Windvorranggebiete prüfen: Eignet sich Ihre Fläche für Windkraft?

Windkraftanlagen auf landwirtschaftlicher Fläche im Abendlicht, LuftaufnahmeKI generiert
2 %
der Landesfläche bis 2032 für Wind (WindBG)
~ 0,9 %
aktuell bundesweit ausgewiesen
50 – 350 Tsd. €
Pacht pro Windrad und Jahr
Das Wichtigste in Kürze

Eine Fläche kann für Windkraft nur dann verpachtet werden, wenn sie in einem ausgewiesenen Windvorranggebiet oder einer vergleichbaren Eignungsfläche liegt. Bundesweit sind das aktuell weniger als 1 % der Landesfläche -- das WindBG schreibt einen Ausbau auf 2 % bis Ende 2032 vor. Sie können in 5 Minuten über das Geoportal Ihres Bundeslands prüfen, ob Ihr Flurstück betroffen ist. Liegt die Fläche nicht in einem Vorranggebiet, ist eine Solar-Verpachtung meist die deutlich realistischere Alternative.

Windkraft-Pacht ist deutlich lukrativer als die Verpachtung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage -- pro Windrad sind je nach Standort und Anlagenleistung 50.000 bis über 350.000 Euro Pacht im Jahr möglich. Der Haken: Eine Verpachtung kommt nur in Betracht, wenn Ihre Fläche in einem Windvorranggebiet liegt. Außerhalb dieser planerisch festgelegten Zonen ist die Errichtung neuer Windkraftanlagen praktisch ausgeschlossen.

Wir vermitteln als unabhängiger Vermittler regelmäßig Windkraft-Pachtanfragen und sehen in der Praxis: Viele Eigentümer wissen nicht, dass diese Voraussetzung existiert -- und prüfen erst nach langwierigen Gesprächen, ob ihre Fläche überhaupt geeignet ist. Dieser Artikel führt Sie durch die 5-Minuten-Vorabprüfung, damit Sie schnell wissen, woran Sie sind.

Was sind Windvorranggebiete?

Windvorranggebiete sind in Regionalplänen der Bundesländer und Planungsregionen festgelegte Flächen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Sie werden im Rahmen der Raumordnung ausgewiesen und basieren auf Kriterien wie:

  • ausreichende Windhöffigkeit (durchschnittliche Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe)
  • ausreichender Abstand zu Wohnbebauung (in der Regel 600 bis 1.000 Meter, in Bayern teilweise mehr)
  • keine Überschneidung mit Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten
  • keine Konflikte mit Flugsicherung, Wetterradar, Richtfunk oder Bundeswehrbelangen
  • ausreichende Flächengröße und Konzentrationswirkung (mehrere Anlagen sollen gebündelt entstehen)

Neben den klassischen Vorranggebieten existieren je nach Bundesland auch Eignungsgebiete, Konzentrationszonen oder kombinierte Vorrang- mit Ausschlusswirkung. Die rechtlichen Begriffe unterscheiden sich, das Ergebnis ist dasselbe: Außerhalb dieser Flächen werden in der Regel keine Genehmigungen mehr für neue Windräder erteilt.

Gut zu wissen

Liegt Ihre Fläche nicht in einem Vorrang- oder Eignungsgebiet, ist eine kurzfristige Vermarktung für Windkraft praktisch ausgeschlossen -- selbst dann, wenn die Windverhältnisse rechnerisch ausreichen würden. Die räumliche Steuerung ist verbindlich. Eine spätere Aufnahme in den Regionalplan ist möglich, aber dauert in der Regel 5 bis 15 Jahre.

Das 2-Prozent-Ziel: Warum sich gerade viel bewegt

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist, hat der Bund jedem Bundesland verbindliche Flächenbeitragswerte vorgegeben. Bis Ende 2027 müssen die Länder rund 1,4 % ihrer Landesfläche für Windenergie ausgewiesen haben, bis Ende 2032 insgesamt 2 %. Wer die Ziele verfehlt, verliert die räumliche Steuerung -- dann werden Windräder grundsätzlich überall im Außenbereich privilegiert zulässig.

Dadurch arbeiten praktisch alle Bundesländer gerade an der Neuaufstellung ihrer Regionalpläne. Für Eigentümer heißt das: Wer heute prüft, kann mit einer Antwort konfrontiert werden, die sich in den nächsten zwei Jahren noch ändert. Es lohnt sich daher, neben den bestehenden Vorranggebieten auch die aktuellen Planentwürfe im Blick zu behalten.

Zielwerte pro Bundesland

Bundesland Ziel bis Ende 2027 Ziel bis Ende 2032
Baden-Württemberg 1,1 % 1,8 %
Bayern 1,1 % 1,8 %
Berlin 0,25 % 0,5 %
Brandenburg 1,8 % 2,2 %
Bremen 0,25 % 0,5 %
Hamburg 0,25 % 0,5 %
Hessen 1,8 % 2,2 %
Mecklenburg-Vorpommern 1,4 % 2,1 %
Niedersachsen 1,7 % 2,2 %
Nordrhein-Westfalen 1,1 % 1,8 %
Rheinland-Pfalz 1,4 % 2,2 %
Saarland 1,1 % 1,8 %
Sachsen 1,3 % 2,0 %
Sachsen-Anhalt 1,8 % 2,2 %
Schleswig-Holstein 1,3 % 2,0 %
Thüringen 1,8 % 2,2 %

Quelle: Anlage 1 zum WindBG. Die Werte beziehen sich auf den Anteil an der jeweiligen Landesfläche.

In 5 Minuten prüfen: Liegt meine Fläche in einem Windvorranggebiet?

Schnellster Weg: Flurplaner mit Windvorrang-Layer

Am schnellsten und ohne Bundesland-Auswahl funktioniert es über den kostenfreien Flurplaner mit aktiviertem Wind-Layer -- ein bundesweites Karten-Tool, das Windvorranggebiete als zuschaltbaren Layer anzeigt. Der Link öffnet die Karte mit bereits aktivierten Layern für Windvorranggebiete und Naturschutzgebiete. Sie können nun zu Ihrer Adresse oder Ihrem Flurstück zoomen und sehen sofort, ob eine farblich hinterlegte Vorrangfläche darüberliegt.

Die Abdeckung ist (Stand 2026) noch nicht für alle Bundesländer vollständig, aber bereits für einen Großteil Deutschlands brauchbar.

Wann lohnt sich zusätzlich das Bundesland-Geoportal?

Die Daten der Bundesländer sind die verbindliche Quelle -- sie werden direkt von den Regionalen Planungsverbänden gepflegt und enthalten oft auch Entwurfsstände der laufenden Regionalplan-Fortschreibung, die im Flurplaner noch nicht abgebildet sind. Wenn der Flurplaner für Ihre Region keine Daten zeigt oder Sie auf Nummer sicher gehen wollen, prüfen Sie zusätzlich im Energieatlas oder Geoportal Ihres Bundeslands (Tabelle weiter unten).

Alternativ: direkt im Geoportal des Bundeslands

Jedes Bundesland stellt die Wind-Vorranggebiete kostenfrei in einem Geoportal oder spezialisierten Energieatlas als Karte bereit. Der Ablauf ist überall ähnlich:

  1. Geoportal des Bundeslandes öffnen
  2. Karten-Ebene "Windenergie", "Vorranggebiete Wind" oder "Regionalplan" aktivieren
  3. Zur Adresse oder zum Flurstück zoomen
  4. Prüfen, ob die Fläche in einer farbig markierten Vorrang- oder Eignungszone liegt

Den genauen Standort Ihres Flurstücks finden Sie über die Bundesland-Geoportale -- eine Schritt-für-Schritt-Anleitung pro Bundesland haben wir in unseren Flurstück-finden-Artikeln zusammengestellt.

Bundesland Karte / Tool
Baden-Württemberg Energieatlas BW -- Windenergie
Bayern Gebietskulisse Windkraft im Energie-Atlas Bayern
Berlin Geoportal Berlin -- FIS-Broker
Brandenburg Geoportal Brandenburg -- Regionalpläne Wind
Bremen Geoportal Bremen
Hamburg Geoportal Hamburg
Hessen Geoportal Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Geoportal MV -- Energie
Niedersachsen LGLN -- Niedersachsen Karten
Nordrhein-Westfalen Energieatlas NRW -- Wind
Rheinland-Pfalz Geoportal Rheinland-Pfalz
Saarland Geoportal Saarland
Sachsen Geoportal Sachsen
Sachsen-Anhalt LVermGeo Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Karte Potenzialflächen Windenergie SH
Thüringen Geoportal Thüringen

Alternativ bietet die Fachagentur Wind und Solar bundesweite, übergreifende Karten zum Stand der Flächenausweisung.

Tipp aus der Praxis

Achten Sie in den Karten auf zwei unterschiedliche Ebenen: die rechtskräftigen Vorranggebiete (meist als verbindliche Polygone dargestellt) und die Entwurfsgebiete der laufenden Regionalplan-Fortschreibung. Liegt Ihre Fläche zwar nicht im aktuellen Vorranggebiet, aber im Entwurf, kann es sich lohnen, frühzeitig mit einem Projektentwickler zu sprechen.

Weitere Kriterien: Vorranggebiet allein reicht noch nicht

Selbst innerhalb eines ausgewiesenen Windvorranggebiets müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, bevor ein Projektentwickler Interesse zeigt:

  • Mindestflächengröße: Für ein einzelnes Windrad werden in der Regel 0,5 bis 1 ha dauerhaft beanspruchte Fläche benötigt (Fundament, Kranstellfläche, Zuwegung). Wirtschaftlich attraktiv sind eher Standorte, die zu größeren Windparks gebündelt werden können.
  • Zuwegung: Die Anlieferung der bis zu 80 m langen Rotorblätter erfordert breite, kurvenarme Wege -- ein Standort ohne praktikable Zufahrt ist oft nicht realisierbar.
  • Netzanschluss: Die Entfernung zum nächsten Umspannwerk und die Kapazität des regionalen Stromnetzes entscheiden mit über die Wirtschaftlichkeit.
  • Eigentumssituation: Häufig sind mehrere Eigentümer für ein Projekt nötig. Klare Pacht- und Wegerechtsverhältnisse vereinfachen das Projekt erheblich.
  • Umfeldfaktoren: Auch innerhalb von Vorranggebieten können einzelne Standorte aufgrund von Artenschutz (Rotmilan, Schwarzstorch), Drehfunkfeuern, militärischen Tiefflugzonen oder Landschaftsbildschutz ausscheiden.

Ein Projektentwickler prüft diese Faktoren in einer Standortanalyse, die typischerweise mehrere Wochen dauert und kostenfrei für den Eigentümer ist.

Wenn Ihre Fläche nicht in einem Vorranggebiet liegt

Das ist der mit Abstand häufigere Fall. Bundesweit sind aktuell weniger als 1 % der Landesfläche als Wind-Vorranggebiet ausgewiesen -- die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Fläche darin liegt, ist also entsprechend gering.

Die gute Nachricht: Eine Fläche, die für Windkraft nicht infrage kommt, ist deshalb noch lange nicht uninteressant. Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten ganz andere Kriterien. Hier zählen vor allem:

  • Mindestgröße ab etwa 2 bis 5 Hektar
  • Lage entlang von Autobahnen oder Schienenwegen (200 m-Korridor) -- diese Flächen sind nach EEG privilegiert
  • Lage in benachteiligten Gebieten -- ebenfalls EEG-relevant
  • niedrige Bodenpunktzahl bzw. ehemalige Konversionsflächen
  • guter Netzanschluss

Die Pacht liegt für Solarparks bei rund 3.500 bis 5.000 Euro pro Hektar und Jahr -- damit niedriger als bei Wind, aber bei deutlich mehr verfügbaren Standorten und einfacherer Genehmigungsfähigkeit.

Pachtrechner

Solar-Alternative: Was ist Ihre Fläche wert?

Wenn Windkraft an Ihrem Standort nicht möglich ist, lohnt sich ein Blick auf die Solar-Verpachtung. Unser kostenloser Pachtrechner liefert in 3 Minuten eine erste Einschätzung für Photovoltaik-Freiflächen.

Pachtpreis berechnen

Wenn Ihre Fläche in einem Vorranggebiet liegt

Das ist der seltene, aber lukrative Fall. Dann gelten typische Eckwerte:

Aspekt Größenordnung
Pacht pro Windrad und Jahr 50.000 € -- 350.000 €
Vertragslaufzeit meist 25 -- 30 Jahre
Vorlaufzeit bis Inbetriebnahme typischerweise 5 -- 8 Jahre (Genehmigung, BImSchG-Verfahren, Netzanschluss, Bau)
Investitionskosten für Eigentümer 0 € -- der Projektentwickler trägt sämtliche Kosten und Risiken
Eigentum am Grundstück bleibt vollständig beim Verpächter

Die konkrete Pacht hängt von Anlagenleistung, Volllaststunden, Strompreisszenarien und Anteil am Stromerlös ab. Üblich sind heute Modelle mit einer fixen Mindestpacht plus prozentualer Beteiligung am Stromerlös (häufig 4 % bis 6 %).

In dem Fall lohnt es sich, nicht den ersten Brief eines Projektentwicklers blind zu unterschreiben, sondern mehrere Angebote einzuholen. Genau das ist unsere Aufgabe als unabhängiger Vermittler: Wir kennen den Markt, sondieren die seriösen Entwickler in Ihrer Region und sorgen für faire Konditionen.

FAQ -- Häufige Fragen zu Windvorranggebieten

Was ist der Unterschied zwischen Vorranggebiet, Eignungsgebiet und Konzentrationszone?

Ein Vorranggebiet stellt sicher, dass Windenergie dort Priorität gegenüber anderen Nutzungen hat. Ein Eignungsgebiet schließt zusätzlich aus, dass außerhalb dieser Zone Windräder errichtet werden -- es entfaltet also Außenwirkung. Eine Konzentrationszone ist die Variante auf kommunaler Ebene über den Flächennutzungsplan. In der Praxis bedeuten alle drei das Gleiche: Hier ja, woanders nein.

Kann ich beantragen, dass meine Fläche in den Regionalplan aufgenommen wird?

Nicht direkt. Die Aufstellung der Regionalpläne erfolgt durch die regionalen Planungsverbände bzw. die Bundesländer und durchläuft formale Beteiligungsverfahren. Sie können im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgeben, aber eine Aufnahme einzelner Flächen ist nicht garantiert. Häufig führt der Weg eher umgekehrt: Ein Projektentwickler erkennt einen Standort und initiiert den Planungsprozess.

Was passiert, wenn ein Bundesland sein Flächenziel verfehlt?

Wird der Flächenbeitragswert nicht erreicht, entfällt die räumliche Steuerung: Windkraftanlagen sind dann grundsätzlich im gesamten Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert zulässig. Das macht Genehmigungen außerhalb von Vorranggebieten möglich, ist aber kein Freibrief -- Naturschutz, Abstand, Lärmschutz und Artenschutz gelten weiterhin.

Wie lange dauert es vom ersten Gespräch bis zum laufenden Windrad?

In der Regel 5 bis 8 Jahre. Das umfasst Standortprüfung, Pachtvertrag, Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Artenschutzgutachten, Netzanschluss, Bauausführung und Inbetriebnahme. Pachtzahlungen beginnen meist mit einer Reservierungsphase (geringe Pacht) und steigen ab Inbetriebnahme auf den Vollbetrag.

Liegt meine Fläche im Wald -- ist das ein Ausschlusskriterium?

Nicht zwingend. Mehrere Bundesländer (z. B. Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) lassen ausdrücklich Windkraft im Wirtschaftswald zu, wenn naturschutzfachliche Belange gewahrt sind. Der Trend geht in diese Richtung, weil zugleich mehr Wald-Vorranggebiete neu ausgewiesen werden. Naturschutz- und Bannwälder bleiben tabu.

Kann eine Fläche gleichzeitig für Wind und Solar verpachtet werden?

In der Praxis selten gleichzeitig auf identischer Fläche, aber Kombinationen auf benachbarten Teilflächen sind möglich. Auch Hybrid-Projekte mit Batteriespeicher an Wind- oder Solarstandorten gewinnen an Bedeutung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine größere Fläche besitzen, die für mehrere Technologien infrage kommen könnte.

Fazit

Windkraft-Pacht ist hochlukrativ, aber an eine harte Vorbedingung geknüpft: die Lage in einem Windvorranggebiet. Mit dem WindBG hat der Bund ein verbindliches Wachstumssignal gesendet -- bis 2032 verdoppelt sich die Vorrangfläche bundesweit. Trotzdem bleibt Windkraft auf absehbare Zeit der kleinere Teil des Verpachtungsmarkts, während Solar-Freiflächen-PV das deutlich breitere Anwendungsfeld bedient.

Unsere klare Empfehlung als Vermittler:

  1. Prüfen Sie zuerst das Geoportal Ihres Bundeslandes -- in 5 Minuten wissen Sie, ob Wind überhaupt eine Option ist.
  2. Liegt die Fläche im Vorranggebiet: Holen Sie über uns mehrere Angebote ein, statt das erste Schreiben zu unterzeichnen.
  3. Liegt sie nicht im Vorranggebiet: Solar-Verpachtung ist die deutlich realistischere Alternative -- nutzen Sie unseren Pachtrechner für eine erste Einschätzung.

Sie sind unsicher, ob Ihre Fläche eignet ist? Schreiben Sie uns eine Nachricht mit Bundesland, Gemarkung und Größe -- wir prüfen kostenfrei und unverbindlich.

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Über den Autor

Foto von Stefan Köhn
Stefan Köhn · Geschäftsführer

Stefan Köhn ist Gründer und Geschäftsführer der FlächenMakler GmbH. Er berät Landwirte und Gewerbeeigentümer bei der Verpachtung von Acker-, Grün- und Dachflächen für Photovoltaik- und Windkraftprojekte.

Veröffentlicht am 06. Mai 2026

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