Wenn Sie in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, werden Sie sich sicher schon einmal Gedanken darüber gemacht haben, wieviel Rendite sich bei welcher Laufzeit erwirtschaften lässt. Wir haben Ihnen in diesem Artikel einen hilfreichen Renditerechner für Photovoltaik bereitgestellt.

Was ist Ihre Freifläche wert?

Sie möchten wissen, wie hoch der Pachtpreis für Ihr Ackerland oder Grünland ist? Unser Pachtrechner berechnet einen möglichen Pachtpreis für Ihre landwirtschaftliche Fläche.

Pachtpreis berechnen

Eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Freifläche

Unser Rechner ermöglicht es Ihnen, präzise und benutzerfreundlich alle relevanten Aspekte einer Photovoltaik-Anlage zu kalkulieren. Hier sind die entscheidenden Punkte, die unser Rechner abdeckt:

1. Kosten der Anlage

Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie eine genaue Schätzung der Gesamtkosten Ihrer Photovoltaik-Anlage. Dies umfasst nicht nur die Anschaffung der notwendigen Ausrüstung, sondern auch Installations- und Genehmigungskosten.

2. Spitzenleistung (kWp)

Erfahren Sie, wie viel Energie Ihre Anlage bei optimalen Bedingungen erzeugen kann. Diese Spitzenleistung ist entscheidend für die Abschätzung des Potenzials Ihrer Photovoltaik-Anlage.

3. Jährlicher Stromertrag (kWh)

Der Rechner gibt Ihnen eine realistische Vorstellung davon, wie viel Strom Ihre Anlage jährlich erzeugen kann. Diese Zahl ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Ihre Energiekosten zu senken.

4. Jährliche Betriebskosten der Anlage

Neben den Anschaffungskosten berücksichtigt der Rechner auch die laufenden Betriebskosten Ihrer Anlage. So haben Sie eine umfassende Vorstellung von den finanziellen Aufwendungen im Laufe der Zeit.

5. Dauer der Amortisation in Jahren

Die Amortisationsdauer ist ein entscheidendes Maß dafür, wie schnell sich Ihre Investition bezahlt macht. Unser Rechner zeigt Ihnen, in welchem Zeitraum Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage Gewinne erzielen können.

Die entscheidenden Variablen

Um den Rechner zu nutzen, benötigen Sie lediglich drei grundlegende Informationen:

  1. Größe der Freifläche: Geben Sie die Quadratmeter Ihrer Freifläche ein, und der Rechner passt die Berechnungen entsprechend an.
  2. Bundesland der Freifläche: Die Sonneneinstrahlung variiert je nach geografischer Lage. Unser Rechner berücksichtigt diese Unterschiede, um Ihnen präzise Ergebnisse zu liefern.
  3. Finanzierungsart: Wählen Sie die Finanzierungsart, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Rechner berücksichtigt verschiedene Modelle, um Ihnen eine maßgeschneiderte Analyse zu bieten.

Fazit

Die Nutzung erneuerbarer Energien war noch nie so einfach und rentabel wie heute. Mit unserem „Freiflächen-Photovoltaik Rechner“ geben wir Ihnen das Werkzeug an die Hand, um fundierte Entscheidungen über die Implementierung einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrer Freifläche zu treffen.

Machen Sie den ersten Schritt zur nachhaltigen Energieerzeugung und profitieren Sie von den vielfältigen Vorteilen der Photovoltaik. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Sonnenrendite zu maximieren und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Starten Sie noch heute in eine grünere Zukunft!

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Anreize für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, indem es feste Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom garantiert. Diese Vergütungen sind höher als die Marktpreise für Strom, um die Anfangsinvestitionen in die erneuerbaren Energien zu subventionieren und die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu erhöhen.

Das EEG hat entscheidend dazu beigetragen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu beschleunigen. Es hat auch dazu beigetragen, die Kosten für erneuerbare Energien zu senken und so die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Brennstoffen zu erhöhen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das EEG immer wieder angepasst wurde und in Zukunft sicherlich noch weitere Anpassungen erfolgen werden, um die Energiewende in Deutschland und Europa voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen.

Was ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das EEG ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das sich mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien beschäftigt. Dazu gehören unter anderem Zellen für erneuerbare Energien, Photovoltaik, Energie aus Wasserkraft und Biomasse. Im Gesetz sind konkrete Ziele formuliert, die in den nächsten Jahren erreicht werden sollen.

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es Paragraphen, die spezielle Förderungen formulieren. Das EEG wurde 2000 in Kraft gesetzt und wurde im Laufe der Jahre angepasst und ergänzt. Die Ziele des EEG wurden mit der novellierten Fassung EEG 2023 angepasst, um den Anteil von erneuerbaren Energien im Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80% zu steigern. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei ca. 41%.

Um das Ziel zu erreichen, gibt es Zwischenziele, die in jährlichen Abständen die Menge an Strom angeben, die aus erneuerbaren Energien erzeugt werden soll. Die Fördermaßnahmen im EEG umfassen im Groben drei Möglichkeiten, die im Gesetz festgehalten sind. Die erste ist die Einspeisevergütung, von der PV-Anlagenbesitzer profitieren können, die ihren Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Für den eingespeisten Strom wird dann für eine Laufzeit von 20 Jahren ein Betrag festgelegt. Eine andere Möglichkeit ist der Mietstromzuschlag, bei dem es um eine Anlage geht, die eine gewisse Menge an Strom erzeugt und diesen direkt an einen Mieter oder Eigentümer verkauft. Hierbei kann ein Zuschlag auf den im Vergleich höheren Strompreis am Ort der Anlage gezahlt werden.

Die dritte Möglichkeit sind Ausschreibungen, die seit 2015 für alle Technologien gelten. Dabei können sich Investoren auf einen bestimmten Strombedarf bewerben, welcher dann für einen bestimmten Zeitraum von 20 Jahren bezahlt wird. Hierbei zählt derjenige, der die geringsten Kosten hat und somit am wirtschaftlichsten ist. Die Höhe der Einspeisevergütung ist bei Ausschreibungen nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus dem Gebot des günstigsten Anbieters.

Es gibt noch weitere Regelungen, die im EEG festgelegt sind, wie zum Beispiel die Pflicht zur Direktvermarktung, bei der größere Anlagen ihren Strom selbst verkaufen müssen und nicht mehr in das öffentliche Netz einspeisen dürfen, sowie Vorgaben zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen an die Anlagen, um die Förderung zu erhalten.

Das EEG hat dazu beigetragen, dass der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Es ist jedoch auch umstritten, da die Förderung über die Einspeisevergütung zu einer starken Belastung der Verbraucher geführt hat. Dennoch ist das EEG ein wichtiger Bestandteil der Energiewende in Deutschland und hat auch international als Vorbild gedient.

Neuregelungen EEG 2023

Das Osterpaket, ein umfangreiches Gesetzespaket für erneuerbare Energien im Strombereich, wurde am 28. Juli 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ein Kernstück dieses Pakets ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2023), welches Änderungen und Neuregelungen für den Bereich erneuerbarer Energien enthält. Einige dieser Änderungen sollen bereits 2022 in Kraft treten. Im Bereich der Photovoltaik sind insbesondere höhere Vergütungssätze für Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlagen vorgesehen. Ab dem 29. Juli 2022 können Anlagenbetreiber, die ihre Anlage ab diesem Zeitpunkt in Betrieb nehmen, die neuen Staffel-Vergütungen in Anspruch nehmen.

Um einen vollständigen Überblick über das EEG 2023 zu erhalten, sind alle Gesetzesmaterialien auf der Internetseite der Clearingstelle EEG/KWKG einzusehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nur die Änderungen enthalten sind. Daher ist es zwingend erforderlich, parallel dazu die Regelungen im EEG 2021 zu prüfen, um ein Grundverständnis zu erlangen. Eine Synopse der Gesetzesmaterialien steht derzeit noch aus.

EEG Einspeisevergütung 2024

Die EEG Einspeisevergütung bezieht sich auf Staffelvergütungen, die abhängig von der Leistung berechnet werden. Abgezogen werden davon 0,4 Ct/kWh (gemäß § 53 EEG). Diese Vergütungen treten ab dem 29.7.2022 mit Inkrafttreten des EEG 2023 in Kraft und werden erst nach beihilferechtlicher Prüfung der EU ausgezahlt. Für Anlagen auf Freiflächen und Lärmschutzwällen wird eine Vergütung von 7 Ct/kWh gewährt (gemäß § 48 EEG 2023).

bis
10 kW
bis
40 kW
bis
100 kW
bis
300 kW
bis
400 kW
bis
750 kW
bis
1 MW
für Anlagen im Eigenverbrauch
bis 31.12.2022 8,6 Ct/kWh 7,5 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh
1.1.2023 – 31.1.2024 8,6 Ct/kWh 7,5 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh
für Anlagen in Volleinspeisung
bis 31.12.2022 13,4 Ct/kWh 11,3 Ct/kWh 11,3 Ct/kWh 9,4 Ct/kWh
1.1.2023 – 31.1.2024 13,4 Ct/kWh 11,3 Ct/kWh 11.3 Ct/kWh 9,4 Ct/kWh 9,4 Ct/kWh 8,1 Ct/kWh 8,1 Ct/kWh
anteil-erneuerbare-energien-eu

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Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen. Dies ist Teil der sogenannten „20-20-20-Ziele“, die auch eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 % und eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % umfassen.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die EU verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Förderung von Solar- und Windenergie, die Entwicklung von Wasser- und Biomassekraftwerken sowie die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungstechnologien. Es gibt auch eine Reihe von Gesetzen und Regelungen, die Unternehmen dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Der EU-2030-Klima- und Energierahmen baut auf den bestehenden Zielen des 2020-Rahmens auf. Der EU-2030-Rahmen setzt sich nun das Ziel, diese Bemühungen bis 2030 weiter fortzusetzen und die Ziele in Bezug auf Treibhausgasreduktionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erhöhen. Hauptelemente der Beschlüsse sind:

  • ein verbindliches Ziel für EU-interne Minderungen von Treibhausgasemissionen von mindestens 40 % gegenüber 1990,
  • ein verbindliches EU-Ziel für einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 %,
  • ein indikatives Energieeffizienzziel in Höhe von mindestens 27 % Energieeinsparungen bis 2030.

Was sind die Klimaziele der EU?

Im Jahr 2002 hatte sich die Europäische Union (damals noch als „Europäische Gemeinschaft“ bestehend aus 15 Mitgliedstaaten) im Rahmen der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Durchschnitt für den Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber dem Basisjahr (meist 1990) um 8% zu reduzieren. Dazu gehörten die Gase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoff (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode (2013 bis 2020) des Kyoto-Protokolls haben sich die EU und ihre damals 28 Mitgliedstaaten zu einer Reduzierung von sieben wichtigen Treibhausgasen um 20% verpflichtet, dazu kam das Gas Stickstofftrifluorid (NF3).

Zusätzlich hat sich die EU im Rahmen des Klima- und Energiepakets weitere Ziele bis 2020 gesetzt, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber 1990 und eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien auf 20% des Gesamtendenergieverbrauchs.

Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben und strebt nun netto-Null Treibhausgasemissionen und anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40% auf 55% Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Es ist geplant, die bestehenden Energieziele ebenfalls zu erhöhen, wie die Erhöhung des Ziel für die Nutzung erneuerbarer Energien von 30% auf 40% des Gesamtendenergieverbrauchs und die Erhöhung des Ziel für die Energieeffizienz von 32,5% auf 39%. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU ist verfügbar.

Ergebnisse der Ziele bis 2020

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Erneuerbare Energien in der EU

Bis zum Jahr 2020 haben sich die EU-Kommission und ihre Mitgliedstaaten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gesetzt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich dafür individuelle Ziele gesteckt. Laut den aktuellsten Eurostat-Daten, die sich auf das Jahr 2020 beziehen, haben aber nur die wenigsten Länder ihr Klima-Ziel erreicht.

Schweden und Finnland haben ihre Ziele bereits übertroffen und liegen mit einem Anteil von 54,5% und 41% an der Spitze des EU-Rankings. Andere Länder wie Frankreich und die Niederlande hängen trotz niedrig gesteckter Ziele weit hinterher. Deutschland liegt mit einem Anteil von 15,5% erneuerbarer Energien unter dem EU-Durchschnitt. Österreich hat jedoch eine starke Leistung gezeigt, indem es 2017 bereits 32,6% der Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen hat.

Es war jedoch schon früh zu erwarten, dass einige Länder Schwierigkeiten haben werden, ihre Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2020 zu erreichen.

Status Quo zur Nutzung erneuerbarer Energien in der EU

Der EU-2030-Klima- und Energierahmen wird auch über das Jahr 2020 hinaus von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfolgt werden. Das bedeutet, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten weiterhin bestrebt sein werden, ihre Ziele in Bezug auf Treibhausgasreduktionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erreichen und zu übertreffen. Dieser Rahmen dient als Leitplan für die EU und ihre Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung nachhaltiger und sauberer Energiepolitiken und trägt zur Erreichung der langfristigen Klimaziele der EU bei.

Zur Veranschaulichung des aktuellen Status quo der einzelnen Mitgliedsstaaten dient diese interaktive Grafik:

 

2004 2010 2020 2021
EU27 9,6% 14,4% 22,0% 21,8%
Belgium 1,9% 6,0% 13,0% 13,0%
Bulgaria 9,2% 13,9% 23,3% 17,0%
Czechia 6,8% 10,5% 17,3% 17,7%
Denmark 14,8% 21,9% 31,7% 34,7%
Germany 6,2% 11,7% 19,1% 19,2%
Estonia 18,4% 24,6% 30,1% 37,6%
Ireland 2,4% 5,8% 16,2% 12,5%
Greece 7,2% 10,1% 21,7% 21,9%
Spain 8,3% 13,8% 21,2% 20,7%
France 9,3% 12,7% 19,1% 19,3%
Croatia 23,4% 25,1% 31,0% 31,3%
Italy 6,3% 13,0% 20,4% 19,0%
Cyprus 3,1% 6,2% 16,9% 18,4%
Latvia 32,8% 30,4% 42,1% 42,1%
Lithuania 17,2% 19,6% 26,8% 28,2%
Luxembourg 0,9% 2,9% 11,7% 11,7%
Hungary 4,4% 12,7% 13,9% 14,1%
Malta 0,1% 1,0% 10,7% 12,2%
Netherlands 2,0% 3,9% 14,0% 12,3%
Austria 22,6% 31,2% 36,5% 36,4%
Poland 6,9% 9,3% 16,1% 15,6%
Portugal 19,2% 24,1% 34,0% 34,0%
Romania 16,8% 22,8% 24,5% 23,6%
Slovenia 18,4% 21,1% 25,0% 25,0%
Slovakia 6,4% 9,1% 17,3% 17,4%
Finland 29,2% 32,2% 43,9% 43,1%
Sweden 38,4% 46,1% 60,1% 62,6%
Iceland 58,9% 70,9% 83,7% 85,8%
Norway 58,4% 61,9% 77,4% 74,1%
Montenegro :% 40,6% 43,8% 39,9%
Serbia 12,7% 19,8% 26,3% 25,3%
Albania 29,6% 31,9% 45,0% 41,4%
North Macedonia 15,7% 16,5% 19,2% 17,3%
Kosovo* 20,5% 18,2% 24,4% 22,4%
Moldova 7,4% 21,4% 25,1% 22,3%
Georgia : : : 19,0%

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Sie wollen eine Dachfläche oder eine Grundstücksfläche ausmessen oder die Entfernung zwischen zwei Punkten? Dabei kann Ihnen eine versteckte Funktion in Google Maps helfen. Eine Fläche in Google Maps zu berechnen ist recht einfach. Wir geben Ihnen in diesem Artikel eine Schritt-für-Schritt Anleitung.

Sollten Sie als Gewerbebetrieb Ihre Fläche vermessen wollen, weil Sie mit dem Gedanken spielen, diese für erneuerbare Energien zu verpachten, dann nutzen Sie unseren kostenfreien Pachtrechner.

Schritt 1: Fläche suchen

Zunächst gehen Sie bitte auf https://www.google.com/maps und suchen dort nach dem Standort Ihrer Fläche. Während Sie tippen erhalten Sie Vorschläge der Orte, die zu Ihrer Eingabe passen. Sie können sich dort den passenden Ort auswählen.

Suchen Sie den Ort mit dem Suchfeld

Schritt 2: Kartenausschnitt anpassen

Schieben Sie die Karte so, dass Sie die Fläche voll in dem Kartenausschnitt sehen können.

Schritt 3: Größenmessung auswählen

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine der Ecken Ihrer Fläche in der Karte und wählen Sie aus der dann erscheinenden Auswahl „Entfernung messen“ aus.

Klicken Sie „Entfernung messen“

Schritt 4: Flächenumriss markieren

Nun haben Sie die Möglichkeit über diverse Punkte die Grenzen Ihrer Fläche zu markieren. Nach Klick auf eine der Ecken erhalten Sie eine Linie der Strecke des zuvor ausgewählten Punktes. An dieser Linie wird die jeweilige Entfernung zu dem zuvor gesetzten Punkt angegeben.

Klicken Sie auf alle Ecken der Fläche

Schritt 5: Flächengröße erhalten

Im unteren Bereich der Karte erscheint ein kleinen Popup, welches Ihnen zunächst die Entfernung aller Punkte darstellt.

Sobald Sie die komplette Fläche in der Karte markiert haben (der letzte gesetzte Punkt muss die Fläche abschließen) wird Ihnen in dem Popup die Größe der gemessenen Fläche (Gesamtfläche) anzeigt.

Markieren Sie die Ecken der Fläche

Leider ist es nicht möglich diese gezeichnete Fläche über einen Link zu teilen. Um diese Fläche mit anderen zu teilen, können Sie entweder einen Screenshot anfertigen oder die gemessene Fläche drucken.

Dafür klicken sie mit erneuten Rechtsklick auf die Karte und können in der erscheinenden Auswahl auf „Drucken“ klicken. Anschließend erhalten Sie die Möglichkeit eine Notiz zu hinterlegen. Hier empfiehlt es sich die „Gesamtfläche“ und die „Entfernung gesamt“ zu notieren, da die beim Druck ausgeblendet wird.

Mit Klick auf „Drucken“ erhalten Sie die normalen Druckeinstellungen. Ggf. ist es Ihnen möglich die Datei „Als PDF“ zu drucken.

Wir hoffen, dass diese Anleitung Ihnen dabei helfen konnte, die Größe Ihrer Fläche zu ermitteln.

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