Die Rolle von Gemeinden beim Ausbau von Photovoltaik

Gemeinde mit Solarpark und Photovoltaikanlage zur kommunalen Energiewende
Das Wichtigste in Kürze

Gemeinden haben bei der Genehmigung von Solarparks die volle Planungshoheit (anders als bei Windkraft, wo gebietsweise das jeweilige Bundesland vorrangig steuert). Sie profitieren wirtschaftlich gleich doppelt: durch eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro kWh nach § 6 EEG und durch die Gewerbesteuer-Zerlegung, die seit 2021 zu 90 Prozent nach installierter Leistung an die Standortgemeinde fließt. Bei einer 150-MW-Anlage sind das rund 285.000 Euro Zusatzeinnahmen pro Jahr — zusätzlich zur Gewerbesteuer.

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Der Ausbau erneuerbarer Energien ist in Deutschland ein zentrales Thema, und Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Projektierung von Solarparks. Im Gegensatz zur Windkraft liegt die Planungshoheit der Flächennutzung bei Solarparks in den Händen der Kommunen. Dies macht es unerlässlich, dass Solarparks nicht nur ökologisch und ökonomisch, sondern auch gemeindeverträglich geplant werden.

Vorteile für Gemeinden

Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung, sich für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, ohne die Interessen der Bürger und die lokale Landschaft zu vernachlässigen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern nicht nur ein nationales, sondern auch ein regionales Ziel ist, das bis 2030 erreicht werden soll.

Als unabhängiger Vermittler zwischen Flächeneigentümern und Projektentwicklern sehen wir in der Vermittlungspraxis: Die Gemeinde wird in den meisten Projekten erst spät zum Thema — dann aber maßgeblich. Ohne Unterstützung des Gemeinderats scheitert ein Projekt, auch wenn die Fläche technisch und rechtlich geeignet ist.

Ein zusätzlicher Anreiz für die Gemeinden liegt in den regionalen Ausbauzielen. Im Bereich der Windkraft gibt das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes klare Vorgaben bis 2032, die etwa 2 Prozent der deutschen Landesfläche für Windparks vorsehen. Im Bereich der Photovoltaik variieren die Ziele je nach Bundesland, liegen jedoch im Schnitt bei etwa 1,5 Prozent der Landesfläche.

Finanzielle Anreize können die Entscheidung der Gemeinden für Photovoltaik-Projekte weiter stärken und gleichzeitig die teils angespannte Haushaltslage entschärfen. Durch die Gewerbesteuer und die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro KW eingespeistem Strom (§ 6 Abs. 2 EEG 2023) haben Gemeinden die Chance, nicht nur zur Energiewende beizutragen, sondern auch finanzielle Mittel für lokale Entwicklungsprojekte zu generieren.

Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Energieunternehmen, Projektentwicklern und einer transparenten Kommunikation mit den Bürgern können Gemeinden eine Vorreiterrolle beim nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien einnehmen.

Einfluss der Gemeinden auf die Planung

Gemeinden in Deutschland haben einen erheblichen Einfluss auf die Planung von Photovoltaikanlagen:

  1. Flächennutzungsplanung: Die Planungshoheit über die Flächennutzung liegt in den Händen der Gemeinden. Sie legen fest, welche Gebiete für welche Zwecke genutzt werden können, einschließlich der Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen.

  2. Genehmigungsverfahren: Photovoltaikanlagen unterliegen Genehmigungsverfahren, die von den Gemeinden in enger Abstimmung mit den lokalen Bau- und Umweltbehörden durchgeführt werden.

  3. Bürgerbeteiligung: Gemeinden können Bürgerbeteiligungsmodelle fördern oder vorschreiben, um die lokale Bevölkerung in den Planungsprozess einzubeziehen.

  4. Kommunale Energiekonzepte: Viele Gemeinden entwickeln eigene Energiekonzepte, in denen sie ihre Ziele und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien festlegen.

  5. Finanzielle Anreize: Durch kommunale Instrumente wie Steuererleichterungen oder Beteiligungsmodelle können Gemeinden Investitionen in lokale Photovoltaikanlagen fördern.

  6. Beratung und Information: Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen und Beratung für Bürger und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen planen.

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Einnahmen für die Gemeinde

Gemeindebeteiligung nach §6 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Der Paragraph 6 des EEG spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Beteiligung von Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien. Gemäß diesem Paragraphen haben Kommunen die Möglichkeit, eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom aus Freiflächenanlagen zu erhalten.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Potenzial: Angenommen, eine Kommune mit einer Größe von 10.000 Hektar soll etwa 1,5% der Landesfläche für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen, was 150 Hektar entspricht. Unter optimalen Bedingungen könnte eine 150 Megawatt Anlage auf dieser Fläche betrieben werden, die etwa 142.500 Megawattstunden Strom pro Jahr produziert. Bei einer Vergütung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde ergäbe dies jährliche Zusatzeinnahmen von beeindruckenden 285.000 Euro für die betroffene Gemeinde.

Gut zu wissen

Gemeinden können gemäß § 6 EEG eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro kWh eingespeistem Strom erhalten. Bei einer 150-MW-Anlage auf 150 Hektar entspricht das jährlichen Zusatzeinnahmen von rund 285.000 Euro -- zusätzlich zur Gewerbesteuer.

Gewerbesteuer

Grundsatz: Zerlegung nach Arbeitslöhnen

Für Unternehmen mit Betriebsstätten in verschiedenen Kommunen wird der Gewerbesteuermessbetrag grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne zerlegt (§ 29 GewStG).

Sonderregelung für Solar- und Windenergieanlagen

Im Bereich der Strom- und Energieträgererzeugung aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie werden die Anlagen vor Ort in der Regel ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern betrieben. Um die Standortkommunen dennoch angemessen zu beteiligen, gilt seit dem 01.01.2021 ein spezieller Zerlegungsmaßstab: 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung zwischen Standort- und Sitzgemeinde.

Historie

Vor dem 01.01.2021 galt eine Zerlegung im Verhältnis 30 Prozent Arbeitslöhne zu 70 Prozent Sachanlagevermögen. Durch die jährlichen Abschreibungen sank der maßgebende Wert der Erzeugungsanlagen kontinuierlich — und damit schrumpften auch die Anteile der Standortgemeinde, obwohl die Erträge der Anlagen stiegen. Das Fondsstandortgesetz hat diesen Missstand mit der Neuregelung ab 2021 behoben.

Die aktuelle Regelung zielt darauf ab, Standortkommunen stärker an der Gewerbesteuer zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden zu erhöhen.

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Über den Autor

Foto von Stefan Köhn
Stefan Köhn · Geschäftsführer

Stefan Köhn ist Gründer und Geschäftsführer der FlächenMakler GmbH. Er berät Landwirte und Gewerbeeigentümer bei der Verpachtung von Acker-, Grün- und Dachflächen für Photovoltaik- und Windkraftprojekte.

Veröffentlicht am 08. Juli 2023 · Zuletzt aktualisiert am 25. April 2026

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