Die Nutzung von Photovoltaikanlagen (Solarparks) entlang von Autobahnen und Bahnstrecken hat in Deutschland in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dieser Artikel bietet Flächenbesitzern einen Überblick über die neuen Möglichkeiten zur Installation von Photovoltaikanlagen entlang dieser Verkehrswege und zeigt auf, wie sie von den aktuellen rechtlichen Änderungen und Privilegierungen profitieren können.
Aktuell sind solche Flächen für Photovoltaik-Projektentwickler sehr interessant, da durch das vereinfachte Verfahren komplizierte Antragsstellungen entfallen. Für passende Flächen werden aktuell hohe Pachtpreise gezahlt.
Als unabhängiger Vermittler zwischen Flächeneigentümern und Projektentwicklern beobachten wir: Flächen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken zählen zu den gefragtesten überhaupt. Die Privilegierung verkürzt das Genehmigungsverfahren deutlich und macht solche Standorte besonders planbar.
Liegt Ihre Fläche im 200- oder 500-Meter-Korridor? Berechnen Sie in 3 Minuten kostenlos, welcher Pachtpreis möglich ist. Privilegierte Flächen erzielen oft Spitzenwerte.
Großes Potential für Photovoltaik an Autobahnen und Bahnstrecken
5% der Gesamtfläche Deutschlands wird für Mobilitätszwecke beansprucht, wobei die Hälfte davon auf Straßen und Autobahnen entfällt. Die circa 13.200 Kilometer Autobahnen in Deutschland erstrecken sich über eine Fläche von knapp 340 Quadratkilometern. Würde die Fläche links und rechts der Autobahn in einem Korridor von 200 Metern mittels Photovoltaik projektiert, könnte ein Solarpark entstehen, der die Ausdehnung der Stadt Bremen erreicht.
Allerdings müssten dabei zahlreiche Autobahnkilometer abgezogen werden, die sich für die Nutzung von Photovoltaik als ungeeignet erweisen. Unter Berücksichtigung der technologisch sinnvoll nutzbaren Flächen ergibt sich in Deutschland ein Potenzial von mindestens 72 Gigawatt installierter Leistung.
Dies entspricht der derzeitigen Gesamtkapazität an Photovoltaikanlagen in ganz Deutschland und etwa einem Achtel der erforderlichen Solarstromleistung bis 2045. Dies stellt eine bedeutende Chance für den Mobilitätssektor dar, um einen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität zu leisten, der bisher jedoch nur wenig Beachtung gefunden hat.
Privilegierung von Solarparks (PV) an Autobahnen und Bahnstrecken
Die Bundesregierung hat im Januar 2023 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneuert, um den Ausbau erneuerbarer Energien stärker zu fördern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Nutzung von Randstreifen entlang von Autobahnen. Gemäß den neuen Vorschriften (§9 Abs. 2c Bundesfernstraßengesetz) kann das Fernstraßen-Bundesamt nun das bisherige Verbot, diese Randstreifen innerhalb eines Abstands von 40 Metern zur Autobahn zu bebauen, mit Ausnahmegenehmigungen aufheben.
Außerdem wurden Flächen innerhalb eines Abstands von 200 Metern zur Autobahn und mehrgleisigen Bahnstrecken laut § 2 EEG als privilegierte Flächen für den Bau von Photovoltaikanlagen erklärt. Dies bedeutet, dass kein aufwändiges Bebauungsplanverfahren mehr erforderlich ist, sondern nur noch ein Bauantrag gestellt werden muss. Diese Änderungen sollen den Bau beschleunigen und die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung entfällt.
PV-Freiflächenanlagen entlang von Gleisen und Autobahnen in einem 500 Meter Korridor sind mit EEG Vergütung förderfähig.
In der Begründung des Gesetzes zur Privilegierung wird darauf hingewiesen, dass die Bereiche entlang von Autobahnen und Bahnstrecken bereits durch optische und akustische Belastungen geprägt sind. Daher soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen in diesen Bereichen ohne die Notwendigkeit eines Planverfahrens ermöglicht werden.
Vorteile der Nutzung von Flächen für PV entlang von Autobahnen und Bahnstrecken
Warum sollten Flächenbesitzer erwägen, ihre Freiflächen für Photovoltaikanlagen (Solarparks) zu vermieten?
Der wichtigste Punkt ist wirtschaftlich: Die Vermietung schafft eine zusätzliche, planbare Einnahmequelle, und Anlagen im 500-Meter-Korridor erhalten 20 Jahre lang die EEG-Vergütung. Hinzu kommt die deutlich vereinfachte Genehmigung im 200-Meter-Korridor, die Zeit und Aufwand spart. Und schließlich leisten Sie als Flächeneigentümer einen direkten Beitrag zur Energiewende: Photovoltaikanlagen erzeugen sauberen Strom aus Sonnenlicht und reduzieren CO₂-Emissionen.
Der Weg zur Umsetzung eines Solarparks an Autobahnen und Bahnstrecken
Wenn Sie als Flächenbesitzer daran interessiert sind, Ihre Freifläche entlang von Autobahnen oder mehrgleisigen Bahnstrecken für Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen, sind drei Schritte sinnvoll.
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Fernstraßen-Bundesamt auf, um die Anforderungen und das Genehmigungsverfahren für Flächen entlang von Autobahnen zu klären. Klären Sie dann die standortspezifischen Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen, die je nach Lage variieren. Die operative Umsetzung läuft anschließend in der Regel über einen Projektentwickler, der Planung, Bau und Betrieb der Anlage übernimmt; Flächeneigentümer erhalten dafür eine langfristige Pachtzahlung.
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