Ausbauziele Erneuerbare Energien Deutschland: Wo wir stehen (2026)

Deutsche Landschaft mit Windkraftanlagen, Solarpark und Batteriegroßspeicher im goldenen Abendlicht

Wo steht Deutschland beim Ausbau der erneuerbaren Energien — und wohin müssen wir bis 2030, 2035 und 2045? Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die gesetzlichen Ausbauziele für Photovoltaik, Wind und Batteriespeicher, vergleicht den aktuellen Stand mit dem Zielpfad und erklärt, wo die Ziele rechtlich verankert sind.

Das Wichtigste in Kürze

Bis 2030 muss Deutschland laut EEG 2023 § 4 auf 215 GW Photovoltaik, 115 GW Windkraft an Land und 30 GW Offshore-Windkraft kommen. Anfang 2026 stehen wir bei rund 117 GW PV (54 % des Ziels), 68 GW Onshore-Wind (59 %) und 9,6 GW Offshore (32 %). Der Anteil Erneuerbarer am Bruttostromverbrauch lag 2025 bei 55,1 % — bis 2030 sind 80 % gesetzlich vorgegeben. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.

Wo stehen wir aktuell? Fortschritt zum 2030-Ziel

Die folgende Übersicht zeigt, wie weit Deutschland Anfang 2026 auf dem Weg zu den gesetzlichen 2030-Zielen ist. Der Rückstand ist je Technologie unterschiedlich groß — bei Offshore-Wind besonders deutlich.

Technologie Stand Ende 2025 Ziel 2030 Lücke
Photovoltaik 117 GW 215 GW 98 GW
Wind onshore 68,1 GW 115 GW 46,9 GW
Wind offshore 9,6 GW 30 GW 20,4 GW
EE-Anteil Strom 55,1 % 80 % 24,9 Prozentpunkte

Quelle: Bundesnetzagentur (Pressemitteilung 08.01.2026), Umweltbundesamt / AGEE-Stat, BDEW. Werte für Ende 2025 vorläufig.

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Die Ausbauziele im Überblick

Die deutschen Ausbauziele für erneuerbare Energien sind in mehreren Gesetzen verankert. Die zentralen Zielwerte stammen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG), dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) und dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Übergeordnet gilt das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.

Ziel Wert Frist Rechtsgrundlage
Photovoltaik installiert 215 GW 2030 § 4 Nr. 3 EEG 2023
Wind an Land installiert 115 GW 2030 § 4 Nr. 1 EEG 2023
Wind auf See installiert 30 GW 2030 § 1 WindSeeG
Wind auf See installiert 40 GW 2035 § 1 WindSeeG
Wind auf See installiert 70 GW 2045 § 1 WindSeeG
Flächenausweisung Wind 1,4 % der Bundesfläche 31.12.2027 § 3 WindBG
Flächenausweisung Wind 2,0 % der Bundesfläche 31.12.2032 § 3 WindBG
EE-Anteil Bruttostromverbrauch 80 % 2030 § 1 Abs. 2 EEG 2023
Treibhausgasminderung -65 % vs. 1990 2030 § 3 KSG
Treibhausgasminderung -88 % vs. 1990 2040 § 3 KSG
Treibhausgasneutralität Netto-Null 2045 § 3 KSG

Wer ein gesetzliches Ausbauziel im Detail nachlesen will, findet den Volltext kostenlos bei gesetze-im-internet.de.

Historische Entwicklung: 2010 bis 2025

Wer den aktuellen Stand einordnen will, sollte den langen Anlauf verstehen. Die folgende Grafik zeigt die kumulierte installierte Leistung in Deutschland von 2010 bis Ende 2025.

Drei Phasen sind erkennbar:

  1. Solar-Boom 2010–2012 — getrieben von hohen EEG-Vergütungssätzen entstanden in nur drei Jahren rund 22 GW PV. Danach würgte die Politik den Zubau über mehrere Novellen ab.
  2. Wind-Hochphase 2014–2017 — der jährliche Onshore-Zubau lag bei 4–5 GW pro Jahr. Die Reform auf Ausschreibungen 2017 und Genehmigungsstaus brachen den Trend ein, 2019 wurde nicht einmal 1 GW zugebaut.
  3. Reboot ab 2023 — mit dem EEG 2023, dem Wind-an-Land-Gesetz und der EU-Notfallverordnung beschleunigte sich der PV-Zubau auf 15–17 GW pro Jahr und die Windenergie kommt seit 2024 spürbar zurück.

Anteil Erneuerbarer am Bruttostromverbrauch

Die zweite Story der vergangenen 15 Jahre ist der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch. 2010 lag er bei 17,2 %, 2023 erstmals über 50 %, 2025 bei 55,1 %.

Das gesetzliche Ziel von 80 % bis 2030 ist also rund 25 Prozentpunkte entfernt — bei aktuellem Tempo (im Schnitt rund 2 Prozentpunkte pro Jahr seit 2020) reicht das nicht aus. Beschleunigung beim Zubau ist nötig, vor allem bei Wind onshore und offshore.

Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt, BDEW. Werte 2024–2025 vorläufig.

Photovoltaik: Ziel 215 GW bis 2030

Was sagt das Gesetz?

Das EEG 2023 schreibt in § 4 einen verbindlichen Zubaupfad fest, der bis 2030 insgesamt 215 GW installierte PV-Leistung vorsieht — verteilt zur Hälfte auf Dach- und zur anderen Hälfte auf Freiflächenanlagen. Der jährliche Zielzubau steigt von 9 GW (2023) auf 22 GW ab 2026.

Wo stehen wir?

Ende 2025 waren laut Bundesnetzagentur rund 117 GW installiert, mit Stand April 2026 etwa 122 GW über knapp 6 Millionen Anlagen im Marktstammdatenregister. Der Brutto-Zubau lag 2024 bei 16–17 GW, 2025 bei 16,4 GW. Für 2026 prognostiziert die Bundesnetzagentur einen neuen Allzeitrekord von ~22,5 GW.

Solarpaket I: Was sich für Freiflächen geändert hat

Das Solarpaket I, in Kraft seit 16. Mai 2024, hat die Spielregeln für Freiflächen-Photovoltaik deutlich entschärft. Wichtigste Änderungen:

  • Höheres jährliches Ausschreibungsvolumen für Freiflächen-PV
  • Bundesweite Öffnung landwirtschaftlicher Flächen für Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV mit Bonusvergütungen
  • Erweiterung der benachteiligten Gebiete für die EEG-Förderung
  • Akzeptanzabgabe an Standortgemeinden — bis zu 0,2 ct/kWh auf weitere Anlagentypen ausgeweitet
  • Vereinfachung der Direktvermarktung und Duldung negativer Strompreise

Wer Land verpachten möchte, profitiert direkt: Mehr Flächen werden förderfähig, Genehmigungen werden schneller, und die Wirtschaftlichkeit für Projektentwickler steigt — was Pachtpreise stützt.

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Windkraft an Land: Ziel 115 GW bis 2030

Was sagt das Gesetz?

Das EEG 2023 hebt das Ziel für Onshore-Windkraft auf 115 GW bis 2030 an — von vorher 81 GW. Der notwendige jährliche Brutto-Zubau liegt bei rund 10 GW. Flankierend verpflichtet das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) seit 1. Februar 2023 die Bundesländer dazu, 2 % ihrer Landesfläche für Windenergie auszuweisen — Zwischenziel 1,4 % bis Ende 2027, Endziel bis 31. Dezember 2032.

Erfüllt ein Bundesland sein Flächenziel nicht, fällt die kommunale Steuerungswirkung weg: Windkraft bleibt dann pauschal im gesamten Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert. Diese Sanktionsmechanik ist der eigentliche Hebel hinter dem WindBG.

Wo stehen wir?

Ende 2025 standen in Deutschland 68,1 GW Onshore-Wind. Der Zubau 2025 betrug 4,2–4,6 GW — fast eine Verdopplung gegenüber 2024 (2,5 GW netto). 2025 wurden über 20 GW Wind genehmigt, ein neuer Rekord, der den Zubau in den nächsten Jahren tragen sollte. Branchenverbände erwarten 2026 einen Zubau von 8–8,5 GW.

Trotz dieser Beschleunigung liegt der Pfad deutlich hinter dem Zwischenziel: Das EEG 2023 sieht für 2026 einen Bestand von 84 GW vor — wir werden bei rund 76 GW landen. Die Lücke zum 2030-Ziel von 115 GW lässt sich nur schließen, wenn der Zubau ab 2027 dauerhaft über 10 GW pro Jahr liegt.

Windkraft auf See: Ziel 30 GW bis 2030, 70 GW bis 2045

Was sagt das Gesetz?

§ 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) schreibt drei Ziele fest:

  • 30 GW bis 2030
  • 40 GW bis 2035
  • 70 GW bis 2045

Wo stehen wir?

Ende 2025 waren 9,7 GW über 1.680 Anlagen in Nord- und Ostsee in Betrieb. Der Zubau 2025 betrug nur 0,3–0,4 GW. Die Branche selbst (Bundesverband WindEnergie, Stiftung Offshore-Windenergie) hält das 30-GW-Ziel 2030 inzwischen für nicht erreichbar — realistisch werden 19–20 GW bis 2030 sein, die 30 GW frühestens 2032.

Die Hauptursachen: schwache Ausschreibungsrunde im August 2025, langwierige Genehmigungsprozesse für die Netzanbindung (offshore-Konverterplattformen) und gestiegene Finanzierungskosten. Hier zeigt sich, dass ambitionierte Zielzahlen allein nicht reichen — der Engpass sind Genehmigungs- und Netzausbauprozesse.

Batteriegroßspeicher (BESS): kein gesetzliches Ziel, aber Marktdynamik

Was sagt das Gesetz?

Anders als bei PV und Wind gibt es kein gesetzlich verankertes GW- oder GWh-Ziel für Batteriegroßspeicher. Speicher sind im EEG und EnWG indirekt als systemdienliche Flexibilität berücksichtigt (§ 11a EnWG, Befreiung von Netzentgelten bis 2029 nach § 118 Abs. 6 EnWG), aber ohne Mengenvorgabe.

Trotzdem ist BESS aktuell der am schnellsten wachsende Segment der Energiewende:

Wo stehen wir?

Ende 2025 waren in Deutschland rund 17 GW / 25,5 GWh Batteriespeicher installiert — verteilt auf etwa 2,5 Millionen Heim-, Gewerbe- und Großspeicher. Im Großspeicher-Segment (≥ 1 MWh) lagen Ende März 2026 bereits 489 Anlagen im Marktstammdatenregister.

Die Entwicklung im ersten Quartal 2026 ist explosiv: Der Großspeicher-Zubau wuchs gegenüber Q1/2025 um +270 % (BSW-Solar). Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet eine Verfünffachung der Großspeicherleistung in 2026. Pachtpreise für Flächen mit gutem Netzanschluss liegen aktuell bei 10.000–15.000 € pro Hektar und Jahr — deutlich über den Solarpark-Pachten.

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Wo sind die Ziele rechtlich verankert?

Die deutsche Energiewende ist kein loses Bündel an Förderprogrammen, sondern juristisch hart kodifiziert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Beschlossen erstmals 2019, novelliert nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 noch unter der Großen Koalition (in Kraft 31. August 2021), zuletzt 2024 unter der Ampel-Koalition (in Kraft 17. Juli 2024). Das KSG legt in § 3 die Klimaziele fest: -65 % Treibhausgase bis 2030, -88 % bis 2040, Netto-Null bis 2045, danach negative Emissionen.

EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Beschlossen vom Bundestag am 7. Juli 2022 als Teil des "Osterpakets" der Ampel-Koalition unter Wirtschafts- und Klimaminister Habeck, in Kraft seit 1. Januar 2023.

  • § 1 Abs. 2 EEG 2023: 80 % Erneuerbare am Bruttostromverbrauch bis 2030
  • § 4 EEG 2023: 215 GW PV, 115 GW Wind onshore, 8,4 GW Biomasse bis 2030
  • § 6 EEG 2023: freiwillige Akzeptanzabgabe an Kommunen bis 0,2 ct/kWh

Solarpaket I

Beschlossen vom Bundestag am 26. April 2024, in Kraft seit 16. Mai 2024. Vereinfacht Genehmigungen, erweitert die Förderkulisse für besondere Solaranlagen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV) und stärkt Mieterstrom sowie gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) + Windflächenbedarfsgesetz (WindBG)

Verabschiedet im Osterpaket 2022, in Kraft seit 1. Februar 2023. Verpflichtet die Bundesländer auf 2 % Flächenausweisung bis Ende 2032 (Zwischenziel 1,4 % bis Ende 2027) — mit harten Sanktionen bei Zielverfehlung.

Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Erstmals 2016 unter der Großen Koalition, novelliert im Osterpaket der Ampel. § 1 setzt die Offshore-Ziele 30/40/70 GW.

Baugesetzbuch (BauGB) § 35

Die rechtliche Privilegierung erneuerbarer Energien im Außenbereich:

  • § 35 Abs. 1 Nr. 5: Windkraftanlagen (seit 1996)
  • § 35 Abs. 1 Nr. 8 b: PV-Freiflächen im 200-m-Korridor an Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken (seit 1. Februar 2023)
  • § 35 Abs. 1 Nr. 8 c–e: Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV mit landwirtschaftlichem Bezug (Solarpaket I)

Mehr zu privilegierten Flächen für Photovoltaik →

EU-Ebene: RED III

Die EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) ist seit 20. November 2023 in Kraft. Sie setzt für die EU ein Ziel von 42,5 % Erneuerbaren am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 (Bestreben 45 %). Deutschland hat RED III mit dem RED-III-Umsetzungsgesetz (Bundesrat 11. Juli 2025) in EEG, WindBG, BImSchG und UVPG umgesetzt.

Was bedeutet das für Flächeneigentümer?

Die Ausbauziele sind kein Nebenthema, sondern die wirtschaftliche Grundlage des deutschen Pachtmarkts für Solar- und Windflächen:

  • PV-Lücke 98 GW: Um bis 2030 215 GW zu erreichen, müssen rund 100.000 Hektar zusätzliche Freifläche mit Photovoltaik bestückt werden (bei ~1 MWp/ha). Das ist ein riesiger Bedarf an verfügbaren, geeigneten Flächen.
  • Wind-Lücke 47 GW: Wer Land in einem Vorranggebiet besitzt oder dessen Bundesland die 2-%-Vorgabe noch nicht erfüllt, hat exzellente Chancen auf einen langfristigen Pachtvertrag.
  • BESS-Boom: Speicher mit gutem Netzanschluss erzielen die mit Abstand höchsten Pachtpreise — und die Politik wird Speicher in den nächsten Jahren weiter privilegieren, weil sie für die Netzstabilität bei 80 % EE unverzichtbar sind.
  • Solarpaket I: Mehr Flächen sind förderfähig — auch bisher schwer vermarktbare Lagen (Moorflächen, Agri-PV, Parkplätze).

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Häufige Fragen

Was ist das Ausbauziel für erneuerbare Energien in Deutschland?

Das übergeordnete Ziel ist ein Anteil von 80 % erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 (§ 1 Abs. 2 EEG 2023). Konkret untergliedert in 215 GW Photovoltaik, 115 GW Wind onshore und 30 GW Wind offshore bis 2030. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein (Klimaschutzgesetz § 3).

Wann wurde das Ziel beschlossen?

Die heutigen Zielzahlen stammen aus dem EEG 2023, beschlossen am 7. Juli 2022 vom Bundestag (Osterpaket der Ampel-Koalition unter Wirtschaftsminister Habeck), in Kraft seit 1. Januar 2023. Das Klimaneutralitäts-Ziel 2045 stammt aus der Novelle des Klimaschutzgesetzes von Juni 2021 nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021.

Wer hat die Ausbauziele festgelegt?

Die Ausbauziele werden durch den Deutschen Bundestag in Form von Gesetzen beschlossen. Die aktuellen Zielwerte gehen auf die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP, 2021–2024) zurück, sind aber als Bundesgesetze rechtlich bindend — auch unabhängig von der jeweiligen Regierung.

Bis wann gelten die Ausbauziele?

  • 2027: 1,4 % der Bundesfläche für Wind ausgewiesen
  • 2030: 215 GW PV, 115 GW Wind onshore, 30 GW Wind offshore, 80 % EE-Anteil
  • 2032: 2,0 % der Bundesfläche für Wind
  • 2035: 40 GW Wind offshore
  • 2040: -88 % Treibhausgase
  • 2045: Klimaneutralität (Netto-Null), 70 GW Wind offshore

Wo sind die Ausbauziele rechtlich verankert?

Die zentralen Quellen sind das EEG 2023 (§ 1, § 4), das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Übergeordnet wirkt die EU-Richtlinie RED III (2023/2413). Volltexte finden Sie kostenlos bei gesetze-im-internet.de.

Werden die Ausbauziele erreicht?

Bei Photovoltaik liegt Deutschland aktuell knapp im Plan — der Brutto-Zubau erreicht 16–22 GW pro Jahr, der Pfad bis 215 GW ist anspruchsvoll, aber realistisch. Bei Wind onshore hat der Genehmigungsboom 2025 (über 20 GW genehmigt) den Trend gedreht, das 2030-Ziel von 115 GW bleibt aber knapp. Bei Offshore-Wind wird das 30-GW-Ziel 2030 nach Einschätzung der Branche verfehlt — realistisch sind 19–20 GW. Beim 80-%-Stromziel lag Deutschland 2025 bei 55,1 % — die Lücke ist groß und nur mit deutlich beschleunigtem Zubau erreichbar.

Gibt es ein Ausbauziel für Batteriespeicher?

Nein, für Batteriespeicher gibt es kein gesetzlich verankertes GW- oder GWh-Ziel. Speicher sind aber in EnWG und Solarpaket I privilegiert — etwa durch Befreiung von Netzentgelten (§ 118 Abs. 6 EnWG bis 2029) und vereinfachte Genehmigung. Der Markt wächst trotzdem rasant: Ende 2025 waren rund 17 GW Batteriespeicher installiert, im Großspeichersegment lag der Zubau Q1/2026 um 270 % über dem Vorjahr.

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Über den Autor

Foto von Stefan Köhn
Stefan Köhn · Geschäftsführer

Stefan Köhn ist Gründer und Geschäftsführer der FlächenMakler GmbH. Er berät Landwirte und Gewerbeeigentümer bei der Verpachtung von Acker-, Grün- und Dachflächen für Photovoltaik- und Windkraftprojekte.

Veröffentlicht am 03. Mai 2026

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