Einige Bundesländer haben eine Solarpflicht eingeführt, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Diese Verpflichtung gilt für Industrie- und Handelsunternehmen, die neue Nichtwohngebäude und größere Parkplätze bauen, und in einigen Fällen auch für die Renovierung von Dächern auf bestehenden Gebäuden. Was vielen Entscheidern weniger bewusst ist: Die Pflicht muss nicht zwingend durch ein Eigeninvestment erfüllt werden – sie kann auch über die Verpachtung der Dachfläche an einen Projektentwickler abgedeckt werden. Das reduziert den Aufwand für das Unternehmen deutlich und vermeidet eigenen Capex. Dieser Artikel erklärt, für wen die Solarpflicht gilt, welche Umsetzungsmodelle es gibt und welche Vorteile sich jenseits der reinen Compliance ergeben.
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Wo und wann gilt die Solarpflicht für Unternehmen?
In allen Bundesländern, die bisher eine Photovoltaikpflicht beschlossen oder geplant haben, ist sie unterschiedlich ausgestaltet und stellt somit eigene Anforderungen. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Regelungen zur PV-Pflicht in den einzelnen Bundesländern:
| Grundlage | Gültig ab | Wer? | Parkplätze? |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg - Klimaschutzgesetz §8 a bis b | Januar 2022, Mai 2022, Januar 2023 | Neubau von Nichtwohngebäuden, Neubau von Wohngebäuden, Dachsanierung | Ab 35 Stellplätze |
| Bayern - Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) | Januar 2023, Juli 2023 | Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden, sonstige Nicht-Wohngebäude | |
| Berlin - Solargesetz | 2023 | Alle Neubauten und Dachumbauten | |
| Bremen - Beschluss der Bürgerschaft | offen | Neubau und Bestand | geplant |
| Hamburg - Klimaschutzgesetz §16 | Januar 2023, Januar 2025 | Neubau, Dachsanierung | |
| Hessen - Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes | offen | Landeseigene Gebäude | Landeseigene ab 35, nicht-landeseigene ab 50 Stellplätzen |
| Niedersachsen - Entwurf zur Änderung der NbauO | Januar 2023 | Neubau Nichtwohngebäude ab 75 qm Dachfläche, Neubauten von Wohngebäuden | |
| Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung §7 | Januar 2022 | Nur Parkplätze von Gewerbeflächen | Ab 35 Stellplätze |
| Rheinland-Pfalz - Landessolargesetz | Januar 2023 | Gewerblich genutzter Neubau | Ab 50 Stellplätze |
| Schleswig-Holstein - Energiewende- und Klimaschutzgesetz §11 | Januar 2023 | Nichtwohngebäude Neubau und Dachrenovierung | Ab 100 Stellplätze |
| Übrige Bundesländer | Keine Solarpflicht |
Wen betrifft die PV-Pflicht für Unternehmen?
Die Solarpflicht in den Bundesländern betrifft vor allem Unternehmen, die neue Nichtwohngebäude wie Produktionsstätten, Logistikzentren oder Bürogebäude errichten, sowie kommunale Liegenschaften. In einigen Bundesländern gilt die Pflicht auch für den Neubau von Parkplätzen. Bei bestehenden Gebäuden gilt die Verpflichtung nur für größere Dachsanierungen, wie Dachausbauten oder -sanierungen. Die konkreten Anforderungen an die Solarpflicht können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, und in einigen Fällen werden die Details noch festgelegt.
Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Punkte, die Sie beachten sollten:
- Eine allgemeine Verpflichtung zur Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen ist für neue und bestehende Gebäude vorgeschrieben.
- Für Neubauten gilt die Pflicht ab 2022 in Baden-Württemberg und ab 2023 in den anderen Bundesländern. Für bestehende Gebäude gilt die Pflicht frühestens ab 2023.
- Die Mindestgröße der Anlage ist unterschiedlich geregelt. In Hamburg gibt es keine Mindestgröße, in Berlin müssen Photovoltaikanlagen bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdecken.
- Die Eigentümer können sich für die Umsetzung eines Dritten bedienen, z. B. durch Verpachtung der Dachfläche.
- In einigen Fällen (z. B. in Baden-Württemberg) kann die Photovoltaikanlage auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in unmittelbarer Nähe installiert werden.
Es gibt Ausnahmen und Befreiungen, die in Frage kommen können, z. B. bei Konflikten mit anderen Vorschriften (z. B. Denkmalschutz), technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, besonderen Umständen, die eine unbillige Härte darstellen würden, und der extensiven Nutzung der Dachfläche durch eine Solarthermieanlage. Es ist wichtig zu prüfen, wann und wie die Installation und der Betrieb der Photovoltaikanlage nachgewiesen werden müssen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch eine schriftliche Bestätigung der Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Welche Dienstleister können bei der Umsetzung unterstützen?
Wenn beim Bau eines neuen Firmengebäudes, z. B. einer Fabrik oder eines Logistikzentrums, eine Photovoltaikanlage installiert werden soll, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung. Unternehmen können wählen, ob sie die Installation selbst durchführen oder an einen Dritten delegieren. Die Wahl des Betreibermodells hängt von den Antworten auf die folgenden Fragen ab:
- Wer wird die Anlage finanzieren? Wird das Unternehmen selbst investieren oder wird ein Dritter beteiligt sein?
- Wer wird die PV-Anlage betreiben?
- Wer wird den erzeugten Strom verbrauchen?
Eigenverbrauchsmodell
Beim Eigenverbrauchsmodell installiert und betreibt das Unternehmen die PV-Anlage auf seinem eigenen Gebäude oder Parkplatz und verbraucht den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst. Alternativ kann ein Dritter oder ein Dienstleister die Anlage finanzieren und sie an das Unternehmen zurückvermieten, so dass das Unternehmen den erzeugten Strom selbst verbrauchen kann. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist oder an einen Direktvermarkter verkauft.
Der Eigenverbrauch ist in der Regel die wirtschaftlichste Variante, da nur die Kosten für die Stromerzeugung anfallen. Andere Steuern und Abgaben fallen für den Eigenverbrauch von Strom nicht an. Solarstrom ist deutlich günstiger als die üblichen Strompreise von ca. 17 Cent/kWh im industriellen Bereich bzw. 23 Cent/kWh im gewerblichen Bereich.
Die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs hängt davon ab, wie viel Strom das Unternehmen selbst verbrauchen kann. Je mehr erneuerbare Energien vor Ort verbraucht werden, desto höher sind die Einsparungen. Um die Einsparungen zu erhöhen, kann es sich auch lohnen, eine größere Photovoltaikanlage zu bauen, als es die Mindestanforderung vorsieht.
Dachverpachtung (Projektentwickler investiert)
Für viele Unternehmen ist die Verpachtung der Dachfläche an einen Projektentwickler der pragmatischste Weg, die Solarpflicht ohne eigenen Capex zu erfüllen. Der Projektentwickler pachtet das Dach über 20 Jahre (oft mit zweimal 5 Jahren Verlängerungsoption) und übernimmt das komplette Paket:
- Planung und Genehmigung
- Investition in die PV-Anlage
- Bau und Installation
- Betrieb, Wartung, Versicherung
- Rückbau am Vertragsende
Das Unternehmen erhält wahlweise eine Einmal-Pacht vorab oder eine jährliche Pacht und erfüllt damit automatisch die Solarpflicht. Optional kann eine Stromlieferung vom eigenen Dach (On-Site-PPA) vereinbart werden – so profitiert der Betrieb zusätzlich von Strompreis-Sicherheit, ohne selbst investieren zu müssen.
Kernnutzen: Compliance-Erfüllung ohne Capex, minimaler Aufwand, planbare Einnahme.
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Pachtpreis berechnenPV-Direktversorgungsmodell
Beim PV-Direktversorgungsmodell betreibt ein Dritter die Photovoltaikanlage auf dem Gebäude (in der Regel gegen Entgelt) und versorgt das im Gebäude ansässige Unternehmen sowie etwaige andere Unternehmen auf dem Gelände mit dem erzeugten Strom.
Der Betreiber schlägt auf die Stromerzeugungskosten eine Gewinnmarge auf, so dass die Kosten etwas höher sind als beim Eigenverbrauchsmodell. Dennoch ist der Solarstrom wirtschaftlich, da keine Abgaben, Netzentgelte oder Stromsteuer gezahlt werden müssen.
Tritt beim PV-Direkteinspeisemodell der Vermieter des (Gewerbe-)Gebäudes als Betreiber der Photovoltaikanlage auf und versorgt die Mieter der Gewerbeimmobilie, spricht man auch von „gewerblichem Mieterstrom" oder „On-Site-PPA". Anders als beim Mieterstrommodell für Privathaushalte ist dies nicht gesetzlich geregelt und der Vermieter bzw. Betreiber ist nicht verpflichtet, den restlichen Strombedarf zu liefern.
Hat man sich für das passende Betreibermodell entschieden, sollte die technische Planung und Ausführung einschließlich der Installation der Photovoltaikmodule und der Elektroarbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Hierfür gibt es viele etablierte Anbieter.
Mehr als Compliance: Drei operative Hebel für Unternehmen
Die Solarpflicht wird oft als zusätzliche Belastung wahrgenommen – richtig strukturiert ergeben sich daraus jedoch drei konkrete wirtschaftliche Vorteile, die in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen:
- Strompreis-Sicherheit – Eigenstrom (oder On-Site-PPA) reduziert die Abhängigkeit von Spotmarktpreisen und macht Energiekosten kalkulierbar.
- Entlastung bei CO₂-Kosten – Eigenstrom und Elektrifizierung (Stapler, Flurförderzeuge, Firmen-PKW) dämpfen die CO₂-Belastung – dieser Hebel wird mit steigenden CO₂-Preisen jedes Jahr relevanter.
- Ausbau von Speicher und Ladeinfrastruktur – Das PV-Projekt lässt sich zu einem ganzheitlichen Energiekonzept ausbauen: Batteriespeicher für Eigenverbrauch, Ladesäulen für den eigenen Fuhrpark.
Zeitfenster: Warum es sich lohnt, jetzt zu planen
Der aktuelle regulatorische Rahmen für gewerbliche PV ist nach heutigem Stand attraktiver als das, was ab 2027 erwartbar wird. Für die nächsten Jahre werden unter anderem strengere Vorgaben bei Ausschreibungszuschlägen, häufigere Netz-Eingriffe (Abregelungen) und unsicherere Erlöse erwartet. Wer die Solarpflicht heute strukturiert erfüllt, kann das Projekt so aufsetzen, dass es früher in Betrieb geht und länger von den aktuellen Konditionen profitiert – sowohl im Pachtmodell (stabile Pachteinnahmen) als auch beim Eigeninvestment (günstigerer Stromtarif).
Welche Pflichten entstehen beim Betrieb einer PV-Anlage für Unternehmen?
Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:
- Die Inbetriebnahme der Anlage erfordert den Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
- Bei direkter Stromlieferung muss der Betreiber die erforderliche Lieferantengenehmigung beim Hauptzollamt einholen.
- Gegenüber Drittverbrauchern, wie z.B. Mietern, muss der Betreiber eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Vorgaben des EnWG und des StromStG ausstellen.
Wichtig ist auch zu prüfen, ob die Stromlieferung aus der eigenen Photovoltaikanlage Auswirkungen auf andere Abgaben oder Privilegien in der Stromversorgung hat.
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