Land verpachten für einen Solarpark: Welche Flächen eignen sich?

Solarpark auf einer Freifläche zur Verpachtung von Land für Photovoltaik
Das Wichtigste in Kürze

Land lässt sich für einen Solarpark verpachten, wenn die Fläche EEG-förderfähig ist — also entweder benachteiligte Bodenqualität, Konversionsflächenstatus oder Lage im 500-Meter-Korridor neben Autobahn oder Bahnstrecke aufweist. Investoren bevorzugen Flächen ab 5 Hektar mit Nähe zum Netzanschluss. Pachtverträge laufen typischerweise 20 bis 30 Jahre mit Verlängerungsoptionen auf bis zu 40 Jahre — die Pacht liegt rund zehnmal über der einer landwirtschaftlichen Nutzung.

Im Bereich der erneuerbaren Energien tut sich in den letzten Jahren sehr viel. Der Ausbau von Photovoltaik erreicht wieder Höchststände und sorgt für fallende Energiepreise. Kein Wunder, dass immer mehr Eigentümer von Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) mit dem Gedanken spielen, einen Teil ihrer Flächen für einen Solarpark zu verpachten.

Die Verpachtung für Photovoltaik verspricht lange Pachtlaufzeiten von 30-40 Jahren sowie ein 10-faches der üblichen Pachtpreise für eine landwirtschaftliche Nutzung. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Flächen sich besonders für Photovoltaik eignen und welche Pachtpreise erzielt werden können.

Als unabhängiger Vermittler zwischen Flächeneigentümern und Projektentwicklern hat FlächenMakler bisher über 1.000 Hektar vermittelt. Die folgenden Einschätzungen stammen aus dieser Vermittlungspraxis.

Aus unserer Vermittlungspraxis

Die häufigsten Ausschlusskriterien bei eingehenden Flächenanfragen: Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete (führen sofort zum Ausschluss) und die Kombination aus kleiner Fläche und großer Entfernung zum Netz. Das Netz selbst ist aktuell der größte Engpass: Die deutschen Netze sind vielerorts überlastet, Netzanfragen dauern lange und Zusagen kommen häufig nur bedingt oder gar nicht.

Sie haben Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) und spielen mit dem Gedanken, dieses für einen Solarpark zu verpachten? Dann berechnen Sie sich jetzt ganz einfach Ihren individuellen Pachtpreis:

Pachtrechner starten

Welche Flächen eignen sich für eine Verpachtung?

Grundsätzlich ist jede Fläche für Photovoltaik geeignet, sofern Sie nicht in einem Schutzgebiet wie bspw. einem Naturschutzgebiet nach Natura 2000, einem Landschaftsschutzgebiet oder Vogelschutzgebiet liegt. Auch Moorflächen und Überflutungsgebiete sind für eine Projektierung mit Photovoltaik ungeeignet.

Der Gesetzgeber sowie die Gemeinden und Kommunen ziehen jedoch Flächen für einen Solarpark vor, die benachteiligt und sozialverträglich sind.

Kriterienkatalog der Gemeinden

Die Steuerung, welche Flächen für Photovoltaik zugelassen werden liegt in kommunaler Hand. Die Gemeinden sind angehalten eine Flächenplanung für Ihr Einzugsgebiet zu erstellen und darin 3% der Fläche für Photovoltaik zur Verfügung zu stellen. Erfahrungsgemäß sind folgende Punkte entscheidende Kriterien für die Bewilligung eines Solarparks in der Gemeinde:

  • Solarpark fügt sich störfrei in die Landschaft ein
  • Solarpark ist nicht zu groß
  • Anlagenbetreiber führt den rechtlich möglichen Betrag von maximal 0,2 Cent je kWh an die Gemeinde ab
  • es handelt sich bei der Anlage um eine Agri-PV Anlage
  • das Land hat eine sehr niedrige Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)

Allerdings lässt sich dieser Kriterienkatalog nicht pauschal auf alle Gemeinden anwenden. Einige Gemeinden verstehen die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieversorgung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile ihrer klammen Haushaltskassen und sind positiver eingestellt als andere Gemeinden.

Privilegierte Flächen

Es gibt jedoch Flächen, die nicht in die Entscheidungshoheit einer Gemeinde fallen. Die sogenannten privilegierten Flächen sind Flächen, bei denen laut § 35 Abs. 1 BauGB kein Bebauungsplan erforderlich ist:

  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben Autobahnen
  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben mehrgleisigen Bahnstrecken
  • Bereits versiegelte Flächen (Konversionsflächen)
  • Agri-PV auf maximal 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang
Privilegierte Flächen für Solarparks: Autobahn- und Bahnkorridore (200 m), Konversionsflächen und Agri-PV auf bis zu 2,5 Hektar – ohne Bebauungsplan nutzbar.
Vier Flächentypen gelten nach § 35 Abs. 1 BauGB als privilegiert und benötigen keinen Bebauungsplan – ein Vorteil, der den Genehmigungsprozess deutlich beschleunigt.

Gut zu wissen

Privilegierte Flächen (z. B. im 200-Meter-Korridor neben Autobahnen oder Bahnstrecken) benötigen gemäß § 35 Abs. 1 BauGB keinen Bebauungsplan -- das beschleunigt den Genehmigungsprozess erheblich und macht die Fläche besonders attraktiv für Investoren.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Förderkatalog des Erneuerbares-Energien-Gesetz gibt einen sehr guten Überblick welche Anforderungen der Gesetzgeber an Land zur Verpachtung für einen Solarpark präferiert. Die EEG-Förderung hat folgende Anforderungen an Land für Photovoltaik:

  • benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)
  • bereits verdichtete Flächen (z.B. Parkplätze, Industriegebiete, Kies- oder Sandgruben und sonstige Konversionsflächen)
  • Flächen in einem Korridor von 500 Metern angrenzend an Autobahnen und mehrgleisige Bahnstrecken
  • Flächen projektiert mit Agri-PV-Anlagen

Kurz zusammengefasst

  • Allgemeine Eignung: Grundsätzlich eignen sich alle Flächen für Photovoltaik, außer Schutzgebiete sowie Moor- und Überflutungsflächen.
  • Kriterien der Gemeinden: Gemeinden entscheiden über die Zulassung von Solarparks und bevorzugen benachteiligte Flächen, kleine Anlagen und Agri-PV-Projekte.
  • Privilegierte Flächen: Bestimmte Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken oder bereits versiegelte Flächen können ohne Zustimmung der Gemeinde für Photovoltaik genutzt werden.
  • Förderkriterien (EEG): Für eine EEG-Förderung kommen benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität, verdichtete Flächen und Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken in Frage.
  • Schutz landwirtschaftlicher Flächen: Der Gesetzgeber und die Kommunen vermeiden die Nutzung von fruchtbarem Ackerland für Photovoltaikanlagen.

Sollten Sie eine Fläche haben, die diesen Kriterien entspricht, dann berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihren individuellen Pachtpreis:

Pachtrechner starten

Wie hoch ist der Pachtpreis für Solarparks?

Der Pachtpreis für die Verpachtung von Land für Solarparks ist um ein 10-faches höher als die herkömmliche Verpachtung für eine landwirtschaftliche Nutzung. Pachtpreise von 3.000 -- 4.000 Euro pro Hektar Land und Jahr sind üblich.

Allerdings variiert der Pachtpreis stark in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Pachtfläche. Entscheidende Kriterien für einen hohen Pachtpreis sind:

  • Geringe Entfernung zum nächsten Netzeinspeisepunkt (Umspannwerk oder Trafostation)
  • Förderfähigkeit im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Große nutzbare Flächen
  • Frei von Altlasten
  • Keine Schutzgebiete

Flächen mit einem idealen Profil können sogar bis zu 5.000 Euro pro Hektar (ha) und Jahr erwirtschaften.

Wie lang laufen die Pachtverträge?

Photovoltaikanlagen können wartungsarm über einen Zeitraum von 40 Jahren und mehr nachhaltig Strom produzieren. Anlagenbetreiber sind daher bestrebt, möglichst langlaufende Pachtverträge zu verhandeln. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit ohne gesetzliches Kündigungsrecht liegt bei 30 Jahren — gemäß § 544 BGB in Verbindung mit § 581 Abs. 2 BGB kann jede Vertragspartei einen längeren Pachtvertrag nach 30 Jahren außerordentlich kündigen.

Typischerweise werden Solarpark-Pachtverträge daher über eine Erstlaufzeit von 20 bis 30 Jahren mit Verlängerungsoptionen um jeweils 5 oder 10 Jahre auf bis zu 40 Jahre und mehr geschlossen — passend zur technischen Lebensdauer einer PV-Anlage.

Pachtrechner

Was ist Ihre Fläche wert?

Möchten Sie wissen, welche Pachteinnahmen Ihre Fläche erzielen kann? Nutzen Sie unseren kostenlosen Pachtrechner und erhalten Sie in nur 3 Minuten eine erste Einschätzung.

Pachtrechner starten

Über den Autor

Foto von Stefan Köhn
Stefan Köhn · Geschäftsführer

Stefan Köhn ist Gründer und Geschäftsführer der FlächenMakler GmbH. Er berät Landwirte und Gewerbeeigentümer bei der Verpachtung von Acker-, Grün- und Dachflächen für Photovoltaik- und Windkraftprojekte.

Veröffentlicht am 30. Mai 2023 · Zuletzt aktualisiert am 25. April 2026

Weitere Beiträge

Was ist Ihre Dach- oder Freifläche wert?

In nur wenigen Schritten erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Pachtpreises.