Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um fremde Sachen und Immobilien zu nutzen. Eine davon ist das Eigentum durch Kauf, eine andere Variante ist die Übertragung eines Nutzungsrechts. Dies geschieht durch einen Vertrag, der zwischen den Vertragsparteien geschlossen wird. Zwei Beispiele für solche Verträge sind der Mietvertrag und der Pachtvertrag. Beide Vertragsverhältnisse haben einige Gemeinsamkeiten, sind aber voneinander zu unterscheiden.
Wie beim Mietvertrag für eine Wohnung oder eine Gewerbeimmobilie handelt es sich beim Pachtvertrag um die Überlassung der Nutzung einer Sache. In der Regel wird die Nutzung einer Immobilie oder von Ländereien zwischen zwei Vertragsparteien, dem Pächter und dem Verpächter, vereinbart. Die rechtliche Basis für den Pachtvertrag findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 581-597.
In diesem Ratgeber wird erklärt, was der Unterschied zwischen Miete und Pacht ist, welche Regelungen es im BGB zur Pacht gibt und welche gängigen Formen für einen Pachtvertrag es gibt.
Was ist ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag?
Der Pachtvertrag und der Mietvertrag ähneln sich insofern, dass sie beide Dauerschuldverhältnisse darstellen. Im Pachtvertrag überlässt der Verpächter dem Pächter eine Pachtsache zur Nutzung und erhält dafür einen Pachtzins. Im Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter eine Mietsache zur Nutzung und erhält dafür eine Miete.
Viele Verpächter und Verpächterinnen haben das Bedürfnis, im Hinblick auf den Schutz von Natur und Umwelt zusätzliche Maßnahmen für die Bewirtschaftung ihres Landeigentums zu vereinbaren. Dies ist in Pachtverträgen durch die Vertragsverhandlungen möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Pachtvertrag und Mietvertrag?
Der Pachtvertrag und der Mietvertrag sind sehr ähnlich, jedoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Vertragsarten. Der Pachtvertrag gibt dem Pächter weit mehr Rechte, als es der Mietvertrag tut. Beispielsweise hat der Pächter das Recht, Gewinne aus der Nutzung der Pachtsache zu erwirtschaften. Dies ist beispielsweise bei der Verpachtung von Kleingärten üblich.
Wird ein Pachtvertrag befristet oder unbefristet geschlossen?
Verpächter und Pächter können die Bedingungen eines Pachtvertrags frei vereinbaren, müssen dabei aber § 585a BGB beachten. Dieser besagt, dass ein Pachtvertrag für Landflächen automatisch als Vertrag für unbestimmte Zeit gilt, wenn er nicht in schriftlicher Form für eine Zeit von weniger als zwei Jahren geschlossen wurde.
Grünland oder Ackerland pachten
Im landwirtschaftlichen Bereich ist die Landpacht ein häufig genutzter Vertragstyp, bei dem Pächter und Verpächter die langfristige Nutzung und Bewirtschaftung eines Grundstücks vereinbaren. In diesem Pachtvertrag kann auch die Nutzung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, wie z.B. einem Bauernhof, geregelt werden.
Gemäß § 585 ff BGB definiert der Gesetzgeber Landwirtschaft als Bodenbewirtschaftung und die damit verbundene Tierhaltung zur Gewinnung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen, sowie gartenbauliche Erzeugung. Dazu gehören Ackerbau, Erwerbsgartenbau, Obst- und Weinbau, Imkerei sowie Wiesen- und Weidewirtschaft, die auf der Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens basieren. Tierhaltung und Gartenbau, die unabhängig davon sind, können nicht Teil eines Landpachtvertrags sein.

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Pachtpreis berechnen➝Wie lange laufen landwirtschaftliche Pachtverträge?
Die Dauer von landwirtschaftlichen Pachtverträgen kann frei verhandelt werden, jedoch darf sie maximal 30 Jahre betragen. Oft werden Laufzeiten von 6 bis 12 Jahren vereinbart, da es hier darum geht, das Interesse des Pächters an der Planbarkeit seiner betrieblichen Entwicklung mit dem Wunsch des Verpächters nach Flexibilität in Einklang zu bringen. Die meisten Förderprogramme für naturschutzrelevante Wirtschaftsweisen haben Laufzeiten von 5 Jahren, deshalb sollte die Pächterin/der Pächter dies bei der Vertragslaufzeit berücksichtigen. Es kann auch eine Vereinbarung zur Verlängerung der Pachtlaufzeit nach einer bestimmten Zeit getroffen werden.
Pachtverträge mit Solarinvestoren haben in der Regel eine längere Laufzeit im Vergleich zu konventionellen landwirtschaftlichen Pachtverträgen. Dies ist auf die längeren Investitionshorizonte der Solarprojekte zurückzuführen. In der Regel liegt die Laufzeit zwischen 20 bis 30 Jahren, in manchen Fällen sogar noch länger. Dies ermöglicht den Investoren, die hohen Anfangsinvestitionen für die Errichtung der Solarkraftwerke zu amortisieren und eine angemessene Rendite zu erzielen. Es ermöglicht auch dem Pächter, eine längerfristige Planbarkeit und eine höhere Pachtzahlung als bei konventionellen Pachtverträgen zu erhalten.
Eine Alternative zu festen Laufzeiten ist die automatische Verlängerung von Pachtverträgen. Nach einer festgelegten Mindestlaufzeit verlängern sich diese Verträge um ein Jahr. Diese Option wird normalerweise nur von Verpächterinnen/Verpächtern mit aktiver Pachtvertragsverwaltung gewählt.
Wenn keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt der Vertrag als unbefristet und ist von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Jahren zum Pachtjahresende kündbar.
Musterpachtvertrag
Ein Pachtvertrag für Ländereien ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem die Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken auf Dauer vereinbart wird. Die Ausgestaltung eines Pachtvertrags ähnelt der eines Mietvertrags, beinhaltet jedoch spezifische Bestimmungen und Klauseln, die sich am rechtlichen Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) orientieren. Ein Beispiel für einen solchen Pachtvertrag kann auf der Website des Landes Thüringen gefunden werden, wo ein Musterpachtvertrag für Ländereien zur Verfügung gestellt wird.
Es ist auch möglich, einen Musterpachtvertrag von der Seite von Fairpachten herunterzuladen. Dieser Musterpachtvertrag berücksichtigt nicht nur die Interessen der Verpächter, sondern auch die Interessen der Natur, indem bestimmte Klauseln zur naturverträglichen Nutzung der Pachtfläche aufgeführt sind. Dieser Musterpachtvertrag kann als Leitfaden bei der Erstellung eines individuellen Pachtvertrags verwendet werden und kann dazu beitragen, eine nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der Pachtflächen zu gewährleisten.
Pachtrecht: Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter
Der Pachtvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem der Verpächter dem Pächter die Nutzung einer Sache, wie zum Beispiel eines Grundstücks, zur Verfügung stellt. Im Gegenzug dafür erhält der Verpächter einen vereinbarten Pachtzins. Der Pachtvertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden und endet entweder mit Ablauf der Frist oder durch Kündigung. Im landwirtschaftlichen Bereich ist die Landpacht ein weit verbreiteter Vertragstyp. Es gibt jedoch auch andere Pachtverträge, wie zum Beispiel den Pachtvertrag für Kleingärten oder Jagdflächen, die durch spezielle Gesetze geregelt sind. Es ist wichtig, die gesetzlichen Fristen und Regelungen bei der Beendigung des Pachtvertrags zu beachten.
Kündigung eines Pachtvertrags
Ein Pachtvertrag, der für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, endet automatisch, falls er nicht verlängert wird. Die ordnungsgemäße Kündigungsfrist gemäß § 584 BGB ist nur zum Ende des Pachtjahres möglich und muss spätestens am dritten Werktag des halben Jahres erfolgen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Im Gegensatz zum Mietrecht hat der Pächter jedoch kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn der Verpächter einer Verbrauchsüberlassung an Dritte nicht zustimmt. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch beim Tod des Pächters möglich. Die Erben haben gemäß § 580 BGB das Recht, das Pachtverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Pächters außerordentlich mit gesetzlicher Frist zu kündigen. Dem Verpächter steht dieses Recht jedoch nicht zu. Bei der Landpacht gibt es jedoch Abweichungen.
Bei der Landpacht gibt es einige Besonderheiten im Vergleich zu anderen Pachtverträgen. Eine wichtige Regelung ist die Schriftform, die für die Kündigung des Vertrags verpflichtend ist. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt ein Jahr und muss spätestens bis zum dritten Werktag des Pachtjahres erfolgen. Kürzere Fristen können jedoch durch vertragliche Vereinbarung festgelegt werden. In bestimmten Fällen, wie bei Berufsunfähigkeit des Pächters, Tod des Pächters oder aus wichtigem Grund, gelten besondere Regelungen für die Kündigung. Auch Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 30 Jahren und Anträge beim Landwirtschaftsgericht auf vorzeitige Kündigung haben spezielle Bestimmungen.