Windvorranggebiete prüfen: Eignet sich Ihre Fläche für Windkraft?

Windkraftanlagen auf landwirtschaftlicher Fläche im Abendlicht, LuftaufnahmeKI generiert
2 %
der Landesfläche bis 2032 für Wind (WindBG)
~ 0,9 %
aktuell bundesweit ausgewiesen
50 – 350 Tsd. €
Pacht pro Windrad und Jahr
Das Wichtigste in Kürze

Eine Fläche kann für Windkraft nur verpachtet werden, wenn sie in einem ausgewiesenen Windvorranggebiet liegt. Aktuell sind das bundesweit weniger als 1 % der Landesfläche; das WindBG schreibt einen Ausbau auf 2 % bis Ende 2032 vor. Der Flurplaner zeigt die meisten Vorranggebiete kostenfrei in einer einzigen Karte. Liegt Ihre Fläche nicht in einem Vorranggebiet, ist Solar-Verpachtung in fast allen Fällen die realistischere Alternative.

Windkraft-Pacht ist deutlich lukrativer als Solar-Pacht. Pro Windrad sind je nach Standort und Anlagenleistung 50.000 bis über 350.000 Euro im Jahr möglich. Der Haken: Eine Verpachtung kommt nur in Betracht, wenn die Fläche in einem Windvorranggebiet liegt. Außerhalb dieser planerisch festgelegten Zonen werden neue Windkraftanlagen praktisch nie genehmigt.

Wir vermitteln regelmäßig Windkraft-Pachtanfragen und sehen dabei ein wiederkehrendes Muster: Eigentümer wissen oft nicht, dass diese Vorbedingung überhaupt existiert, und prüfen erst nach langen Gesprächen, ob ihre Fläche überhaupt geeignet ist. Dieser Artikel führt Sie durch eine ehrliche 5-Minuten-Vorabprüfung, damit Sie schnell wissen, woran Sie sind.

Was sind Windvorranggebiete?

Windvorranggebiete sind in den Regionalplänen der Bundesländer und Planungsregionen festgelegte Flächen. Innerhalb dieser Gebiete hat Windenergie planerisch Vorrang vor anderen Nutzungen. Außerhalb wird sie in der Regel ausgeschlossen.

Ob ein konkretes Stück Land als Vorranggebiet ausgewiesen wird, hängt von einer Reihe von Kriterien ab: ausreichende Windhöffigkeit auf Nabenhöhe, Abstand zur Wohnbebauung (meist 600 bis 1.000 Meter, in Bayern teilweise mehr), keine Überschneidung mit Naturschutz- oder FFH-Gebieten, keine Konflikte mit Flugsicherung oder Wetterradar sowie eine sinnvolle Mindestgröße für gebündelte Windparks.

Je nach Bundesland heißen diese Flächen Vorranggebiete, Eignungsgebiete oder Konzentrationszonen. Die rechtlichen Begriffe unterscheiden sich, das Ergebnis ist dasselbe: hier ja, woanders nein.

Gut zu wissen

Liegt Ihre Fläche nicht in einem Vorrang- oder Eignungsgebiet, ist eine kurzfristige Vermarktung für Windkraft praktisch ausgeschlossen, selbst dann, wenn die Windverhältnisse rechnerisch ausreichen würden. Eine spätere Aufnahme in den Regionalplan ist möglich, dauert aber oft 5 bis 15 Jahre.

Das 2-Prozent-Ziel: Warum sich gerade viel bewegt

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), in Kraft seit 1. Februar 2023, hat der Bund jedem Bundesland verbindliche Flächenbeitragswerte vorgegeben. Bis Ende 2027 müssen die Länder im Schnitt rund 1,4 % ihrer Landesfläche für Windenergie ausgewiesen haben, bis Ende 2032 insgesamt 2 %.

Wer das Ziel verfehlt, verliert die räumliche Steuerung. Dann werden Windräder grundsätzlich im gesamten Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert zulässig, eine Folge, die kein Bundesland politisch will. Praktisch alle Länder arbeiten deshalb gerade an der Neuaufstellung ihrer Regionalpläne.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Eine heutige Antwort kann sich in den nächsten zwei Jahren noch ändern. Wenn Ihre Fläche im aktuellen Plan außen vor ist, lohnt ein zweiter Blick auf die laufenden Planentwürfe.

Zielwerte pro Bundesland

Bundesland Ziel bis Ende 2027 Ziel bis Ende 2032
Baden-Württemberg 1,1 % 1,8 %
Bayern 1,1 % 1,8 %
Berlin 0,25 % 0,5 %
Brandenburg 1,8 % 2,2 %
Bremen 0,25 % 0,5 %
Hamburg 0,25 % 0,5 %
Hessen 1,8 % 2,2 %
Mecklenburg-Vorpommern 1,4 % 2,1 %
Niedersachsen 1,7 % 2,2 %
Nordrhein-Westfalen 1,1 % 1,8 %
Rheinland-Pfalz 1,4 % 2,2 %
Saarland 1,1 % 1,8 %
Sachsen 1,3 % 2,0 %
Sachsen-Anhalt 1,8 % 2,2 %
Schleswig-Holstein 1,3 % 2,0 %
Thüringen 1,8 % 2,2 %

Quelle: Anlage 1 zum WindBG. Die Werte beziehen sich auf den Anteil an der jeweiligen Landesfläche.

Bemerkenswert ist die Spreizung zwischen Anspruch und Realität: Hessen liegt mit 1,9 % bereits über dem 2027-Ziel, Sachsen und Thüringen haben Stand Ende 2024 nur 0,1 bzw. 0,2 % ausgewiesen und müssten bis Ende 2027 noch über ein Prozent draufpacken. In genau diesen Ländern sind die nächsten zwei Jahre für Eigentümer am spannendsten.

In 5 Minuten prüfen: Liegt meine Fläche in einem Windvorranggebiet?

Der schnellste Weg: Flurplaner mit Windvorrang-Layer

Am schnellsten und ohne Bundesland-Auswahl funktioniert die Prüfung über den kostenfreien Flurplaner mit aktiviertem Wind-Layer. Der Link öffnet eine bundesweite Karte mit den Layern für Windvorranggebiete und Naturschutzgebiete. Sie zoomen auf Ihre Adresse oder Ihr Flurstück und sehen sofort, ob eine farblich hinterlegte Vorrangfläche darüberliegt.

Die Abdeckung ist Stand 2026 noch nicht für alle Bundesländer vollständig, deckt aber den Großteil Deutschlands ab.

Wann lohnt sich zusätzlich das Bundesland-Geoportal?

Die Daten der Bundesländer sind die verbindliche Quelle. Sie werden direkt von den Regionalen Planungsverbänden gepflegt und enthalten oft auch Entwurfsstände der laufenden Regionalplan-Fortschreibung, die im Flurplaner noch nicht abgebildet sind. Wenn der Flurplaner für Ihre Region keine Daten zeigt oder Sie auf Nummer sicher gehen wollen, prüfen Sie zusätzlich im Energieatlas oder Geoportal Ihres Bundeslands (Tabelle weiter unten).

Alternativ: direkt im Geoportal des Bundeslands

Jedes Bundesland stellt die Wind-Vorranggebiete kostenfrei in einem Geoportal oder Energieatlas bereit. Der Ablauf ist überall ähnlich:

  1. Geoportal des Bundeslandes öffnen
  2. Karten-Ebene „Windenergie", „Vorranggebiete Wind" oder „Regionalplan" aktivieren
  3. Zur Adresse oder zum Flurstück zoomen
  4. Prüfen, ob die Fläche in einer farbig markierten Vorrang- oder Eignungszone liegt

Den genauen Standort Ihres Flurstücks finden Sie über die Bundesland-Geoportale. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung pro Bundesland haben wir in unseren Flurstück-finden-Artikeln zusammengestellt.

Bundesland Karte / Tool
Baden-Württemberg Energieatlas BW — Windenergie
Bayern Gebietskulisse Windkraft im Energie-Atlas Bayern
Berlin Geoportal Berlin — FIS-Broker
Brandenburg Geoportal Brandenburg — Regionalpläne Wind
Bremen Geoportal Bremen
Hamburg Geoportal Hamburg
Hessen Geoportal Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Geoportal MV — Energie
Niedersachsen LGLN — Niedersachsen Karten
Nordrhein-Westfalen Energieatlas NRW — Wind
Rheinland-Pfalz Geoportal Rheinland-Pfalz
Saarland Geoportal Saarland
Sachsen Geoportal Sachsen
Sachsen-Anhalt LVermGeo Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Karte Potenzialflächen Windenergie SH
Thüringen Geoportal Thüringen

Bundesweit übergreifende Karten zum Stand der Flächenausweisung bietet die Fachagentur Wind und Solar.

Tipp aus der Praxis

In den Karten gibt es zwei Ebenen, die leicht verwechselt werden: die rechtskräftigen Vorranggebiete (verbindliche Polygone) und die Entwurfsgebiete der laufenden Fortschreibung. Liegt Ihre Fläche zwar nicht im aktuellen Vorranggebiet, aber im Entwurf, lohnt sich ein frühes Gespräch mit einem Projektentwickler. Wir sehen in der Vermittlung regelmäßig, dass Eigentümer in genau dieser Phase die besten Konditionen aushandeln.

Vorranggebiet allein reicht noch nicht

Selbst innerhalb eines ausgewiesenen Windvorranggebiets müssen weitere Bedingungen passen. In der Praxis fallen viele Standorte an einem dieser Punkte aus:

Eine Mindestflächengröße von 0,5 bis 1 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche wird pro Windrad benötigt: Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung. Wirtschaftlich attraktiv sind aber erst Standorte, die zu mehreren Anlagen gebündelt werden können.

Die Zuwegung scheitert in der Realität öfter, als man denkt. Rotorblätter sind heute bis zu 80 Meter lang. Eine enge Kurve in der Ortsdurchfahrt drei Kilometer vor dem Standort reicht, um ein Projekt zu kippen.

Der Netzanschluss entscheidet die Wirtschaftlichkeit. Liegt das nächste Umspannwerk weit weg oder ist das regionale Netz voll, verschiebt sich der Projektstart oder fällt komplett aus.

Hinzu kommen Artenschutz (Rotmilan, Schwarzstorch), militärische Tiefflugzonen, Drehfunkfeuer und in einigen Regionen der Landschaftsbildschutz. Ein Projektentwickler prüft das alles in einer mehrwöchigen Standortanalyse, die für den Eigentümer kostenfrei ist.

Wenn Ihre Fläche nicht in einem Vorranggebiet liegt

Das ist statistisch der häufigste Fall. Bundesweit sind aktuell weniger als 1 % der Landesfläche als Wind-Vorranggebiet ausgewiesen, die Wahrscheinlichkeit für eine zufällig ausgewählte Fläche ist also gering.

Trotzdem ist das kein schlechtes Ergebnis. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten ganz andere Kriterien als für Wind. Hier zählen vor allem eine Mindestgröße ab etwa 2 bis 5 Hektar, eine Lage in EEG-relevanten Korridoren (200 m entlang Autobahn oder Bahntrasse, benachteiligte Gebiete, Konversionsflächen) und ein praktikabler Netzanschluss.

Die Pacht liegt für Solarparks bei rund 3.500 bis 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Niedriger als bei Wind, aber bei deutlich mehr verfügbaren Standorten und einer einfacheren Genehmigung.

Pachtrechner

Solar-Alternative: Was ist Ihre Fläche wert?

Wenn Windkraft an Ihrem Standort nicht möglich ist, lohnt sich ein Blick auf die Solar-Verpachtung. Unser kostenloser Pachtrechner liefert in 3 Minuten eine erste Einschätzung für Photovoltaik-Freiflächen.

Pachtpreis berechnen

Wenn Ihre Fläche in einem Vorranggebiet liegt

Der seltene, aber lukrative Fall. Eckwerte aus der Vermittlungspraxis:

Aspekt Größenordnung
Pacht pro Windrad und Jahr 50.000 € bis 350.000 €
Vertragslaufzeit meist 25 bis 30 Jahre
Vorlaufzeit bis Inbetriebnahme typischerweise 5 bis 8 Jahre
Investitionskosten für Eigentümer 0 € (trägt der Projektentwickler)
Eigentum am Grundstück bleibt vollständig beim Verpächter

Die konkrete Pacht hängt von Anlagenleistung, Volllaststunden und Strompreisszenarien ab. Üblich sind Modelle mit einer fixen Mindestpacht plus prozentualer Beteiligung am Stromerlös, häufig zwischen 4 % und 6 %.

Unsere klare Empfehlung in dieser Situation: Unterschreiben Sie nicht den ersten Brief, der bei Ihnen eintrifft. Wir sehen regelmäßig, dass die ersten Angebote 20 bis 40 % unter dem liegen, was bei einem strukturierten Bietverfahren erzielbar ist. Genau dafür sind wir als unabhängiger Vermittler da: den Markt sondieren, mehrere seriöse Entwickler an den Tisch holen und faire Konditionen aushandeln.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vorranggebiet, Eignungsgebiet und Konzentrationszone?

Ein Vorranggebiet stellt sicher, dass Windenergie dort Priorität gegenüber anderen Nutzungen hat. Ein Eignungsgebiet schließt zusätzlich aus, dass außerhalb dieser Zone Windräder errichtet werden, entfaltet also Außenwirkung. Eine Konzentrationszone ist die Variante auf kommunaler Ebene über den Flächennutzungsplan. In der Praxis bedeuten alle drei dasselbe: Hier ja, woanders nein.

Kann ich beantragen, dass meine Fläche in den Regionalplan aufgenommen wird?

Nicht direkt. Die Aufstellung der Regionalpläne erfolgt durch die regionalen Planungsverbände bzw. die Bundesländer und durchläuft formale Beteiligungsverfahren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können Sie Stellungnahmen abgeben, eine Aufnahme einzelner Flächen ist aber nicht garantiert. In der Praxis läuft es meist umgekehrt: Ein Projektentwickler erkennt einen aussichtsreichen Standort und initiiert den Planungsprozess.

Was passiert, wenn ein Bundesland sein Flächenziel verfehlt?

Wird der Flächenbeitragswert nicht erreicht, entfällt die räumliche Steuerung. Windkraftanlagen sind dann grundsätzlich im gesamten Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert zulässig. Das macht Genehmigungen außerhalb von Vorranggebieten möglich, ist aber kein Freibrief: Naturschutz, Mindestabstand, Lärmschutz und Artenschutz gelten weiterhin.

Wie lange dauert es vom ersten Gespräch bis zum laufenden Windrad?

In der Regel 5 bis 8 Jahre. Das umfasst Standortprüfung, Pachtvertrag, BImSchG-Genehmigungsverfahren, Artenschutzgutachten, Netzanschluss und Bau. Pachtzahlungen beginnen meist mit einer Reservierungsphase mit geringer Pacht und steigen ab Inbetriebnahme auf den Vollbetrag.

Liegt meine Fläche im Wald, ist das ein Ausschlusskriterium?

Nicht zwingend. Mehrere Bundesländer (z. B. Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) lassen Windkraft im Wirtschaftswald ausdrücklich zu, wenn naturschutzfachliche Belange gewahrt sind. Der Trend geht in diese Richtung, weil zugleich neue Wald-Vorranggebiete ausgewiesen werden. Naturschutz- und Bannwälder bleiben tabu.

Kann eine Fläche gleichzeitig für Wind und Solar verpachtet werden?

Auf identischer Fläche selten. Aber Kombinationen auf benachbarten Teilflächen sind möglich, ebenso Hybrid-Projekte aus Wind oder Solar plus Batteriespeicher. Wenn Sie eine größere Fläche besitzen, die für mehrere Technologien infrage kommen könnte, sprechen Sie uns an.

Fazit

Windkraft-Pacht ist hochlukrativ, aber an eine harte Vorbedingung geknüpft: die Lage in einem Windvorranggebiet. Das WindBG sorgt dafür, dass sich die Vorrangfläche bundesweit bis 2032 verdoppelt; trotzdem bleibt Wind auf absehbare Zeit der kleinere Teil des Verpachtungsmarkts.

Drei klare Schritte für Sie:

  1. Flurplaner öffnen und die Fläche prüfen. Fünf Minuten reichen aus, um zu wissen, ob Wind überhaupt eine Option ist.
  2. Liegt die Fläche im Vorranggebiet: Holen Sie über uns mehrere Angebote ein, statt das erste Schreiben zu unterzeichnen.
  3. Liegt sie nicht im Vorranggebiet: Die Solar-Verpachtung ist die realistischere Alternative. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser Pachtrechner.

Sie sind unsicher, ob Ihre Fläche geeignet ist? Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Bundesland, Gemarkung und Größe. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich.

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Über den Autor

Foto von Stefan Köhn
Stefan Köhn · Geschäftsführer

Stefan Köhn ist Gründer und Geschäftsführer der FlächenMakler GmbH. Er berät Landwirte und Gewerbeeigentümer bei der Verpachtung von Acker-, Grün- und Dachflächen für Photovoltaik- und Windkraftprojekte.

Veröffentlicht am 06. Mai 2026

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