen, die ursprünglich wirtschaftlich oder militärisch genutzt wurden. In den meisten Fällen sind hier Schadstoffe, Kampfmittel oder andere Probleme zu finden, die die Flächen unbrauchbar machen. Bei förderfähigen Flächen handelt es sich in der Regel um Flächen, die für jede andere nützliche Nutzung unbrauchbar sind.

Benachteiligte Flächen

Sollte die Bodenqualität (Bodenpunkte, Ackerzahl, Bodenzahl) nicht ausreichend hoch sein, um ökonomisch Landwirtschaft betreiben zu können, so können diese Flächen ebenfalls in die Nutzung für Photovoltaik übergehen.

Agri-PV Anlagen

Agri-PV Anlagen sind Photovoltaik Anlagen, die parallel zur Landwirtschaft auf einer Freifläche betrieben werden können. Agri-PV-Anlagen sind über das EEG grundsätzlich auf allen Ackerflächen, Flächen mit Dauerkulturen und Grünlandflächen förderfähig (ausgenommen Moorböden und Naturschutzgebiete).

Anforderungen an Flächen für den Bau eines Solarparks

Keine Schutzgebiete

Wichtig ist, dass die Fläche frei von Schutzgebieten jeglicher Art ist, darunter Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete und Artenschutzgebiete nach Natura 2000.

Große Flächengröße

Generell sind größere Anlagen ab 5 Hektar interessanter für Investoren als kleinere Anlagen. Gerade der Netzanschluss spielt hier eine große Rolle. Sollte die Fläche direkt neben einem Umspannwerk oder anderen Solarparks liegen, können auch kleinere Flächen interessant sein.

Gut zu wissen

Für Investoren sind Flächen ab 5 Hektar besonders interessant. Kleinere Flächen können aber ebenfalls attraktiv sein, wenn sie direkt neben einem Umspannwerk oder einem bestehenden Solarpark liegen.

Benachteiligte Gebiete

Solarparks (FFPV) werden vorzugsweise auf benachteiligten Gebieten errichtet -- bereits verdichtete Gebiete oder Flächen mit geringer Bodenqualität.

Akzeptanz in der Gemeinde

Da Gemeinden beim Bau von Solarparks ein erhebliches Mitspracherecht haben, ist eine generelle Offenheit und Akzeptanz in der Gemeinde wünschenswert. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind genehmigungspflichtig und unterliegen dem Bauplanungsrecht. Jede Gemeinde kann selbst entscheiden, ob eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zulässig ist.

Kosten eines Solarparks pro Hektar (ha)

Die Kosten können grob in zwei Kategorien unterteilt werden: die Investitionskosten und die Betriebskosten.

Die Investitionskosten umfassen alle Kosten für die Errichtung: Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Gleichstrom- und Mittelspannungskabel, Fundamente und Inbetriebnahme.

Die Betriebskosten umfassen: Wartung und Reparaturen, Stromabrechnung und Personalkosten.

Ein Solarpark kostet durchschnittlich 1.000 Euro pro kWp. Für den Betrieb der Anlage fallen jährlich etwa 1% der Investitionskosten an.

Bei einer installierten Leistung von rund 1,2 MWp pro Hektar würde der Bau einer Photovoltaikanlage auf einem Hektar etwa 1.200.000 Euro kosten. Jährlich würden dann etwa 12.000 Euro an Betriebskosten anfallen.

Die Kosten pro Hektar (ha) Solarpark betragen insgesamt etwa 1.200.000 Euro um eine Photovoltaikanlage zu bebauen und betreiben.

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Wirtschaftlichkeit eines Solarparks

Ein jährlicher Stromertrag von rund 1.200.000 kWh pro Hektar (1,2 MWp × ca. 1.000 kWh/kWp) ist in Deutschland der Normalfall. Ab einer Leistung von 1 MWp ist für Freiflächenanlagen des ersten Segments die Teilnahme an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur verpflichtend.

Je nach Ausschreibungsergebnis liegt die Einspeisevergütung typischerweise bei 5 bis 7 Cent pro kWh. Hinzu kommt, dass die Preise für Module weiter sinken, während die Marktstrompreise tendenziell höher bleiben.

Ein Hektar Solarpark hat einen jährlichen Stromertrag von ca. 1.200.000 kWh (1.200 MWh) und erwirtschaftet bei rund 6 Cent Einspeisevergütung ca. 72.000 Euro.

Solarpark und Steuern -- Was ist zu beachten?

Einkommensteuer: Die Einkünfte aus dem Betrieb eines Solarparks unterliegen der Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Wenn Sie den erzeugten Strom verkaufen, müssen Sie auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Abschreibung: Sie können die Kosten für die Anlage als Wirtschaftsgüter abschreiben.

Investitionszulage: Sie können eventuell eine Investitionszulage beantragen.

Gründung einer GmbH: Sie sind nicht zwingend dazu verpflichtet eine eigene GmbH zu gründen. Eine GmbH kann jedoch Vorteile bieten, z.B. eine bessere Haftungsbeschränkung.

Wir empfehlen, vorab mit einem Steuerberater zu sprechen, weil die Modellwahl (z. B. GmbH vs. Einzelunternehmen) erheblichen Einfluss auf Steuerlast und Haftung hat. Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Steuern bei Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen.

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Über den Autor

Foto von Stefan Köhn
Stefan Köhn · Geschäftsführer · LinkedIn

Stefan Köhn ist Geschäftsführer der FlächenMakler GmbH. Er verantwortet die Vermittlung zwischen Flächeneigentümern und Projektentwicklern für Photovoltaik- und Windkraftprojekte.

Veröffentlicht am 03. September 2023 · Zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2026

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